Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Häusliche Gewalt oder Verrechtlichung von Vergewaltigung in der Ehe

A Stranger in a strange World, Wednesday, 03.06.2009, 18:31 (vor 5413 Tagen) @ Nihilator

Soso. Dann dürfte es ja keine zu Unrecht Verurteilten geben. Gibt es aber,
nachweislich. Es gibt Männer, die für 17fache Vergewaltigung einer Frau
verurteilt wurden, die anschließend noch Jungfrau (!) war (sh. Sabine
Rückert).
Wie erklären wir uns das?

Mit einem Gesetzesverstoß der Richter. Na und? Wenn skandalöse Fehlurteile ein Grund wären, den entsprechenden Straftatbestand abzuschaffen, dann könnten wir das gesamte Strafrecht abschaffen.

Das ist eindeutig falsch. Körperverletzungen sind sehr wohl straffrei in
bestimmten Rechtsverhältnissen, bei Chirurgen etwa.

Chirugen dürfen nur mit Einwilligung operieren. Und mit Einwilligung ist es keine Körperverletzung mehr. Und auch mit der Einwilligung zu einer Blinddarmentfernung bleibt eine Amputation eines Armes eine schwere Körperverletzung.

Ebenso zwischen
Eheleuten (oder anderen), die einvernehmlich SM-Spielchen treiben.

Dort gilt exakt das selbe wie für Chirugen.

Was ist das denn für eine elende Scheiße? Das geht dann ja wohl so mit
jeglichen Unrechtsgesetzen. Einfach hoffen, daß man nie an einen/eine
gerät, der/die das Ganze voll ausnutzt. Dein Ernst?

Mein voller Ernst. So viel Menschenkenntnis traue ich mir zu. Jemanden finanziell zu schröpfen ist eine Klasse, einen anderen Menschen unschuldig hinter Gitter zu bringen, spielt in einer vollkommen anderen Liga.
Und ist ebenfalls eine schwere Straftat.


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