Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist Gynofeminismus ? - Menschenrecht und Ausübungsrechte.

Wolfgang, Friday, 11.07.2008, 05:08 (vor 5740 Tagen) @ Student(t)

So genießen auch Frauen die gleichen Menschenrechte, zumindest, was das
Recht auf Leben betrifft. Aber z.B. das Wahlrecht fällt nicht darunter. Es
gibt keine naturrechtliche Begründung dafür, daß Frauen wählen gehen
dürfen.

Es gibt auch keine naturrechtliche Begründung dafür, daß Männer wählen gehen dürfen. Bei Säugetieren - überhaupt in der Natur - gibt es sowieso keine Wahlen. Aber in einer Kultur - da gibt es Begründungen dafür, daß Menschen, - also Männer und Frauen - wählen gehen dürfen! Und auch dafür, daß Männer und Frauen gleichwertige Menschen sind!
Und da wir weder Tiere sind, auch nicht im Dschungel leben, nicht in einem Matriarchat leben, nicht einmal mehr einen König haben, gehört es zur selbstverständlichen Menschenwürde, daß Erwachsene Menschen ein Wahlrecht haben - unabhängig von ihrem Geschlecht. Und das ist gut so.

Und wer meint, daß er eine naturrechtliche Begründung für das Wahlrecht der Frauen braucht, der will in vor-kulturelle, vorzivilisatorische Zustände zurückfallen. Wer das ernsthaft glaubt, der sollte sich nicht bei Feminismuskritikern und Maskulisten aufhalten. Denn er schädigt deren Ruf so eminent - daß es wirklich kein Wunder ist, daß Femis und auch ganz normale Leute Vorurteile hegen gegen Maskulisten - und sie als unzivilisierte und nicht kulturfähige Barbaren anschauen.


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