Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachfrage (Feminismus)

Keltenfreund, Tuesday, 02.10.2012, 19:36 (vor 4195 Tagen) @ Nihilator

Staat und Kirche haben dabei jeweils unterschiedliche Ehevoraussetzungen.

Welche Unterschiede? Weder beim Staat noch bei der Kirche darfst du bigamistisch leben.

Natürlich sind von einer rein kirchlichen Ehe die Beziehungen zum Staat
nicht betroffen, sie hat also keine rechtliche Wirkung. Das ist m.E. auch
richtig so.

Sie hat heute keine rechtliche Wirkung (mehr).


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