Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kommt mir total bekannt vor !!!

Sigmundus Alkus @, Saturday, 21.01.2012, 20:24 (vor 4451 Tagen) @ sm0469

"Da hier von Revision die Rede ist hört es sich so an als ob der Mann vor dem Amtsgericht gestanden hat."

Nein, er muss zwingend vor dem Landgericht gestanden haben. Das Amtsgericht hätte ihm keine 5 Jahre androhen können, da es nur bis zu 4 verhängen darf. Außerdem kann man gegen Urteile des Amtsgerichts Berufung einlegen, gegen Strafurteile des Landgerichts aber nur Revision. Ist übrigens ein ganz großer Mangel im Strafprozess, dass man bei kleineren Delikten zwei Tatsacheninstanzen hat und bei schweren nur eine. In der Revisionsinstanz ist es sehr schwierig, die Beweiswürdigung des Gerichts anzugreifen, da nur rechtliche Fehler zur Aufhebung des Urteils führen.

Hierdurch erklären sich auch die teils völlig abstrusen Urteile, z. B. gegen Herrn Witte. Das Landgericht wird halt kaum noch kontrolliert, und dies dann noch durch eine Instanz (BGH), die eher verknacken will. Beim Amtsgericht würde kein vernünftiger Verteidiger zu einem solchen Deal raten, weil er einen weiteren vollständigen Prozess beim Landgericht erzwingen kann.


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