Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Depp-Anwalt (Manipulation)

Sachse, Wednesday, 17.10.2012, 11:44 (vor 4180 Tagen) @ Mus Lim

Der Anwalt selbst wird so dumm nicht gewesen sein, der jetzt möglicherweise haften muss.

Wenn es da etwas zu Haften gibt, dann haftet der Anwalt , egal wie die "vertraulichen Unterlagen" aus seinem Büro gelangt sind.

Ob und inwiefern der Anwalt haften muss, da der Inhalt der "vertraulichen Unterlagen" größtenteils bereits im Netz mehr als bekannt sind ist die andere Frage.

Hier beginnt dann das Gleichnis mit dem Ziel der einstweiligen Verfügung gegen die Namensnennung im Buch: Ist eine Veröffentlichung einer bekannten Sache, einer sehr, sehr bekannten und bereits öffentlich mehrfach durchgekauten Tatsache ein Verstoß gegen irgendwelche Persönlichkeitsrechte?


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