Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Hier mal die "freiheitsentziehenden Massnahmen" ...... (Recht)

Robert ⌂, München, Monday, 15.10.2012, 18:42 (vor 4204 Tagen) @ Referatsleiter 408

Eine freiheitsentziehende Maßnahme liegt dann vor, wenn die
körperliche Bewegungsfreiheit einer Person, unabhängig von Art, Weise
oder Intensitätsgrad, beeinträchtigt ist.

Freiheitsentziehung liegt dann vor, wenn jemand gegen seinen Willen an
einem bestimmten, eng begrenzten Ort festgehalten wird.

Hm, mit dieser Erklärung wäre ein Wegweisung a la Gewaltschutzgesetz, dann keine "freiheitsentziehende Maßnahme" (da der Mann da ja nicht an einem "bestimmten, eng begrenzten Ort festgehalten wird", sondern umgekehrt nur einen "bestimmten, eng begrenzten Ort" nicht mehr betreten darf).

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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