Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechte der Väter & Kinder werden schon wieder mit FEZI-Stiefeln getreten: Anonyme Geburt! (Politik)

Zecke24, Friday, 06.07.2012, 14:06 (vor 4283 Tagen)

Vertrauliche Geburt soll die Babyklappe ablösen

Weil die so genannte Babyklappe keine befriedigende Lösung für unerwünschte Schwangerschaften und das Wohl der anonym abgegebenen Kinder darstellt, ist eine neues Regelung in Sicht: die vertrauliche Geburt. Sie soll die Rechte der Kinder stärken und medizinisch betreute Entbindungen gewährleisten. Möglicherweise ist dies das Aus der Babyklappe.

Gesetz zur vertraulichen Geburt ist in Arbeit
Verzweifelte Mütter sollen ihre Babys in Zukunft unter Pseudonym zur Welt bringen dürfen - ohne dabei auf ärztliche Hilfe zu verzichten. Das Kind soll aber mit 16 Jahren erfahren können, wer seine leibliche Mutter ist. So steht es in einem Eckpunktepapier des Bundesfamilienministeriums vom 4. Juli. Ein entsprechendes Gesetz soll folgen - es soll vor allem die umstrittenen Babyklappen überflüssig machen. "Wir haben eine ausgewogene Regelung gefunden, die den Wunsch der Mutter nach Anonymität respektiert und dem Recht des Kindes auf eine eigene Identität nachkommt", sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) der "Rheinischen Post".

Mutter wählt Pseudonym für sich und Vornamen für das Kind
Das Verfahren sieht vor, dass die Frau bei einer Beratungsstelle ein Pseudonym für sich selbst sowie einen weiblichen und einen männlichen Vornamen für das Ungeborene wählt. Diese werden an Klink, Krankenkasse und Standesamt weitergereicht. Die Beratungsstelle verwahrt einen versiegelten Umschlag mit den Daten der Mutter und übermittelt ihn zum 16. Geburtstag des Kindes an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

Vertrauliche Geburt in der Klinik statt heimlicher Entbindung im Bad
Die Babyklappen, in die Frauen ihre Neugeborenen unerkannt abgeben können, sind derzeit - wie auch anonyme Geburten - verboten und werden lediglich geduldet, wie ein Sprecher des Familienministeriums sagte. "Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich und Babyklappen damit entbehrlich zu machen", sagte er.

Ende der Babyklappen angestrebt
In dem Papier heißt es weiter, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Babyklappen mehr eröffnet werden sollen. Die bestehenden, die von verschiedensten Trägern betrieben werden, würden weiterhin vorläufig nur geduldet. Auch der Deutsche Ethikrat und der Deutsche Kinderschutzbund hatten die Babyklappen in der Vergangenheit als "ethisch und rechtlich sehr problematisch" bezeichnet.

Der Deutsche Ethikrat hatte die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt bereits 2009 vorgeschlagen. "Wir begrüßen das sehr, dass Ministerin Schröder unsere Empfehlungen jetzt weitestgehend aufgreift", sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen. Auch sie hofft, dass die Babyklappen, die es in Deutschland seit 1999 gibt, durch das neue Gesetze auf lange Sicht abgeschafft werden können.

Anonymität der leiblichen Mutter bleibt 16 Jahre lang gewahrt
Dass eine Mutter schon vor der Geburt Angst davor haben könnte, dass ihr Kind in 16 Jahren dennoch erfahren wird, woher es stammt, hält Woopen für unwahrscheinlich. Entscheidend sei, dass sich die Mutter in den Momenten der Schwangerschaft und der Geburt sowie in den ersten Jahren danach nicht zu erkennen geben müsse. Es könnte "außerordentlich seltene Ausnahmefälle" geben, in denen die Mutter auch nach 16 Jahren noch anonym bleiben und geschützt werden müsse.

Rechte der Kinder werden gestärkt
"Nach 16 Jahren ist davon auszugehen, dass sie ihre psychosoziale Konfliktlage bewältigt hat", heißt es auch in dem Papier des Ministeriums mit Blick auf die Mutter. Ihre Daten müssten deshalb von der Beratungsstelle kontrolliert und dürften dem Kind nicht zu lange vorenthalten werden. Somit stärkt das Ministerium die Rechte der Kinder mit dem Prinzip der vertraulichen Geburt im Vergleich zur Babyklappe. Unter dem zweiten Eckpunkt heißt es: "Jeder Mensch hat ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft".

Quelle

Wahrscheinlich wird dieses abartige Gesetz in Rekordzeit durchgewunken. Das ein Kind ein Recht auf beide Eltern hat, vergessen wir mal gleich. Deshalb wird´s auch nie in dem Gesetzestext auftauchen. Was nicht erwähnt wurde, ist der Kindesunterhalt. Wer zahlt den? Der Steuerzahler? Müssen die Bürger dafür haften, wenn Frauen rumvögeln, das Kind gar nicht wollen und den Vater verklappt haben? So gehts ganz sicher nicht!

Eines ist klar erkennbar: Der Kampf um die Ressource "Kind" hat begonnen.


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