Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Sigmundus Alkus @, Thursday, 22.03.2012, 21:29 (vor 4411 Tagen) @ Hans

Dies Urteil ist nicht durchdacht, nicht zuende gedacht.

Genau. Das eigentliche Problem bringt nämlich dieser Kommentar aus dem Spiegel-Forum wunderbar auf den Punkt:

"Interessant wird´s, wenn die ach so stabile neue Beziehung der Mutter mti dem Ersatzpapi zerbricht, und die Frage aufkommt, wer denn jetzt den Unterhalt blechen muß. Dann könnte diese Mutter durchaus den leiblichen Vater per Zwangs-Gentest zum Unterhaltszahler machen."

Genauso ist es, wenn auch nicht ganz so einfach. Die Mutter kann nämlich ebenfalls binnen zwei Jahren (nach der Geburt) die Vaterschaft anfechten, ebenso das Kind (und sogar mit Genehmigung des Familiengerichts die Mutter als Vertreterin des Kindes). Sobald das Anfechtungsurteil rechtskräftig ist, kann die Mutter gegen den leiblichen Vater vorgehen. Der "soziale" Vater ist also keineswegs vor dem Verlust seiner Vaterschaft geschützt. Die Erklärung, eine intakte Familie solle zusammen gehalten werden (woher weiss man eigentlich, ob die Familie intakt ist), ist in hohen Maße heuchlerisch. Es handelt sich hier um reinen Mutterschutz! Mutti wird sozusagen Vaterschaft auf Probe ermöglicht.


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