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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - &quot;Sinn &amp; Unsinn&quot; des Unsinns</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>&quot;Sinn &amp; Unsinn&quot; des Unsinns (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Unsinn. Also kein Sinn.</p>
</blockquote><p>Ich habe nicht gesagt, dass das Reichsjagdgesetz und die heute daraus resultierenden Regelungen Unsinn sind. Sicher ist es seltsam, dass man ein Gesetz aus einer deartig belasteten Zeit belässt, womit ich mir aber einhergehend den Verweis erlaubt habe, dass dieses Gesetz bleibt, man aber den &quot;Gehorsamsparagraphen&quot; abgeändert hat.</p>
<p>Was ist an solch einem Verweis unsinnig? Ist nicht der Verweis auf den vermeintlichen Unsinn eher unsinnig, als der vermeintliche Unsinn auf den unsinnig verwiesen wird selbst?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=13926</link>
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<pubDate>Wed, 10 Apr 2013 09:27:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Kalle Wirsch</dc:creator>
</item>
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<title>Hinweis zum Reichsjagdgesetz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es ist schon irgendwie unverständlich, dass man sowas abändert, aber wir Deutschen heute noch auf der Basis der Festlegungen von Hermann Göring jagen müssen.</p>
</blockquote><p>Vielleicht waren die Jagd- Gesetze unter oder des Göhrings vernünftiger, als seine Generalität? kannst Du ausschließen, dass Verbrecher nicht auch Sinnvolles zuwege bringen? Stichwort: AUUUUUUUTOBAHN!</p>
<blockquote><p><strong>Zitat:</strong> <span class="fremdzitat">&quot;Die Grundlage der einheitlichen Gesetzgebung wurde von Georg Mardersteig 1932 in Verbindung mit anderen geschaffen. Es wurde von Reichsjägermeister Hermann Göring 1934 als Reichsjagdgesetz in Kraft gesetzt und stimmt in Teilen weiterhin mit dem Bundesjagdgesetz überein.&quot;</span></p>
</blockquote><p>
 </p>
<blockquote><p><strong>Es gilt für den deutschen Mann fortan weiterhin, dass er jagen soll wie Hermann Göring und f***** wie Alice Schwarzer es will! </strong></p>
</blockquote><p>Unsinn. Also kein Sinn.</p>
<p>© <img src="http://smiles.kolobok.us/rpg/jester.gif" alt="[image]"  /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=13923</link>
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<pubDate>Wed, 10 Apr 2013 09:12:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Narrowitsch</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hinweis zum Reichsjagdgesetz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon irgendwie unverständlich, dass man sowas abändert, aber wir Deutschen heute noch auf der Basis der Festlegungen von Hermann Göring jagen müssen.</p>
<p><strong>Zitat:</strong> <span class="fremdzitat">&quot;Die Grundlage der einheitlichen Gesetzgebung wurde von Georg Mardersteig 1932 in Verbindung mit anderen geschaffen. Es wurde von Reichsjägermeister Hermann Göring 1934 als Reichsjagdgesetz in Kraft gesetzt und stimmt in Teilen weiterhin mit dem Bundesjagdgesetz überein.&quot;</span></p>
<p>Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgesetz">http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgesetz</a></p>
<p><strong>Es gilt für den deutschen Mann fortan weiterhin, dass er jagen soll wie Hermann Göring und f***** wie Alice Schwarzer es will! </strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=13907</link>
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<pubDate>Tue, 09 Apr 2013 19:37:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Kalle Wirsch</dc:creator>
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<title>Nochmal zum &quot;Gehorsamsparagraph&quot;</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe inzwischen nachgedacht, und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß die in Deutschland bis 1958 geltenden eherechtlichen Regelungen <strong>nicht</strong> gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.</p>
<p>Denn Artikel 3 ist ausschließlich ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das Gleichberechtigungsgebot gilt also nur im Verhältnis gegenüber dem Staat. Der Staat darf, was das Verhältnis Bürger zum Staat betrifft, ohne Sachgrund keine unterschiedlichen Regelungen für Männer und Frauen treffen.</p>
<p>Hier geht es aber um das Verhältnis innerhalb der Familie. Artikel 3 hebt keineswegs die natürliche Familienordnung auf. Die damals geltenden Regelungen betrafen das Verhältnis von Mann und Frau untereinander in der Familie, und nicht gegenüber dem Staat.</p>
<p>Dem Gesetzgeber ist es also sehr wohl erlaubt, die natürliche Ordnung festzuschreiben, und den Mann als Familienoberhaupt anzusehen.<br />
Die betreffenden Regelungen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=13904</link>
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<pubDate>Tue, 09 Apr 2013 19:14:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Jeff</dc:creator>
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