Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Müller ⌂, Thursday, 22.03.2012, 13:03 (vor 4389 Tagen)

Die Geschlechterrassisten haben entschieden:

"Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen. Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. (...)"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html

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