Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

der_quixote, Wednesday, 20.05.2009, 11:40 (vor 5427 Tagen) @ der_quixote


Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die
Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf

blosse

Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden.


moin,

passend dazu auch gelesen:
Sabine Rückert "Unrecht im Namen des Volkes".

Inhalt:

Nach ihrem aufsehenerregenden Buch Tote haben keine Lobby erschüttert die Kriminalreporterin Sabine Rückert mit Unrecht im Namen des Volkes ein weiteres Mal unseren Glauben an die Organe unserer Rechtspflege sehr nachhaltig. Während sie damals anhand konkreter Fälle nachgewiesen hatte, dass hierzulande viele Morde ungesühnt bleiben, weil aus Kostengründen zu wenig obduziert wird, geht es dieses Mal um Straftaten, die gesühnt wurden, obwohl sie gar nicht begangen wurden -– und das Gericht dies bei unvoreingenommener Betrachtung auch hätte erkennen müssen!

Dass die achtzehnjährige Klägerin, die ihren Vater und ihren Onkel bezichtigte, sie seit ihrem zwölften Lebensjahr wiederholt brutal vergewaltigt zu haben, laut medizinischem Gutachten immer noch über ein unversehrtes Jungfernhäutchen verfügte, konnte das Gericht nicht davon abhalten, die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei war dieses medizinische Faktum, das allein schon die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen hätte erschüttern müssen, nicht die einzige relevante Tatsache, die während des Prozessverlaufs mehr als nur grob fahrlässig unbeachtet blieb. Auch der Feststellung eines Sexualmediziners, dass einer der Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Straftaten aus medizinischen Gründen gar nicht in Frage komme, schenkte das Gericht keine Aufmerksamkeit. Sie blieb ebenso unberücksichtigt, wie zahlreiche weitere handfeste Indizien, die schon frühzeitig darauf hindeuteten, dass die Schilderungen des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers einer genaueren Prüfung kaum standhalten dürften. Sie werden von Staatsanwaltschaft und Gericht samt und sonders als nebensächlich abgetan, während die Einlassungen der psychisch kranken Klägerin gar nicht abstrus genug sein können, um von der hierfür bestellten Sachverständigen mit dem Testat der Glaubhaftigkeit versehen zu werden. Als es am Ende nach erfolglosen Revisionsversuchen dann doch gelingt, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken, die mit Freisprüchen enden, haben die vermeintlichen Vergewaltiger die zu Unrecht gegen sie verhängten Haftstrafen bereits verbüßt…

Minutiös zeichnet Sabine Rückert in ihrem unbedingt lesenswerten, akribisch recherchierten Bericht die Genese dieses von ihr aufgedeckten Justizskandals nach, der gewiss ein herausragendes Beispiel, leider aber, wie man befürchten muss, kein Einzelfall sein dürfte. -- Andreas Vierecke, literaturanzeiger.de


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