Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der offene Brief der Mediziner zur Beschneidung (Gewalt)

Flint ⌂, Sunday, 22.07.2012, 19:07 (vor 4267 Tagen)

Fettmarkierung im Text von mir.

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Offener Brief zur Beschneidung
„Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“

21.07.2012 · In der Beschneidungsdebatte appellieren auf FAZ.NET mehr als 140 Mediziner und Juristen an Bundesregierung und Bundestag, die Kinder stärker zu schützen. Der volle Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Bundesminister, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

Sie werden in den kommenden Wochen intensiv über eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung von Jungen diskutieren. Diese Debatte hat in der Öffentlichkeit schon begonnen. Sie wird jedoch zunehmend von unwissenschaftlichen Momenten bestimmt. Es wird gefordert, jetzt schnell Rechtssicherheit herzustellen. Doch dieses wichtige Thema darf nicht eilfertig entsorgt werden. Wir setzen uns ein für eine Versachlichung der Diskussion. Kernpunkt ist die Abwägung der Grundrechte auf Religionsfreiheit von Erwachsenen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Achtung seiner Würde.

In diesem Zusammenhang kann die Religionsfreiheit kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sein. Dies ist für die Zufügung jeglicher Gewalt im Genitalbereich von Mädchen national und international schon lange Konsens. Hinsichtlich der Durchführung medizinisch nicht notwendiger irreversibler Genitalbeschneidungen von Jungen, verbunden mit hohem Risiko für bleibende genitale Beschädigungen und seelische und sexuelle Beeinträchtigungen, muss die öffentliche Debatte und Wahrnehmung offensichtlich noch weiterentwickelt werden.

Zusammenfassend kann man aus ärztlicher Sicht eindeutig sagen, dass es keine medizinischen Gründe für die Entfernung einer gesunden Vorhaut bei einem gesunden, nicht einwilligungsfähigen kleinen Jungen gibt. Sämtliche angeführten medizinisch-prophylaktischen Gründe (zum Beispiel Prävention sexuell übertragbarer Infektionen) lassen sich - wenn vom Betroffenen gewünscht - durch eine Beschneidung in einwilligungsfähigem Alter realisieren. Die Beschneidung ist auch nicht etwa mit dem Eingriff einer Impfung gleichzusetzen, da es bei einer Impfung um die dem Kind direkt zu Gute kommende Minderung von Gesundheitsrisiken geht.

Es herrscht eine bemerkenswerte Verleugnungshaltung und Empathieverweigerung gegenüber den kleinen Jungen, denen durch die genitale Beschneidung erhebliches Leid zugefügt wird. Dieses Leid ist mittlerweile in empirischen Studien ausreichend belegt. Mit religiösen Traditionen oder dem Recht auf Religionsausübung lässt sich dies nicht widerspruchsfrei begründen, zumal die Entwicklung der Kinderrechte in den letzten 300 Jahren in diesem Bereich nicht nur exklusiv den Mädchen zu Gute kommen kann. Denn das wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum zu vereinbaren.

Natürlich müssen in der laufenden Diskussion auch die Bedürfnisse, Befürchtungen und Traditionen der beteiligten religiösen Gruppen Berücksichtigung finden. Hier muss auch wechselseitiges Verständnis gefördert werden. Der schwerwiegende Vorwurf jedoch - unter assoziativem Verweis auf den Holocaust - durch ein Verbot der rituellen Jungenbeschneidung würde „jüdisches Leben in Deutschland“ unmöglich werden, ist für Vertreter des Kinderschutzgedankens nicht hinnehmbar. Es geht vielmehr darum, auch jüdisches und islamisches Leben im Rahmen der deutschen Rechtsordnung zu schützen. Als Kinder der Aufklärung müssen wir endlich die Augen aufmachen: Man tut Kindern nicht weh!

Das haben mittlerweile auch engagierte Gegner der Ritualbeschneidung wie Jonathan Enosch in Israel erkannt. Bei ihnen stieß das Kölner Urteil auf deutliche Zustimmung. Herr Nadeem Elyas, ehemaliger Vorsitzender des Zentralrates der Muslime, hält beispielsweise den Zeitpunkt aus Sicht des Islam für variabel, eine besonders wichtige Aussage, da die Beschneidung im Alter von 4-6 Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht besonders gravierende psychotraumatische Wirkungen entfalten kann. In diesem Alter erfolgt die Konsolidierung der sexuellen Identität unter dem empathischen Schutz der Eltern. Warum sollte man nicht warten, bis der Betroffene einsichtig zustimmen kann?

Eine Lösung dieses Konfliktes kann nicht auf der Grundlage von Angst und Zwang erfolgen. Wir Unterzeichnenden bitten Sie als Gesetzgeber deshalb darum, auch den Kinderschutzgedanken und die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zur Grundlage Ihrer Entscheidungsfindung zu machen. Wir werben dafür, dass Sie sich in dieser Angelegenheit eindeutig auf der Seite des Kindes positionieren, die Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage führen und Erkenntnisse der Hirn- und Präventionsforschung berücksichtigen. Um eine ausgewogene Lösung zu finden, sollten Sie sich Zeit nehmen für eine Diskussion, die alle Aspekte berücksichtigt. Das Thema Beschneidung ist zu sensibel für politische Schnellschüsse.

Düsseldorf, den 21.7.2012
Professor Dr. med. Matthias Franz, Universität Düsseldorf

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-g...

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Flint

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