Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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juristische Spezialfrage

DvB, Thursday, 22.03.2012, 22:36 (vor 4389 Tagen) @ Rainer

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Das Kind muss durch ihren Geburtskanal gegangen sein. Deshalb hat zum
Beispiel die biologische Mutter gegenüber eine Leihmutter kein Rechte. Die
Biologie ist egal, nur der Geburtskanal muss stimmen.

Ist das mit Kaiserschnitt denn eine gültige "Geburt"? :-)

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