Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenspender nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (Feminismus)

Mus Lim ⌂, Thursday, 10.05.2012, 03:16 (vor 4341 Tagen) @ Derkan

Ist doch super, denn wenn ES die Vaterschaft anerkennt, dann ist der Samenspender nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet im Falle einer Trennung der Lesben.

Doch!

Man muss den Artikel eben zu Ende lesen und verstehen.

Der Samenspender ist der Mann, der sich vor seiner operativen Umwandlung zur Frau einen Samendepot anlegen ließ und dann eine lesbische Beziehung einging und seiner lesbischen Lebensgefährtin dann sein Sperma spendete.

Das Problem war jetzt, dass er nach der operativen Umwandlung nach dem Transsexuellengesetz rechtlich als Frau gibt und deshalb sein eigenes Kind nicht anerkennen konnte.

Aber wirklich, abstruser und abartiger gehts nimmer...

Ich garantiere hier öffentlich,
das war erst nur der Probelauf.

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird eine echte Frau die Vaterschaft anerkannt bekommen, und zwar eher als unverheiratete Väter ein Recht auf Vaterschaft haben.

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