Erklärende Ergänzung
In einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird allerdings nach Satzung, Vertrag oder nach Anteil am Geschäftserfolg verteilt, und nicht wie bei der Ehe automatisch nach Köpfen. Ehe und Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind also nur hinsichtlich des Steuerrechts vergleichbar, aber nicht hinsichtlich der Aufteilung des Gewinnertrages.
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Ich will, das der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
gesamter Thread:
- Schmollack und das Ehegattensplitting -
Werner,
22.01.2012, 19:22
- nix als Prämie für Unterhaltsprostituion -
Intelligenz,
23.01.2012, 03:12
- Erklärende Ergänzung - Werner, 23.01.2012, 10:40
- Die Propagandafutt liegt voll daneben -
Holger,
23.01.2012, 17:40
- Ehegattensplitting ist trotzdem UHN-Subvention -
Intelligenz,
23.01.2012, 23:12
- Lösung: Gründe eine Familien-KG (owT) - Mus Lim, 23.01.2012, 23:41
- Ehegattensplitting ist trotzdem UHN-Subvention -
Intelligenz,
23.01.2012, 23:12
- Fakten zum Ehegattensplitting - FemokratieBlog, 24.01.2012, 19:13
- nix als Prämie für Unterhaltsprostituion -
Intelligenz,
23.01.2012, 03:12