Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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SIMONE SCHMOLLACK LÜGT VORSÄTZLICH!

Yussuf K ⌂ @, Ankar, Tuesday, 31.01.2012, 09:18 (vor 4468 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Studie “Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung”

Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Projektnehmer: Kriminologische Forschungsgruppe der Bayer. Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt München (KFG)

6. Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)

6.1 Einleitung
Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes
Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 d StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen - obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte. Schilderungen von Fällen, in denen Männer wahrheitswidrig einer Vergewaltigung beschuldigt wurden, lassen sich schon in sehr alten Quellen finden. Beispielsweise ist in der Bibel (Buch Genesis, Kapitel 39) eine falsche Verdächtigung beschrieben, anhand derer sich einige Hauptprobleme im Zusammenhang mit diesen Straftaten erkennen lassen: Das angebliche Opfer und der betroffene Mann sind alleine, zur Bewertung des Sachverhaltes stehen nur die Aussagen der beiden Tatbeteiligten zur Verfügung, das „Opfer“ bleibt bei seiner falschen Darstellung und nimmt auch die Bestrafung des „Täters“ in Kauf.

6.2 Grundsätzliche Probleme
Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

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..... soviel mal zu den "angeblichen" Falschbeschuldigungen! Aber das Gewaltschutzgesetz wird ja nicht missbraucht ( www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu ) und ich als Opfer einer solchen Falschbeschuldigerin war natürlich auch garnicht "nichtsesshaft"! Frauen sind das "friedliche Geschlecht" und deswegen sind sie auch soooo liebevoll ( www.frauengewalt.de.vu )! Man(n) muss es nur begreifen ..... wird ja oft genug wiederholt!


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