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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Rechte .... Gleichberechtigung .... gibt´s sowas überhaupt hier?</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Rechte .... Gleichberechtigung .... gibt´s sowas überhaupt hier?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mal eine Frage an die Rechtskundigen unter euch: <strong>Haben wir eigentlich wirkliche Rechte bzw. Gleichberechtigung in diesem Land?</strong></p>
<p>Das Forum heißt <span class="fremdzitat"><strong>&quot;Wieviel Gleichberechtigung verträgt das Land?&quot;</strong></span> und eigentlich geht man bei dem Wort &quot;Gleichberechtigung&quot; davon aus, dass es grundsätzlich irgendwelche Rechte gäbe, die für alle &quot;gleich&quot; sein sollten. Der Art. 3 Abs. 2 GG besagt: <em>&quot;Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.&quot;</em></p>
<p>Nun habe ich den Art. 25 GG gelesen und darin steht: <em>&quot;Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.&quot;</em></p>
<p>Das klingt ja insofern erst einmal nicht ungewöhnlich, aber was mich daran stört ist die Umschreibung <strong>&quot;Bewohner des Bundesgebietes&quot;</strong>. Sind wir denn keine &quot;Bürger&quot; mit Bürgerrechten und der Garantie auf Gültigkeit des &quot;Bürgerlichen Gesetzbuches&quot;, stattdessen aber Bewohner des Bundesgebietes mit Rechten, die wiederum nirgendwo definiert sind?</p>
<p>Wer sich mit dem Begriff &quot;natürliche&quot; bzw. &quot;juristische&quot; Person befasst, dabei mal einen Nebenblick auf § 90 BGB (<em>&quot;Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.&quot;</em>) wirft, der stellt sich sicher schon die Frage, ob wir nicht nach alten römischen Recht den Status &quot;CDM&quot; (<em>capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit</em>) innehaben, weil wir uns mit der Unterschrift unter dem &quot;Personalausweis&quot; zweifelsfrei als &quot;juristische Person&quot; zu erkennen geben.</p>
<p>Wen dem so wäre, könnte es logischerweise eben auch keine Gleichberechtigung geben und die skandalösen Vorgänge um Horst Arnold oder Gustl Mollath wären ganz normale Vorgänge in einen &quot;Bundesgebiet&quot; mit Bewohnern ohne bürgerliche Rechte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=16216</link>
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<pubDate>Tue, 14 May 2013 17:16:19 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Kalle Wirsch</dc:creator>
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