Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachlegen im Fall Horst Arnold (Projekte)

Oberkellner, Sunday, 15.07.2012, 12:27 (vor 4274 Tagen)

Im Fall Horst Arnold muss nachgelegt werden. Es ist nicht nur die unsägliche Heidi Külzer, die mit einem Fluch zu belegen ist, sondern auch Schulleiterin Ruth Leutheußer-de Vries, die ehemalige hessige Kultusministerin Dorothea Henzler, der Richter Christoph Tapp. Diese Leute sollen wissen was sie für Abschaum sind. Die Erinnerung muss immer wieder hochkommen. Es darf keine temporäre Entrüstung sein, wie es leider in der Forenwelt oft vorkommt, sondern etwas dauerhaftes.

In dem ganzen Mist ragt nur RA Hartmut Lierow als Leuchte heraus, dessen Schwester Frauenbeauftragte ist.

Ohne Feminismus keine Umkehr der Beweislast. Und genau ist die ursächlich für das häufige Auftreten und vor allem die fatalen Folgen von falschen Anschuldigungen. Der Feminismus hat immer das Credo propagiert: eine Frau lügt nicht, einer Frau muss bedingungslos geglaubt werden. Kommen halt ein paar Unschuldige in Haft, das wiegt nicht so schwer wie eine Frau, der kein Verständnis entgegen gebracht wird. Im Zweifel gegen den Angeklagten. Dieser muss seine Unschuld beweisen und nicht die Anklage muss ihm sein angebliches Vergehen nachweisen. Der Feminismus hat damit die grundsätzlihen Prinzipien eines Rechtsstaates ausgehöhlt - zumindest in den Bereichen wo Frauen betroffen sind. Und die sind ja bekanntlich ganz besonders betroffen.

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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus


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