Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Richter verurteilen Marco W. wegen Vergewaltigung

der_quixote, Thursday, 17.09.2009, 00:18 (vor 5333 Tagen) @ Christine

Muß ne üble Vergewaltigung gewesen sein.
Die des Rechtsstaates nämlich.#

Die des Rechtsstaates nach türkischer Art.


Da stehen sie den Deutschen ja in nichts nach. Ich erinnere an den Fall,
den Sabine Rückert veröffentlicht hat. Das Mädel war auch noch Jungfrau und
trotzdem wurden die Männer verurteilt. Unsere Jusitz ist um keinen Deut
besser,
nur die Gefängnisse sind bei uns sehr wahrscheinlich nicht so
schlimm.

Gruß - Christine


Lesen ist keine Schande.

Kann ich empfehlen..

Tote haben keine Lobby von Rückert.

Halbgötter in schwarz von Rolf Bossi..

;-)

Unrecht im Namen des Volkes...

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Aus der Amazon.de-Redaktion
Nach ihrem aufsehenerregenden Buch Tote haben keine Lobby erschüttert die Kriminalreporterin Sabine Rückert mit Unrecht im Namen des Volkes ein weiteres Mal unseren Glauben an die Organe unserer Rechtspflege sehr nachhaltig. Während sie damals anhand konkreter Fälle nachgewiesen hatte, dass hierzulande viele Morde ungesühnt bleiben, weil aus Kostengründen zu wenig obduziert wird, geht es dieses Mal um Straftaten, die gesühnt wurden, obwohl sie gar nicht begangen wurden -– und das Gericht dies bei unvoreingenommener Betrachtung auch hätte erkennen müssen!

Dass die achtzehnjährige Klägerin, die ihren Vater und ihren Onkel bezichtigte, sie seit ihrem zwölften Lebensjahr wiederholt brutal vergewaltigt zu haben, laut medizinischem Gutachten immer noch über ein unversehrtes Jungfernhäutchen verfügte, konnte das Gericht nicht davon abhalten, die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei war dieses medizinische Faktum, das allein schon die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen hätte erschüttern müssen, nicht die einzige relevante Tatsache, die während des Prozessverlaufs mehr als nur grob fahrlässig unbeachtet blieb. Auch der Feststellung eines Sexualmediziners, dass einer der Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Straftaten aus medizinischen Gründen gar nicht in Frage komme, schenkte das Gericht keine Aufmerksamkeit. Sie blieb ebenso unberücksichtigt, wie zahlreiche weitere handfeste Indizien, die schon frühzeitig darauf hindeuteten, dass die Schilderungen des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers einer genaueren Prüfung kaum standhalten dürften. Sie werden von Staatsanwaltschaft und Gericht samt und sonders als nebensächlich abgetan, während die Einlassungen der psychisch kranken Klägerin gar nicht abstrus genug sein können, um von der hierfür bestellten Sachverständigen mit dem Testat der Glaubhaftigkeit versehen zu werden. Als es am Ende nach erfolglosen Revisionsversuchen dann doch gelingt, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken, die mit Freisprüchen enden, haben die vermeintlichen Vergewaltiger die zu Unrecht gegen sie verhängten Haftstrafen bereits verbüßt…

Minutiös zeichnet Sabine Rückert in ihrem unbedingt lesenswerten, akribisch recherchierten Bericht die Genese dieses von ihr aufgedeckten Justizskandals nach, der gewiss ein herausragendes Beispiel, leider aber, wie man befürchten muss, kein Einzelfall sein dürfte. -- Andreas Vierecke, literaturanzeiger.de -- Dieser Text bezieht sich auf eine andere Ausgabe: Gebundene Ausgabe .

Pressestimmen
"Sie hat demonstrieren können, wie strukturelle Blindheit entsteht, wie sich ganze Gruppen von Beteiligten gegen das innere Signal "das kann so nicht stimmen" abdichten und professionelle Regeln der Spurensicherung, der Begutachtung, der Pflicht zur Sammlung von entlastenden Umständen, schlicht missachten." FAZ

Den hervorgehobenen Begriff bitte merken !


Sowas macht mich ganz wuschig..

Frank


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