Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vormundschaft

DvB, Friday, 06.04.2012, 02:57 (vor 4375 Tagen) @ Tätiger

möglicherweise trifft das auf deine "Weiber" zu, aber definitiv nicht auf
alle Frauen.

Es trifft auf alle Weiber zu.

Ich nehme an, du forderst eine gesetzliche Regelung, die dir die
Vormundschaft über Frauen verleiht.

Nein. Traditionell ist der Vater, nach dessen Tod der älteste Bruder etc. oder - nach der Heirat - der Ehemann der Vormund. Ich hab weder eine Tochter, noch eine Schwester, noch ein Eheweib - Du kannst Dir also Deine dümmlichen ad hominem-"Annahmen" stecken.

Es gibt bestehende Regelungen, die "Geschäftsfähigkeit" definieren. Entweder werden die komplett abgeschafft (wohl eher nicht), oder Weiber daraus ausgenommen.

Wenn dem so ist, warum bräuchtest du dann die Hilfe des Vater Staates?
Kommst du mit Frauen bzw. "Weiber" nicht alleine zurecht?

Dummschwätzer. Ich komm mit den Weibern schon allein zurecht - bloß wenn ich ihnen die Schnauze poliere, "hilft" der Vater Staat mir...

Die Justiz kommt mit den Weibern nicht allein zurecht. Weil sie sie inkonsistenterweise gewissermaßen einerseits als nicht strafmündig, andererseits aber als geschäftsfähig behandeln muß. (Das ist ein Defekt des Staates, nicht nur der Justiz.)

Falls du keine staatliche Regelung forderst,

Wie kommst Du denn darauf? Ich bin kein Anarchist. Selbstverständlich will ich Staat.

warum überlässt du das
nicht den einzelnen Paaren, ob und wer wen bevormundet?

Tu ich doch. Der Vormund kann ja auch anordnen, sich von dem Huhn bevormunden zu lassen. Entscheidend ist, daß vor dem Gesetz allein ER für alle Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich ist und sich der Staat aus Familieninterna raushält.

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