LagerregaL
Antwort: Vereinbarungen beider Eltern vor Gericht über die
konkrete Ausübung der Sorge für ihr Kind sind grundsätzlich ein
sinnvolles Instrument zur Ausübung des Sorgerechts.
"O du relativ vitaler Udo!" ... egal ob ich das vorwärts oder rückwärts lese, es bleibt einfach nur frei von jeglichem Sinn! Das ist Politik und wer besonders dreist ist, der sichert sich sogar noch den Ehrensold!
gesamter Thread:
- Abgeordnetenwatch: Hr. Geis hat geantwortet! -
Nemetzki,
09.03.2012, 14:08
- In der Antwort hat Hr. Geis nichts gesagt! -
der_quixote,
09.03.2012, 14:13
- Doch - knn, 09.03.2012, 23:28
- Abgeordnetenwatch: Hr. Geis hat geantwortet! - Derkan, 09.03.2012, 15:17
- Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse. - Mus Lim, 09.03.2012, 15:27
- Der Mann als Zahlesel: Dabei soll es auch bleiben! -
Mus Lim,
09.03.2012, 15:30
- Er ist zwar ein ungeliebtes Nagetier, aber trotzdem irgendwie ehrlich! (kt) - Wattwurm, 09.03.2012, 15:38
- LagerregaL - Wattwurm, 09.03.2012, 15:37
- Die politische Klasse hat abgewirtschaftet - Mus Lim, 09.03.2012, 15:41
- Provinz überholt Bundesregierung!!!!!!! - Ossi Ostborn, 09.03.2012, 23:50
- In der Antwort hat Hr. Geis nichts gesagt! -
der_quixote,
09.03.2012, 14:13