Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau geht ins Frauenhaus, Mann wird verhöhnt (Frauen)

Mus Lim ⌂, Friday, 12.10.2012, 06:31 (vor 4207 Tagen) @ Mus Lim

Kundenfrage
Meine Frau ist in ein Frauenhaus geflüchtet mit den Kindern die Kinder wollen aber zu mir zurück. Das Problem mit meiner Frau ist rein finanziell. Ich habe niemanden geschlagen bin auch kein Alkoholiker.

Schon probiert:
Vermisstenanzeige bei der Polizei. Ich habe über meine älteste Tochter erfahren, dass sie ins Frauenhaus gegangen ist. Habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner ältesten Tochter. Sie ist sehr sauer über ihre Mutter, sie versteht das alles nicht. Wir haben insgesamt vier kinder, sie ist mit den beiden jüngsten weg.

Die Antwort

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich gerne auf Basis (...) des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht habe, wovon ich ausgehe, kann Ihre Frau das Sorgerecht von Ihnen nicht verletzten, was sogar strafbar wäre. [Arschloch! Wieviele Frauen strafrechtlich belangt? So eine Unverfrorenheit zu lügen, eine Frau könne das nicht tun. Klar, dass sie kann und tausende Frauen tun es jedes Jahr!]

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List einem Elternteil entzieht oder vorenthält. [Blah, bläh, blubber. Keine Frau wird bestraft, weil Frauen sind ja zu 100% das Opfa!]

Dieses müsste schon in strafrechtlicher Hinsicht gerechtfertigt oder entschuldigt sein, also etwas aus Notwehr etc., was ich aber hier nicht erkennnen kann, zumal dann Ihre Kinder vor Ihnen hätten geschützt werden müssen - aus Sicht Ihrer Frau.

Nur angebliche Taten - die nicht vorliegen - gegen Ihre Frau selbst, berechtigen in erster Linie zu Abwehrmaßnahmen für diese selbst, nicht auch für die Kinder, soweit diese nicht selbst beeinträchtigt sind.

Sie müssten damit Ihr Sorgerecht gerichtlich geltend machen. [Der Mann muss "sein Sorgerecht gerichtich geltend machen", die Frau nicht. Der Mann muss dafür Geld auf den Tisch legen, die Frau nicht.]

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.

Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit betreffen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Vielen Dank XXXXX XXXXX für Ihre Akzeptanz meiner Antwort; Rechtsrat darf hier nur gegen eine Vergütung erfolgen.

justanswer.de, ca. April 2012

Blah, blubber, schwall!

Dieser Zunft würde ich Berufsverbot erteilen, wenn ich was zu sagen hätte.
Ein wenig in WikiMANNia oder DFuiZ lesen bietet mit jedem Satz mehr Erkenntnisgewinn.

Einziger Nachteil: Es ist kostenlos! ;-)

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