Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Freiheit und Elternrecht - Grenzen des Staates (Männer)

Movemen, Sunday, 29.07.2012, 11:08 (vor 4282 Tagen) @ Werner

Der Politikwissenschaftler Heiner Bielefeldt hat einen Aufsatz verfasst,
in dem er sich dafür ausspricht, das Kind nicht mit dem Bade
auszuschütten. Die Debatte über die Beschneidung dürfe nicht dazu
führen, das Recht auf religiöse Erziehung grundsätzlich in Frage zu
stellen.

Was ist denn das für ein Unfug? Ein Beschneidungsverbot im Sinne des Grundgesetzes stellt die religiöse Erziehung doch nicht obsolet, sondern fordert den Staat auf, sich lediglich für die Grundrechte eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit einzusetzen. Heiner Bielefeldt wirft Nebelkerzen. Weder die Religionsfreiheit, noch die elternlichen Rechte sind bedroht, nur weil der Staat auferlegt, dass man Knaben nicht unwiderruflich verstümmelt. Nicht anders, wenn auch weniger blutig, handhabt der Staat die Religionsfreiheit, wenn er Kindern ab vierzehn Jahren die religiöse Mündigkeit zuschreibt. Und selbstverständlich heißt Liberalismus nicht, dass der Staat sich aus allem herauszuhalten hat. Der Staat tradiert Werte oder sollte es tun, die sich über die Jahrhunderte entwickelt haben, eben genau um die irrationalen Praktiken der Religionen zurückzuweisen oder das Willkürrecht von Königen und Fürsten, von Arbeitgebern und Ämtern, von Behörden und Politikern zurückzudrängen. Das zu verstehen, kann doch nicht so schwer sein.


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