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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Und da applaudiert ihr auch noch??</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Und da applaudiert ihr auch noch?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer applaudiert heier?</p>
<p>DAS &quot;Es wäre ja auch etwas vollkommen anderes, wenn er versucht hätte, sie umzubringen abstatt daß sie sich selbst die Pulsadern aufschneidet. Wie kann man nur so wenig Ahnung vom Strafrecht haben?&quot;</p>
<p>ist im Übrigen ein absolut schwachsinniger und abwegiger Vergleich!!</p>
<p><br />
Soviel zur AHNUNGSLOSIGKEIT!!!!!</p>
<p>Und gefühltem Recht!!!!!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 16 Jul 2016 18:00:25 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Die Fluchbegleiterin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Baby (=SÄUGLING)????? Komisch bei legalem Föten-Töten (=Abtreibung) legt Frau doch Wert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>darauf, dass es verdinglicht nur 'ihr Bauch' sei, der ihr gehört. (Man(n) beachte die verräterische Sprache....</p>
<p>Auch wenn FRAu eine frühe Fehlgeburt (!?) mit einem nicht lebensfähigem 'Ding' im Bauch 'erleidet', heißt es gleich bei BRISANT, TAFF, EXCLUSIV oder EXPLOSIV (z.B. bei Sylvie MEIS formerly known as VAN DER VAART) sie habe ihr BABY verloren... (so auch wieder bei dem angeblichen Interims-Gschpusi von O. Pocher).</p>
<p>Über die Deppen-Brücke der Abtreibung eines angeblichen Vergewaltigungs-Fötus wegen einer angeblichen Vergewaltigung an Silvester (Köln/Dom) gehe ich ohne Nachweis nicht.</p>
<p>Im Übrigen ist es auch absolut rechtsstaatswidrig, einen unschuldigen FÖtus allein auf Angabe eines angeblichen Vergewaltigungsopfers innerhalb der 3-Moantsfrist (nicht mal 1 Promille aller ABTREIBUNGEN!!!) legal abtreiben zu dürfen/können, wenn gleichzeitig bis zur Verurteilung eines aangeblichen Täters eben für ihn die Unschuldsvermutung gilt.</p>
<p>Was passiert übrigens mit einer Falschbeschuldigerin, die unbegründet und damit strafrechtlich relevant zur Abtreibung eine Vergewaltigung vorgetäuscht hat?????</p>
<p>Nur mal so?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 16 Jul 2016 17:57:35 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Die Fluchbegleiterin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ehekrieg! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Echt? Das hast Du schon erlebt??? :-o Und da konntest Du Dich gar nicht wehren? </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Kannst mir das ja mal als Fachfrau erklären, wie man das so zu machen hat, wenn man so mit seiner Angetrauten im Ehebett liegt und eigentlich schläft. Fängt man da im Halbschlaf einen Ehekrieg an, oder wie habe ich mir das vorzustellen?</p>
</blockquote><p>Halten wir fest: ich möchte erklärtermaßen keine Kinder. Die Pille nehme ich nicht. Mein Mann und ich verhüten mit Kondom. Ich wache eines Nachts davon auf, daß er versucht, Sex mit mir zu haben. Ohne Kondom. Meine lieben Freunde der leichten Tanzmusik! Ehekrieg wäre gar kein Ausdruck! Was für ein krasser Vertrauensbruch, der auch noch solche Konsequenzen nach sich ziehen kann! Ich begreife es nicht, stehen Männer echt so unterm Pantoffel und kuschen dann artig und halten still?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 15 Jul 2016 07:42:30 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Juristische Abtreibung? Das ist leider nicht ganz so einfach ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Darum die Idee einer juristischen Abtreibung, damit auch der Mann sich gegen ein ungewolltes Kind entscheiden kann. Anders als bei der heute ueblichen Abtreibung, wird bei der juristischen Abtreibung das ungeborene Kind jedoch nicht getoetet. Der Vater verzichtet einfach durch eine entsprechende schriftliche Erklaerung auf saemtliche Rechte und Pflichten gegenueber dem Kind - so aehnlich wie bei einer Adoption. <strong>Logischerweise sollten vergleichbare Fristen bei der juristischen Abtreibung zu beachten sein wie bei der normalen Abtreibung.</strong> Das Kind waechst dann allenfalls ohne leiblichen Vater auf, was in Deutschland auch sonst nicht gerade selten ist; ansonsten kann die Mutter ihrem Abtreibungsarzt immer noch den Toetungsbefehl erteilen, wenn sie nicht allein fuer das Kind verantwortlich sein will...</p>
</blockquote><p>... denn z.B. die Sache mit den <em>vergleichbaren Fristen</em> funktioniert so schon mal gar nicht.</p>
<p>Die Frist laut StGB §218a beträgt bekanntlich zwölf Wochen ab dem Zeitpunkt der Empfängnis. Wenn man die Frist für die juristische Abtreibung auf exakt den gleichen Tag festsetzt, dann fängt man sich gleich zwei Probleme ein:</p>
<ul>
<li>Wenn die Frau sowohl das Kind als auch den Zahlvater haben will, dann verschweigt sie halt einfach die Schwangerschaft bis nach der zwölften Woche. Der Mann erfährt also erst nach Ablauf &quot;seiner&quot; Frist, dass er eigentlich eine juristische Abtreibung hätte beantragen können, es dafür aber inzwischen zu spät ist - damit sind wir also wieder genau so weit wie heute schon: Die Frau entscheidet allein, der Mann hat trotz geänderter Rechtslage die Arschkarte gezogen.<br />
</li><li>Für die Frau wäre diese Regelung allerdings ebenfalls idiotisch, denn wenn ihre Entscheidung für oder gegen das Kind auch davon abhängt, ob der Kindesvater da mitzieht oder ob der sich lieber verpisst - dann kann er ihr gewaltig einen beipulen, indem er sie im Glauben lässt, er werde sich für das Kind entscheiden, und dann erst am allerletzten Tag der Frist die juristische Abtreibung beantragt. In dem Moment ist es aber für die Frau zu spät für &quot;ihre&quot; Fristenregelung laut StGB §218a.</li></ul><p>Das zweitgenannte Problem werden wir nur los, wenn wir die Frist für die juristische Abtreibung ein bisschen weiter nach vorn verlegen (also z.B. &quot;elf Wochen ab dem Zeitpunkt der Empfängnis&quot;); aber damit verschärfen wir noch das erstgenannte Problem. Das ist also auch keine Lösung.</p>
<p>Wer also die Sache mit der juristischen Abtreibung ernst nimmt, der muss die Fristenregelung dafür völlig anders aufziehen - und das einzige, was mir dabei einfällt, wäre ein sehr kurze Frist <em>ab Kenntnis der Vaterschaft</em>. Also beispielsweise, spätestens eine Woche nachdem man von der mutmaßlichen Vaterschaft erfahren hat, muss man die juristische Abtreibung beantragen. Das heißt:</p>
<ul>
<li>Die Frau muss im Falle der Schwangerschaft den Mann so rechtzeitig informieren, dass ihr bei einer unerwünschten Reaktion seinerseits noch genug Zeit bleibt für die Regelung nach StGB §218a; wenn sie das verabsäumt, dann ist das ihr Problem. Das ist keine nennenswerte Verschlechterung gegenüber dem Status quo, denn auch heute schon muss sie z.B. dafür sorgen, rechtzeitig das verpflichtende Beratungsgespräch zu organisieren. <br />
</li><li>Lässt der Mann die Ein-Wochen-Frist verstreichen, gelten für ihn alle Rechte und Pflichten der Vaterschaft. Ein &quot;ich überleg's mir später noch mal&quot; ist ausgeschlossen.<br />
</li><li>Aus einem anderen Forum als dem hiesigen kenne ich ein paar ziemlich unerfreuliche Fälle, wo Frauen den Kindesvater erst ca. zum ersten Geburtstag des Kindes über sein &quot;Glück&quot; informiert haben, und ab diesem Zeitpunkt dann nicht nur den laufenden Unterhalt eingefordert haben, sondern außerdem rückständigen Unterhalt ab Geburt (rückständiger Unterhalt kann für ca. ein Jahr relativ problemlos nachgefordert werden, für längere Zeiträume wird's ein bisschen schwieriger - daher in solchen Fällen typischerweise die frohe Botschaft zum ersten Geburtstag des Kindes). Gleichzeitig haben diese Frauen dann aber üblicherweise auch jeglichen Umgang zwischen Vater und Kind boykottiert mit der Begründung, für das Kind sei das nicht der Vater, sondern ein fremder Mann. Es versteht sich von selbst, dass die juristische Abtreibung mit einer Fristenregelung ab Kenntnis der Vaterschaft zumindest <em>dieser</em> weiblichen Gaunerei den Garaus machen würde.  </li></ul><p>Wirklich überzeugend finde ich die Sache mit der juristischen Abtreibung allerdings trotzdem nicht - denn was ist z.B., wenn sich ein Mann und eine Frau zusammentun, um diese Regelung zu Lasten der Staatskasse auszuschlachten? Würden wir, wenn wir die juristische Abtreibung ermöglichen, dann nicht gerade bei gering verdienenden Frauen gehäuft Fälle einer getürkten juristischen Abtreibung sehen - dergestalt, dass die Dame sich an den Fleischtöpfen der staatlichen, halbstaatlichen und staatsunterstützten Helferorganisationen bedient, während der Herr und die Dame, ohne dass es offiziell jemand weiß, trotzdem einen auf Familie machen? Da das Geld des Vaters wegen der juristischen Abtreibung scheinbar nicht zur Verfügung steht, ist der Weg zu Hartz IV, Unterhaltsvorschuss &amp; Co für die Dame jedenfalls frei.</p>
<p>Und wenn wir <em>dieses</em> Problem zu lösen versuchen, indem wir die Fleischtöpfe für die armen, bedauernswerten Alleinerziehenden auf Magerkost umstellen - ja brauchen wir unter derart geänderten Randbedingungen so ein Konstrukt wie die juristische Abtreibung dann überhaupt noch?!?</p>
<p>Das ganze heutige Elend wird schließlich doch im Wesentlichen erst dadurch ermöglicht, dass der weibliche Ego-Trip &quot;Ich will zwar ein Kind, aber nicht den zugehörigen Mann ...&quot; staatlicherseits garniert wird mit einem &quot;... aber sein Geld kriegst du natürlich trotzdem&quot;. Nehmt den Mädels die staatlich garantierte Querfinanzierung für ihren kreuzvermaledeiten Ego-Trip weg - ich vermute, dann erledigen sich mindestens 80% der Probleme im Umfeld von getrennter Elternschaft von ganz alleine. </p>
<p>Das &quot;Ende der Querfinanzierung&quot; heißt konkret, wir sollten das ganze komplizierte Unterhaltsrecht besser ersetzen durch eine vergleichsweise einfache Regel: Wenn man Kinder hat und sich trennt, dann übernehmen Vater und Mutter das Kind jeweils zu 50% der Zeit, z.B. im wöchentlichen Wechsel, und jeder ist während &quot;seiner&quot; Zeit für die Lebenshaltungskosten des Kindes verantwortlich; übergreifende Kosten (Kindergartengebühr, Essensgeld in der Schule, ...) werden halbe-halbe zwischen den Eltern aufgeteilt. Wenn sich Vater und Mutter einig sind, können sie sich <em>gerne</em> auch auf eine abweichende Regelung einigen (und wenn es das &quot;klassische&quot; Modell sein soll, dann können sie unter sich aushandeln, wie hoch die Aufwandsentschädigung im konkreten Fall sein muss, die das Umgangselternteil an das Betreuungselternteil zahlen soll) - nur, das ist dann eine Vereinbarung zwischen zwei Erwachsenen, die dies auf Augenhöhe miteinander klären. Der Staat jedenfalls soll da seine dreckigen Finger weitgehend raushalten - und das heutzutage übliche &quot;ich hab' das Kind, und er hat die Kosten dafür an der Backe&quot;, das funktioniert dann einfach nicht mehr.</p>
<p>Hat das alles jetzt noch etwas mit dem Ausgangspunkt der Diskussion zu tun? Ja, hat es, denn die Abkehr von einem &quot;eine betreut, einer bezahlt&quot; hin zu einem &quot;seht zu, wie ihr die Aufgaben gleichmäßig unter euch aufteilt&quot;, die hat weitreichende Konsequenzen:</p>
<ul>
<li>Das Modell &quot;ich jubele dir ein Kind unter und du zahlst dafür&quot;, das funktioniert im Gegensatz zur derzeitigen Situation dann nicht mehr. Wenn eine Frau es versucht, dann ist es trotzdem nicht &quot;ihr Kind&quot;, sondern &quot;gemeinsames Kind&quot;.<br />
</li><li>Das Modell &quot;ich mach' dir erst ein Kind und mich dann vom Acker&quot; funktioniert allerdings genau so wenig wie heute, denn statt der Unterhaltspflicht darf Mann sich höchstpersönlich um den kleinen Quälgeist kümmern - für manche Männer ist das vielleicht sogar abschreckender als eine monatliche Geldzahlung.<br />
</li><li>Die Verantwortung für das gemeinsame Kind ist wesentlich gleichmäßiger über beide Elternteile verteilt als es bei der derzeitigen Regelung der Fall ist. Demzufolge haben <em>beide</em> Geschlechter deutlich mehr Grund als zuvor, sich um zuverlässige Verhütung zu kümmern, wenn sie miteinander in die Kiste steigen, aber kein Kind wollen; bzw. sich erst mal überhaupt darüber einig zu werden, ob sie ein gemeinsames Kind wollen oder nicht. <br />
</li><li>Und damit sind wir dann an dem entscheidenden Punkt: Gedankenlosigkeit oder ein &quot;ich überleg' mir's hinterher halt nochmal anders&quot; haben aus Ausrede für eine Abtreibung ausgedient. Dass der Bursche aus dem Eingangsbeitrag (&quot;Abtreibungspille unterjubeln&quot;) in meinen Augen ein Verbrecher ist und daher ein bisschen Zeit zum Nachdenken verordnet bekommen sollte, ist hoffentlich sowieso klar; aber indem man die Väter nicht als Zahlväter betrachtet, sondern sie für die Kinderbetreuung in die Pflicht nimmt, kann und soll man dies auch zum Anlass nehmen, den StGB §218a deutlich restriktiver zu fassen.</li></ul><p>Einfach ist das alles nicht. Um es ausnahmsweise mal mit einer der Lieblings-Redewendungen von Maggie Thatcher zu sagen: &quot;If there were easy solutions, they would have been found by now&quot; ... wenn es einfache Lösungen gäbe, wären sie längst gefunden worden.</p>
<p>Cordiali saluti,</p>
<p>Marc' Antonio Varano</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 22:48:12 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Varano</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Fachfrau rät... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Echt? Das hast Du schon erlebt??? :-o Und da konntest Du Dich gar nicht wehren? </p>
</blockquote><p>Kannst mir das ja mal als Fachfrau erklären, wie man das so zu machen hat, wenn man so mit seiner Angetrauten im Ehebett liegt und eigentlich schläft. Fängt man da im Halbschlaf einen Ehekrieg an, oder wie habe ich mir das vorzustellen?</p>
<blockquote><p>Also, bei einer solch bekloppten Story, daß der Mann nichts tun konnte als Frau gegen seinen Willen seinen Schwanz in sich reinsteckt und er dann vor lauter Empörung auch noch abspritzt.... Ja, was soll ich sagen? Dann ist er tatsächlich selbst Schuld. <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
</blockquote><p>Sag' ich doch!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 21:00:52 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Wiki</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Frauen, die einem ständig einreden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Frauen, die einem ständig einreden, dass das Kondom ja gaaaar nicht nötig wäre, weil sie ja die Pille nehme, die gibt es natürlich nicht.</p>
</blockquote><p>Doch, zu Hauf! Gerade deshalb glaube ich den Männern ihre Naivität ja auch nicht.</p>
<blockquote><p>Und die Frauen, die sich einfach das Teil des Mannes schnappen und bei sich reinstecken, ohne sich darum zu scheren, ob der Mann lieber ein Kondom verwenden will, die gibt es natürlich auch nicht.</p>
</blockquote><p>Echt? Das hast Du schon erlebt??? :-o Und da konntest Du Dich gar nicht wehren? </p>
<blockquote><p>Aaaaaber rumtröten, ja wennnn Du ein Kondom verwendet hättest, dannnn wäre ja nichts passiert. Also bleibt es dabei:</p>
<p>Egal wie, es bleibt dabei: Der Mann ist schuld.</p>
</blockquote><p>Also, bei einer solch bekloppten Story, daß der Mann nichts tun konnte als Frau gegen seinen Willen seinen Schwanz in sich reinsteckt und er dann vor lauter Empörung auch noch abspritzt.... Ja, was soll ich sagen? Dann ist er tatsächlich selbst Schuld. <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 20:49:13 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bitte auch das Gegenteil betrachten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend Maesi,</p>
<p>okay, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Es klang so, als plädiertest Du dafür, daß es für eine Mutter, von deren Kind sich der Vater losgesagt hat, keinerlei zusätzliche Unterstützung geben sollte. Also soll für den sich losgesagten Vater, der keine Lust hat, für sein Kind finanziell aufzukommen, doch der jemand anderes (der Staat) bezahlen? Wohlgemerkt, obwohl er es sich leisten könnte.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 20:43:53 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Frauen, die einem ständig einreden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frauen, die einem ständig einreden, dass das Kondom ja gaaaar nicht nötig wäre, weil sie ja die Pille nehme, die gibt es natürlich nicht.</p>
<p>Und die Frauen, die sich einfach das Teil des Mannes schnappen und bei sich reinstecken, ohne sich darum zu scheren, ob der Mann lieber ein Kondom verwenden will, die gibt es natürlich auch nicht.</p>
<p>Aaaaaber rumtröten, ja wennnn Du ein Kondom verwendet hättest, dannnn wäre ja nichts passiert. Also bleibt es dabei:</p>
<p>Egal wie, es bleibt dabei: Der Mann ist schuld.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68884</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 19:21:41 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Mus Lim</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Frau wird gezwungen, das Kind zu bekommen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tigresa</p>
<blockquote><p>Und wenn die Frau sich unter allen Umständen hat &quot;bereitwillig schwängern lassen&quot; dann trifft das auch auf den Mann zu. Er hat bereitwillig geschwängert, womit wir wieder am Anfang wären. Wenn beim Sex ein Kind entsteht, haben beide dafür geradezustehen. Keiner haut ab oder befreit sich mit Hilfe einer Unterschrift von seiner Verantwortung. Richtig?</p>
</blockquote><p>Nein, nicht richtig. Nur die Mutter hat bislang die Option der Abtreibung. Deswegen kann sie sich sehr wohl aus ihrer Verantwortung befreien – und tut es in 100'000 Faellen pro Jahr allein in Deutschland auch; der Vater hingegen kann das bei der heutigen Rechtslage nicht.</p>
<p>Darum die Idee einer juristischen Abtreibung, damit auch der Mann sich gegen ein ungewolltes Kind entscheiden kann. Anders als bei der heute ueblichen Abtreibung, wird bei der juristischen Abtreibung das ungeborene Kind jedoch nicht getoetet. Der Vater verzichtet einfach durch eine entsprechende schriftliche Erklaerung auf saemtliche Rechte und Pflichten gegenueber dem Kind - so aehnlich wie bei einer Adoption. Logischerweise sollten vergleichbare Fristen bei der juristischen Abtreibung zu beachten sein wie bei der normalen Abtreibung. Das Kind waechst dann allenfalls ohne leiblichen Vater auf, was in Deutschland auch sonst nicht gerade selten ist; ansonsten kann die Mutter ihrem Abtreibungsarzt immer noch den Toetungsbefehl erteilen, wenn sie nicht allein fuer das Kind verantwortlich sein will...</p>
<p><br />
Gruss</p>
<p>Maesi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68883</link>
<guid>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68883</guid>
<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 19:18:55 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Maesi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nachtrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tigresa</p>
<blockquote><p>ich habe noch zwei Frage: wenn bei das Kind wollten und nach der Geburt fällt ein Partner aus (Tod), hat dann der andere auch keinen Anspruch auf staatliche Hilfe oder ist es dann was anderes?</p>
</blockquote><p>Gegenfrage: Ist das eine rechtliche Frage oder eine moralische?</p>
<p>Rechtlich ist der Fall klar. Wenn das Paar verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft war, gibt es eine Witwenrente; fuer das Kind gibt es eine Halbwaisenrente. Im uebrigen gibt es auch noch Hartz IV. Verhungern muss in Deutschland niemand.</p>
<p>Aus moralischer Sicht kann ich die Frage nicht beantworten.</p>
<blockquote><p>Und kann sich die Mutter ebenso 'freisprechen'? Also: beide wollen das Kind, sie bekommt es, gibt es bei ihm ab und verschwindet. </p>
</blockquote><p>Faktisch kann die Mutter das tun, ja. Es gibt gelegentlich Muetter, die tun das tatsaechlich, auch wenn es wohl sehr seltene Ausnahmen sind. Theoretisch waere sie gegenueber dem Kind und dem Kindsvater barunterhaltspflichtig (Kindesunterhalt, Betreuungs- bzw. Trennungs-/Ehegattenunterhalt). Praktisch kann sie sich sehr leicht ihrer Unterhaltspflicht entziehen, beispielsweise indem sie erneut schwanger wird und dann behauptet, sie muesse sich um das Kind kuemmern. Kein Richter wird einer Mutter mit einem Kind unter 3 Jahren eine Unterhaltspflicht aufbuerden – schon gar nicht wird er ihr ein fiktives Gehalt andichten, um so die Unterhaltsforderungen zu maximieren.</p>
<blockquote><p>Was passiert eigentlich wenn er es dann auch nicht möchte? Kommt dann der Staat auf? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ein Gehalt oder zwei?</p>
</blockquote><p>Deine Faelle wirken ziemlich konstruiert. Zuerst moechten Mami und Papi das Kind, und hinterher moechten sie es beide dann doch wieder nicht. Wahrscheinlich ist das eine extrem seltene Konstellation. In diesem äusserst unwahrscheinlichen Fall wird das Kind vom Jugendamt in eine Pflegefamilie verbracht. Beide Elternteile sind gegenueber dem Kind barunterhaltspflichtig. So ist zumindest die theoretische Rechtslage. Gegenueber dem Vater wird diese Unterhaltspflicht sicher auch mit allen verfuegbaren Mitteln durchgesetzt. Bei der Mutter ist man da bei der Justiz wesentlich toleranter, wie die Statistiken bei unterhaltspflichtigen Muettern aufzeigen, die in ihrer ueberwaeltigenden Mehrheit keinen Kindesunterhalt bezahlen.</p>
<p><br />
Gruss</p>
<p>Maesi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68882</link>
<guid>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68882</guid>
<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 19:14:51 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Maesi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bitte auch das Gegenteil betrachten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tigresa</p>
<blockquote><p>Jetzt zum Thema: wenn es um ein Haus oder ein Auto ginge, stimmte ich Dir sofort zu. Aber so wird ein Kind mitbestraft. Jeder, der Kind großzieht, weiß doch, wieviel das kostet.</p>
</blockquote><p>Das verstehe ich nicht. Inwiefern wird das Kind mitbestraft? Die Sozialgesetzgebung garantiert dem Kind und der Erziehungsperson (normalerweise die Mutter) die materielle Lebensgrundlage. Die Kosten fuer das Kind sind insofern kein Problem. Freilich, ein Luxusleben liegt da nicht drin. Trotzdem gibt es jede Menge staatliche Verguenstigungen und Sonderzuwendungen fuer Alleinerziehende, sodass ein beschauliches, wenn auch bescheidenes Leben ohne Erwerbsstress fuer etliche Jahre gesichert ist. Auf dem Sozialamt und dem Jugendamt sowie bei wohltaetigen Organisationen (CARITAS etc.) wird frau umfassend ueber die Moeglichkeiten von staatlichen Zuschuessen beraten.</p>
<blockquote><p>Noch dazu muß sie ja praktisch vom Säuglingsalter eine Betreuung haben. Sie muß ja sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen oder meinst Du, nur mit diesem Elterngeldalmosen könne sie zu Hause bleiben?</p>
</blockquote><p>Wenn die Mutter es geschickt anstellt, kann sie tatsaechlich zu Hause bleiben; die staatlichen Almosen sind bedarfsdeckend. Sie muss sich halt die Muehe machen und sich auf den Aemtern informieren. Arbeiten muss sie mit einem Kleinkind nicht. Wenn sie keinen Kindesunterhalt bekommt, dann wird dieser vom Staat bevorschusst. Wenn sie alle paar Jahre ein neues Kind bekommt, dann kann sie die Erwerbstaetigkeit so lange hinauszoegern, bis sie auf dem Arbeitsmarkt als nicht mehr vermittelbar gilt und problemlos Hartz IV oder irgendeine Rente bekommt.</p>
<blockquote><p>Ich kenne nur wenige Länder, in denen die Frau mit einem Kind wirklich vollkommen allein dasteht. Das sind keine schönen Zustände.</p>
</blockquote><p>Der Normalfall ist ja so, dass eine solche Mutter gewollt alleinerziehend ist; d.h. sie und nur sie allein hat darueber bestimmt, dass das Kind bei ihr ist. Der Herr Papa hat in der Regel wenig zu melden. In Deutschland und der Schweiz hat er sogar ueberhaupt nichts zu sagen, waehrend in vielen anderen Laendern noch gewisse rudimentaere Vaeterrechte vorhanden sind. Wenn die Zustaende fuer die Frau nicht so schoen sind, dann hat sie sie zumeist auch selbst verursacht.</p>
<blockquote><p>Ich könnte mir vorstellen, daß bei einer solchen Regelung die Abtreibungsrate nach oben schnellen würde. Oder wäre das dann egal, weil der Mann das gleiche Recht hat?</p>
</blockquote><p>Eine interessante Meinung hast Du da ueber Frauen: Wenn der Unterhaltsrubel nicht rollt, wird das Kind kurzerhand totgemacht.</p>
<p>Ich weiss nicht, ob die Abtreibungsrate nach oben schnellte; sie ist ja ohnehin schon ziemlich hoch. Offiziell gibt es in Deutschland jaehrlich knapp 100'000 Toetungen von ungeborenen Kindern bei etwa 737'000 Geburten (2015). Wenn es so waere, dass die Abtreibungen nach Einfuehrung der juristischen Abtreibung zunaehmen, dann waeren jedenfalls die betr. Muetter dafuer verantwortlich, denn sie allein entscheiden ueber Leben und Tod ihres ungeborenen Kindes.</p>
<blockquote><p>Immer wieder, auch hier, wird der Vorwurf laut, daß die Möglichkeit der Abtreibung zum Mißbrauch einlädt. So nach dem Motto: keinen Bock auf Verhütung, kann ja abtreiben.</p>
</blockquote><p>Naja, angesichts der hohen Zahl von Abtreibungen muss man daraus folgern, dass diese Denke so selten nicht ist. Abtreibungen aufgrund von echten medizinischen Indikationen sind irgendwo im einstelligen Prozentbereich. Der Rest gruendet wohl weitgehend auf dem Motiv 'kein Bock auf das Kind'. Das ist von der demokratischen Mehrheit sowie von den Medien auch so gewollt und akzeptiert, wie Umfragen zu Abtreibungen mit den entsprechend hohen Zustimmungsquoten bzw. die mediale Berichterstattung ueber Demos von Abtreibungsgegnern zeigen.</p>
<blockquote><p>Welche Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnete dann erst die Möglichkeit, einfach in irgendeinem Amt eine Unterschrift zu leisten? So nach dem Motto: ja Schatzi, ich hätte gern ein Kind mit Dir. Und wenn es dann da ist, wird schnell zum Amt gerannt.</p>
</blockquote><p>Solche Faelle gibt es tatsaechlich. Wenn Mami und Papi sich einig sind, koennen sie den Staat relativ leicht um Sozialknete prellen. Der stark ausgebaute Sozialstaat bietet natuerlich immer Missbrauchsmoeglichkeiten im Sozialbereich. Da der Staat alles tut, um Zwist zwischen den Eltern zu saeen, sind sich Mami und Papi allerdings nur selten einig und solidarisieren sich demzufolge auch nur selten gegen den Staat.</p>
<p>Man muss auch beruecksichtigen, dass die Sozialindustrie ein sehr grosses Gewicht in der Politik hat. Die Mitarbeiter in der Sozialindustrie haben ein existentielles Interesse daran, dass ihnen ihre Sozialhilfeklientel erhalten bleibt. Sie treten aktiv als Anwaelte der Sozialabhaengigen auf, mischen in staatlichen Kommissionen mit und werden bei Gesetzesnovellen angehoert oder gar als Berater hinzugezogen; sie sind es also, die sehr direkt auf die Sozialgesetzgebung Einfluss nehmen – zu ihrem eigenen Nutzen. Wenn ich sehe, wieviel Steuergeld in den Sozialbereich gesteckt wird, dann hat die Sozialindustrie mit Abstand die effektivste Lobby in der Politik.</p>
<p><br />
Gruss</p>
<p>Maesi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68881</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 18:46:43 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Maesi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kondome platzen... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und dann fragst Du Dich, warum Dich hier keiner ernst nimmt?!</p>
<p><br />
Der Mann zeugt, die Frau empfängt. Als Frau würde ich mehr darauf achten, nicht schwanger zu werden. Und in der Regel achten die Frauen auch peinlich darauf. Wenn eine Frau schwanger wird, weil sie schwanger werden wollte. </p>
<p>In Zeiten von Staatsfeminismus besitzt die Frau alle Vorteile, hat sie ein Kind. Entweder der Mann bezahlt, oder der Staat. Oder ein neuer Mann wird gesucht, dem Gefühle geheuchelt werden, um an sein Geld zu kommen. Männer dagegen verlieren, werden sie Vater (siehe Unterhalt und Kindesentzug). Selbst bei einem Kukukskind muss der vermeintliche Vater zahlen, da in Deutschland ein Test verboten ist. Alles schon gehabt in der Deutschen Demokratischen Bananenrepublik.</p>
<p>Warum werden hauptsächlich von Frauen die Scheidung eingereicht, selbst wenn ein Kind vorhanden ist? Richtig beantwortet, weil Frau genügend finanzielle Mittel erhält. </p>
<p><br />
Dein feministisches Getröte ist hier fehl am Platz. Denn Frau=Opfer, Mann=Täter nix gut....</p>
<p>Und der Idealfall, wie es eigentlich sein sollte, dass sich beide für ein Kind entscheiden, und beide das Kind großziehen, ist eine Seltenheit. </p>
<p><br />
Für die meisten Frauen sind Kinder Mittel zum Zweck. Das ist die Wahrheit. Nicht umsonst existiert ein Heer von Alleinerziehenden, die sich ein Dreck um das Wohl des Kindes kümmern. Würden sie es, würde Kind bei Vater UND Mutter wohnen, was wichtig für seine psychische Stabilität ist. Aber nein, da werden wieder die armen Frauen bemitleidet, die angeblich in Altersarmut landen würden! Sollen sie. Sie haben ihren egoistischen Weg gewählt. Wären sie vernünftig und verheiratet, hätten sie später Witwenrente (große oder kleine).</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 18:35:35 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Unfassbar</dc:creator>
</item>
<item>
<title>und keine Lust auf Kondome gehabt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn er konsequent Kondome benutzt und diese auch selbst mitbringt, kann ihm (so gut wie) nichts passieren. Das wird auch ganz konsequent immer ausgeblendet. Ich verließe mich niemals auf irgendeine Pille für den Mann oder eine Vasektomie. Es könnte tausend Gründe geben, warum sowas schiefläuft. Pille vergessen, Vasektomie nicht ordentlich durchgeführt, eine Lüge seitens des Mannes ... Ich will nicht schwanger werden, also kümmere ich mich selbst um meine Verhütung!  </p>
<p>Springst Du Fallschirm? Egal, wie sehr ich meinen Kumpels vertraue, vor jedem Sprung kontrolliert jeder nochmal seinen eigenen Schirm. Einfach, weil es so wichtig ist und damit nicht jemand anderes allein die Verantwortung tragen muß, falls was schiefgeht.</p>
<p>Ich nehme den Männern die Naivität bei diesem Thema schlicht nicht ab. Viele tun Verhütung als Frauenthema ab, fallen angeblich aus allen Wolken, wenn ein Kind bei rauskommt und schieben jemand anderem alle Verantwortung in die Schuhe für etwas, an dem immer zwei Menschen Aktien halten. Das ist Faulheit und Verantwortungslosigkeit! In meinen Augen wäre es das übrigens auch, wenn es eine Frau beträfe.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 16:59:40 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Pille absichtlich vergessen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Mus Lim,</p>
<p>hast Du das Fragezeichen hinter meinem Satz absichtlich überlesen? Das war ja gerade die Frage an Rainer.</p>
</blockquote><p>Man kann sich natürlich rhetorisch rausreden mit einem Fragezeichen hinter einem Satz.</p>
<p>Man kann sich aber auch der Realität stellen, dass die Überzeugung, die Frau stünde unter Zwang und der Mann sei an allem Schuld, in der Gesellschaft weithin verbreitet ist.</p>
<blockquote><p>Und wenn die Frau sich unter allen Umständen hat &quot;bereitwillig schwängern lassen&quot; dann trifft das auch auf den Mann zu. Er hat bereitwillig geschwängert, womit wir wieder am Anfang wären.</p>
</blockquote><p>Ich sage dazu nur: <em>Die Pille absichtlich vergessen</em></p>
<p>In der Realität ist es meist so: Eine Frau wird schwanger, wenn <em>sie</em> es will und <em>nicht</em>, weil der Mann es will.</p>
<p>Und dieser Fakt wird konsequent ausgeblendet. Eine Frau will schwanger werden, sorgt dafür, dass sie schwanger wird und schiebt die Verantwortung auf den Mann.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 15:04:56 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Mus Lim</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Frau wird gezwungen, das Kind zu bekommen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mus Lim,</p>
<p>hast Du das Fragezeichen hintr meinem Staz absichtlich überlesen? Das war ja gerade die Frage an Rainer.</p>
<p>Und wenn die Frau sich unter allen Umständen hat &quot;bereitwillig schwängern lassen&quot; dann trifft das auch auf den Mann zu. Er hat bereitwillig geschwängert, womit wir wieder am Anfang wären. Wenn beim Sex ein Kind entsteht, haben beide dafür geradezustehen. Keiner haut ab oder befreit sich mit Hilfe einer Unterschrift von seiner Verantwortung. Richtig?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 10:52:13 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Frau wird gezwungen, das Kind zu bekommen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Frau wird gezwungen, das Kind zu bekommen? </p>
</blockquote><p>Die Frau wird also (wieder einmal) gezwungen?!??</p>
<p>Ist es nicht eher so, dass sie einmal ein Kind will (sich bereitwillig schwängern lässt)<br />
und dann wieder doch nicht (Abtreibung)?</p>
<p>Bei diesem &quot;Mal-so-und-dann-doch-wieder-andersherum&quot; finde ich es immer wieder amüsant,<br />
wenn dann lautstark &quot;Nein ist Nein&quot; geplärrt wird<br />
und von Politikern und Richtern verlangt wird, dass die das abkaufen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 10:34:04 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Mus Lim</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nachtrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Maesi,</p>
<p>ich habe noch zwei Frage: wenn bei das Kind wollten und nach der Geburt fällt ein Partner aus (Tod), hat dann der andere auch keinen Anspruch auf staatliche Hilfe oder ist es dann was anderes?</p>
<p>Und kann sich die Mutter ebenso 'freisprechen'? Also: beide wollen das Kind, sie bekommt es, gibt es bei ihm ab und verschwindet. </p>
<p>Was passiert eigentlich wenn er es dann auch nicht möchte? Kommt dann der Staat auf? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ein Gehalt oder zwei?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 06:40:28 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bitte auch das Gegenteil betrachten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Tigresa</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Aber wenn wir schon bei der jur. Abtreibung sind: wer kommt denn dann eigentlich für den finanziellen Anteil des Mannes für das Kind auf?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wenn der Mann die juristische Abtreibung waehlt, dann kommt die Mutter allein fuer das Kind auf. Schliesslich hat sie sich ja in diesem Fall allein fuer das Kind entschieden, und dann soll sie halt auch allein die Konsequenzen tragen. Ist doch ganz einfach...</p>
</blockquote><p>Hallo Maesi,</p>
<p>schön, daß hier noch jemand fähig ist, ganz normal zu antworten. Danke dafür. <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><br />
Jetzt zum Thema: wenn es um ein Haus oder ein Auto ginge, stimmte ich Dir sofort zu. Aber so wird ein Kind mitbestraft. Jeder, der Kind großzieht, weiß doch, wieviel das kostet. Noch dazu muß sie ja praktisch vom Säuglingsalter eine Betreuung haben. Sie muß ja sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen oder meinst Du, nur mit diesem Elterngeldalmosen könne sie zu Hause bleiben? (~60 % letztes Jahreseinkommen) Mit nur einem Durchschnittsghalt ist das alles kaum zu stemmen, ganz zu Schweigen von prekären Einkommen oder H4. Ich kenne nur wenige Länder, in denen die Frau mit einem Kind wirklich vollkommen allein dasteht. Das sind keine schönen Zustände. Ich könnte mir vorstellen, daß bei einer solchen Regelung die Abtreibungsrate nach oben schnellen würde. Oder wäre das dann egal, weil der Mann das gleiche Recht hat?</p>
<p>Immer wieder, auch hier, wird der Vorwurf laut, daß die Möglichkeit der Abtreibung zum Mißbrauch einlädt. So nach dem Motto: keinen Bock auf Verhütung, kann ja abtreiben. Welche Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnete dann erst die Möglichkeit, einfach in irgendeinem Amt eine Unterschrift zu leisten? So nach dem Motto: ja Schatzi, ich hätte gern ein Kind mit Dir. Und wenn es dann da ist, wird schnell zum Amt gerannt.</p>
<p>Gruß <br />
Tigresa</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68864</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 06:27:17 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Tigresa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bitte auch das Gegenteil betrachten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tigresa</p>
<blockquote><p>Aber wenn wir schon bei der jur. Abtreibung sind: wer kommt denn dann eigentlich für den finanziellen Anteil des Mannes für das Kind auf?</p>
</blockquote><p>Wenn der Mann die juristische Abtreibung waehlt, dann kommt die Mutter allein fuer das Kind auf. Schliesslich hat sie sich ja in diesem Fall allein fuer das Kind entschieden, und dann soll sie halt auch allein die Konsequenzen tragen. Ist doch ganz einfach...</p>
<p><br />
Gruss</p>
<p>Maesi</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 21:46:21 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>Maesi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn man das Prinzip nicht verstanden hat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da fragt mann sich schon, wie die ihre Führerscheinprüfung bestanden hat. Frauenbonus halt, anders ist das nicht erklärbar. Ich musste da in viel engere Parklücken rein.</p>
<p>Zum Glück hat sie wenigstens das Schild stehen gelassen. <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/s_dankeschild.gif" alt="s_dankeschild.gif" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 12:48:15 +0000</pubDate>
<category>Familie</category><dc:creator>adler</dc:creator>
</item>
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