Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GewSchG

Sigmundus Alkus @, Thursday, 19.01.2012, 21:06 (vor 4480 Tagen) @ Flint

Ich bin trotz egal wievieler Studien, daß Weiber mindestens genauso gewalttätig wie Männer sind (ich glaube daß dies zutrifft), weiterhin derselben Meinung wie immer, nämlich, daß wir keine Schutzhäuser für Männer brauchen. Die haben das selbst zu lösen! Wo sind wir denn hier? Ich empfinde es als peinlich, wenn ein Mann die Polizei rufen können soll um sich vor seinem aggressiven Weib schützen zu lassen. Wenn es einen kleinen Prozentsatz von Männer gibt, die diese Hilfe benötigen, sollen sie von mir aus die Polizie zu hilfe rufen oder weglaufen und irgendwo Schutz suchen. Auf normale Männer trifft das aber meiner Einschätzung nach nicht zu. Ich schätze, daß weit über 90 % (wahrscheinlich 98%) ihrer Frau Herr werden wenn sie körperlich angegriffen werden sollten.

Das mag für einen Frontalangriff zutreffen, aber nicht für einen Angriff von Hinten oder im Schlaf (und solchen Situationen kann man in einer Lebensgemeinschaft nicht ausweichen und diese sind typisch). Außerdem ist es genau dieses Denken, das die Abwehr weiblicher Gewalt erschwert.

"Wie war es denn vor der Einführung des GewSchG? Da war es doch sicher besser."

Das bezweifle ich, denn die Möglichkeit, Konflikte mit Hilfe der Justiz zu lösen, gab es damals auch schon. Dann hat Frau halt Strafanzeige erstattet und den Sachverhalt so aufbereitet, dass der Mann sofort in U-Haft gewandert ist. Von der Zuweisung der ehelichen Wohnung will ich garnicht erst reden.

Ich gebe Dir aber zu, dass mit dem GewSchG Gegenwehr für Männer noch gefährlicher geworden ist. Das wiederum liegt an einem weiteren Defizit des Gesetzes, welches ich vorgestern vergessen hatte zu erwähnen (= kein Bagatellvorbehalt).

"Die Bedingungen haben sich wegen dem Staatsfeminismus verändert. Der Staatsfeminismus muß überwunden werden, dann können Weiber auch nicht mehr sanktionslos kriminell werden. Ich denke, das ist der richtige Ansatz."

Dem stimme ich voll und ganz zu. Die Frage ist nur, auf welchem Weg das am besten erreicht werden kann. Das Problem mit den Gesetzen ist, dass Frauen so gut wie jedes missbrauchen können. So sind z. B. falsche Anzeigen von Frauen wegen Kindesmissbrauchs in Sorgerechtsstreitigkeiten praktisch Volkssport. Trotzdem wird aber wohl kaum jemand ernsthaft deshalb die Strafbarkeit von Kindesmissbrauch abschaffen wollen.

Außerdem wird niemals irgendein Politiker auf die Idee kommen, die Abschaffung eines Gesetzes zu fordern mit der Begründung, dass dieses ständig von Frauen zu Unrecht in Anspruch genommen wird. Dann könnte er sich die Kugel geben- selbst wenn alle Feministinnen vorher über Nacht Tod umgefallen wären. Die Abschaffung lässt sich also realistischerweise nicht mit der Missbrauchsmöglichkeit, sondern nur mit den von mir beschriebenen Defiziten begründen oder aber, indem der ganze Ansatz in Frage gestellt wird (Möglichkeit der Eskalation eines Konflikts durch die Verweisung?).

Ich wollte auch mit meinem Beitrag nicht ausdrücken, dass ich ein besonders großer Fan dieses Gesetzes bin (nicht umsonst habe ich auch die Defizite deutlich benannt). Wohl aber bin ich der Meinung, dass -solange es dieses Gesetz nun einmal gibt (und Männer auch auf dessen Anwendung bestehen sollten, wenn sie selbst Gewalt erleiden. Eines sollte man in diesem Fall nämlich auf keinen Fall tun: Nichts!

Letzteres gilt natürlich auch im Fall eines Missbrauchs des Gesetzes.


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