Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Besonnenheit

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 07.02.2012, 10:01 (vor 4455 Tagen) @ Derkan

Der Unterschied zwischen A.H. und M.E. besteht darin, dass M.E. Agens
einfach nur verlassen hat, ohne diese öffentlich in die RECHTE Ecke zu
stellen. A.H. hat es 2x getan und ist selbst in seine Grube gefallen die er
eigentlich für uns gegraben hatte. Auch er gilt nun als RECHTER.

Das ist richtig, allerdings habe ich keinen Einblick in die Auseinandersetzungen, die dieser Angelegenheit vorausgegangen sind auf privater Ebene. Wie wir auch dieser Tage wieder erleben, ist der Vorwurf "rechts" in dieser Republik der Standardvorwurf gegen einen missliebige Menschen, leider aber sagt er nichts darüber aus, wie es zum Konflikt gekommen ist. Und deshalb bin ich ob solcher Verurteilungen sehr vorsichtig.

Gleichwohl habe ich gut in Erinnerung, wie mit ihm im Forum umgegangen wurde und hierfür ist der Begriff "Lynchmob" durchaus passend. Als Ergebnis folgte die Spaltung von einem, der gerade in der Anfangszeit uns erheblich den Weg bereitet hat. Wem hats genutzt?

Eine Führungspersönlichkeit der MB sollte weder LINKS noch RECHTS sein.

Das ist grundsätzlich korrekt. Ungeachtet der wirklichen Position eines Kandidaten wird man ihm jedoch dennoch beides unterstellen, da kaum einer imstande ist "links/rechts" genau zu definieren. Der Feind ist eben nicht der "Linke" oder "Rechte", sondern jener, den jedermann für eben diesen hält. Und für derlei Nebelgebilde ist es unerheblich, welche die reale Position des Delinquenten ist.


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