Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Kernaussage deutscher Familien(un)rechtssprechung! (Politik)

Realist @, Sunday, 15.07.2012, 17:56 (vor 4293 Tagen) @ Yussuf K

Dieses Zitat ist die Grundlage deutscher
Familienrechtssprechung:

Der Fall ist dafür ungeeignet.

Das Fazit durch simple Plausibilitätskontrolle der Inhalte:

Die verheirate Mutter gebar das Mädchen in der Ehezeit und war die Folge einer außerehelichen Beziehung. Somit ist ihr Ehemann der rechtliche- und ihr Beischläfer (Seitenbetreiber) der biologische „Vater“, ohne jedwede prozessuale Rechte.
http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/EGMR-Biologischer-Vater-kann-die-rechtliche-Vaterschaft-nicht-anfe...


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