Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vater und Mutter (Recht)

Sachse, Saturday, 20.10.2012, 10:51 (vor 4177 Tagen) @ Robert

Wenn man "Vater" als den definiert, von dem das befruchtende Spermium
kommt und "Mutter" als die, die die Eizelle liefert.

Ja, was denn sonst? Natürlich wird mit Spermium und Eizelle das neue Lben begründet, werden die Erbanlagen "erstellt" und wichtigste Anlagen gelegt.

Es gibt m.W. Leihmütter und man kann Eizellen und/oder Embryonen
transplantieren.

Kann man, aber ist dies nicht auch eine Art Zeugung? Fakt ist und bleibt: Das Kind ist und bleibt das Kind des Spermalieferanten und der Eizellenlieferantin.
Das hier auch Eltern zu einem nachkommen verholfen werden kann, die keine natürliche Zeugung "hinkriegen" oder zur Zeugung irgendein anonymer Elternteil als Spender dient, die Erbanlagen können nur auf biologichem Weg übergeben werden.

Und - sollte es irgendwann mal gelingen, und ich meine das wird(!), dass ein im Reagenzglas gezeugter Embryo in einer Art Brutmaschine aufwächst , ist diese dann die Mutter?


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