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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Rechtstipp in Sachen &quot;Falschbeschuldigung&quot; vom Fachmann: 0.357 Magnum</title>
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<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Rechtstipp in Sachen &quot;Falschbeschuldigung&quot; vom Fachmann: 0.357 Magnum (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ziel: Radix nasalis, zwei Ereignisse; in Fachkreisen spöttisch auch &quot;double action&quot; genannt. Noch Fragen, Khan?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Sep 2013 04:21:04 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Cpt.Chilli</dc:creator>
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<title>Rechtstipps in Sachen &quot;Falschbeschuldigung&quot; vom Fachmann</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 78 StGB. Grundlage für die Verjährungsdauer ist der drohende Strafrahmen der verjährenden Straftat.</p>
<p>Das Strafmaß sieht bei einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Eine Mindeststrafe von einem Jahr ist jedoch nicht vorgesehen.</p>
<p>Damit ist für die Bestimmung der Verjährungsdauer § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB einschlägig. Die Verjährungsdauer beträgt insgesamt drei Jahre.</p>
<p>Fraglich ist der Verjährungsbeginn. Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist. Tritt der zur Tat gehörende Erfolg später ein, beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. </p>
<p>Vollendet bzw. beendet ist die Tat nach § 164 StGB, wenn die unwahren Tatsachenbehauptungen bei den Behörden zugegangen sind (vgl. Tröndle-Fischer § 164 Rn. 9).</p>
<p><strong>WEHRT EUCH!</strong></p>
<p>PS: Die Justiz ist faul, feministisch und korrupt. Vielleicht klärt ihr das Problem lieber selber.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 05 Sep 2013 18:42:59 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Musharraf Naveed Khan</dc:creator>
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