Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht (Gewalt)

Christine ⌂, Sunday, 29.07.2012, 20:18 (vor 4288 Tagen) @ Oliver

Nicht so hitzig, Oliver ;-)

Recht/Antwort – 26.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalver­stümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811).

http://femokratie.com/gesetz-genitalverstuemmelung/03-2012/

Ich gebe allerdings zu, dass ich zeitweise auch verunsichert war ob der vielen Meldungen, das es ein spezielles Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung geben würde.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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