Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tunnelblick? (Recht)

Beelzebub, Wednesday, 05.09.2012, 19:37 (vor 4222 Tagen) @ Wima
bearbeitet von Beelzebub, Wednesday, 05.09.2012, 19:43

Du lenkst ab. Bei der Richterhaftung kommst du mit Wirtschaftsbossen.

Wer lenkt hier ab?

Warum ist die Forderung nach einer Richterhaftung an Beispiel der von Handwerkern keine Ablenkung, das Gegenbeispiel Wirtschaftsbonzen hingegen doch?

Handwerker haften trotzdem für ihre Arbeit.

Allenfalls ausnahmsweise. Nämlich dann, wenn der Inhaber einer winzigen Klitsche - etwa ein Installateur mit Hinterhofwerkstatt - als alleine tätiger Handwerker so offensichtlich gepfuscht hat, dass es ein Blinder mit Krückstock sieht.

Jeder Häuslebauer kann dir bestätigen, dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, wenn beim Hausbau gepfuscht wurde, einen Handwerker haftbar zu machen, wenn deren mehrere am Bau beteiligt waren und die sich dann gegenseitig die Schuld zuschieben. In solchen Fällen schätzen sich die meisten Bauherren glücklich, wenn es ihnen mit sehr viel Mühe - und der Hilfe versierter Juristen - gelingt, wenigstens für einen Teil des Schadens Ersatz zu bekommen.

Und Großbetriebe haften für Handwerkspfusch schon gleich gar nicht. Oder glaubst du im Ernst, dass z.B. für die durch handwerkliche Pfuscherei verursachte millionenschwere Verzögerung beim Bau des neuen Berliner Flughafens am Ende jemand anderes haftet als der Steuerzahler?

Also nochmals: warum sollen kleine Handwerker und Richter für Pfuscharbeit haften, Banker, Bonzen und Großunternehmer aber nicht?

Neugierig

Beelzebub

--
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