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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Hier mal ein paar Randnotizen bei Falschbeschuldigungen. Also zügig anzeigen!</title>
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<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Hier mal ein paar Randnotizen bei Falschbeschuldigungen. Also zügig anzeigen!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span class="fremdzitat">Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 78 StGB. Grundlage für die Verjährungsdauer ist der drohende Strafrahmen der verjährenden Straftat.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Das Strafmaß sieht bei einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Eine Mindeststrafe von einem Jahr ist jedoch nicht vorgesehen.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Damit ist für die Bestimmung der Verjährungsdauer § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB einschlägig. Die Verjährungsdauer beträgt insgesamt drei Jahre.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Fraglich ist der Verjährungsbeginn. Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist. Tritt der zur Tat gehörende Erfolg später ein, beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. </span></p>
<p><span class="fremdzitat">Vollendet bzw. beendet ist die Tat nach § 164 StGB, wenn die unwahren Tatsachenbehauptungen bei den Behörden zugegangen sind (vgl. Tröndle-Fischer § 164 Rn. 9).</span></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 04 Jan 2020 18:53:27 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Alfonso</dc:creator>
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