Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine Argumentationshilfe.

T.R.E.Lentze, Thursday, 27.08.2009, 14:17 (vor 5355 Tagen) @ Rainer

Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa
vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze
. Er verfügt
also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger
Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über
keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine
andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde.


In dem Originaltext heißt es kurz darauf:

"Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als „Mord“ bezeichnet werden, da schlicht
niemand ermordet wird. Punkt."


Nun aber:

Auch schlafende Erwachsene befinden sich "in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze."

Demnach - also wenn das Bewußtsein Entscheidungskriterium wäre - dürfte ein Lebensabbruch auch bei einem schlafenden Erwachsenen niemals als Mord bezeichnet werden.

Noch ein Hinweis:

Der Ausdruck "Schwangerschaftsabbruch" ist irreführend. Eigentlich handelt es sich um einen Lebensabbruch. - Eine künstlich eingeleitete Frühgeburt, das wäre im strengen Sinne ein Schwangerschaftsabbruch!

Gruß
Student


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