Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne Funktionärinnen wollen anderen Parteien Vorschriften machen (Gleichschaltung)

Holger, Wednesday, 16.05.2012, 09:55 (vor 4334 Tagen) @ rundertischdgf

"Die Studie kommt laut Sitzmann zu dem Ergebnis, dass ein Eingriff in diese Grundrechte gerechtfertigt wäre, da er dazu beitrage, den Gleichstellungsauftrag der Verfassung umzusetzen."
http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten/ueberregional/baden-wuerttemberg_artikel,-Gruene-wollen-Frauenquote-in-...

Da ist sie wieder, die Kröte "Gleichstellung", von der natürlich im GG nicht die Rede ist: hier
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=234670
habe ich ausgeführt, warum Lesbokotz Baer so gefährlich ist und genau diesen Zusatz in Art. 3 Abs. 2 benutzen nun die grünstalinischen Kulturmarxisten, um daraus einen 'Gleichstellungsauftrag' zu delirieren.

Warum sie sich ihrer Sache so sicher sein können, liegt am bumsdeutschen Wahlrecht, das mit 'Demokratie' nichts zu tun hat: mit der Zweitstimme wählt man eine kriminelle Vereinigung- 'Partei' genannt, die nach Gusto einen ihrer Mafiosi damit ins Quatschkopfment schicken darf, man stellt diesen Verbrechern mit der Zweitstimme einen Freifahrtschein aus. Ob die nun ihre Kandidaten selektieren nach dem Ausmaß krimineller Energie oder Länge der Schamlappen, bleibt ihnen überlassen, Du hast ja Deine 'Mitbestimmung' mit Abgabe der Zweitstimme bereits aufgegeben und niemand hat Dich dazu gezwungen. Es besteht somit keinerlei Unterschied zu Volkskammerwahlen mehr.

„Die Freiheit einer demokratischen Gesellschaft ist eine gewisse Unfreiheit“ läßt uns die sozialistische Apparatschika Prammer wissen
http://www.ef-magazin.de/2012/05/15/3527-demokratie-freiheit-ist-unfreiheit
und wir erinnern uns:
Wahrheit ist Lüge, Frieden ist Krieg.


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