Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erklärende Ergänzung

Werner, Monday, 23.01.2012, 10:40 (vor 4476 Tagen) @ Intelligenz

In einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird allerdings nach Satzung, Vertrag oder nach Anteil am Geschäftserfolg verteilt, und nicht wie bei der Ehe automatisch nach Köpfen. Ehe und Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind also nur hinsichtlich des Steuerrechts vergleichbar, aber nicht hinsichtlich der Aufteilung des Gewinnertrages.

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Ich will, das der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!


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