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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Daß Homo-Perversion (StGB § 175) strafbar gewesen sein soll ist eine weitere femifaschistische Lüge</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Daß Homo-Perversion (StGB § 175) strafbar gewesen sein soll ist eine weitere femifaschistische Lüge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig. Die Sodomie war auch damals nur strafbar, wenn man Leute mit seiner Abartigkeit belästigt oder Kinder geschändet hat. <br />
Auch die Begrifflichkeit Homosexualität soll irreführen. Diese stellt nämlich durch das Begriffspaar Hetero- und Homosexualität auf eine Stufe. Dabei gibt es nur eine Sexualität, nämlich die zwischen Mann und Frau. Das andere ist Sodomie.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 03 Jun 2017 19:57:32 +0000</pubDate>
<category>Lügenpresse</category><dc:creator>Ausschussquotenmann</dc:creator>
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<title>Daß Homo-Perversion (StGB § 175) strafbar gewesen sein soll ist eine weitere femifaschistische Lüge</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Den meisten hier dürfte das Ammenmärchen über ehemalige Strafbarkeit des Verpoltentums (&quot;Homosexualität&quot;<span style="font-size:smaller;"><strong>*</strong></span>) in der BRD - &quot;bis in die 90er Jahre[!(Stimmüberschlag)]&quot;  - in den Ohren liegen. Besonders stolz sind irgendwelche verblödeten GRÜN-Wähler/*Innen darauf, daß ihre Partei den 175er - und damit selbige sagenumworbene Strafbarkeit - abgeschafft hatte.</p>
<p>Doch was stand drin im 175er?</p>
<p><br />
<span class="fremdzitat"><span style="font-size:large;"><strong>Paragraf 175</strong></span><br />
[24. November 1973/28. November 1973–11. Juni 1994]<br />
Homosexuelle Handlungen.<br />
<strong>(1)</strong> Ein Mann über achtzehn Jahre, <span class="underline">der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt</span> oder von einem Mann <span class="underline">unter achtzehn Jahren</span> an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
<strong>(2)</strong> Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn<br />
<strong>1.</strong> der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder<br />
<strong>2.</strong> bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.</span><br />
<a href="http://lexetius.com/StGB/175,2">http://lexetius.com/StGB/175,2</a></p>
<p>Wir halten fest:<br />
Der 175er diente dazu, Homo-Perverse zu bestrafen, die sich an Kindern vergangen hatten.<br />
Eine Sagenumworbene &quot;allgemeine Strafbarkeit von Homo-Perversion (... die von GRÜNEN abgeschafft wurde!)&quot; hingegen gab es in der BRD nicht.</p>
<p>Im angegebenen Link kann man dazu auch die Vorgängerversionen überprüfen. Da wurden nach und nach Homo-Prostitution oder Untergebene nach der Seife bücken zu lassen entfernt.</p>
<p>Übrigens behauptet nahezu die gesamte Lügenpresse das Märchen der Homo-Strafbarkeit und feiert damit die freie Fickbarkeit von minderjährigen Hartgeldstrichern ab.</p>
<p><br />
----------------------<br />
<span class="underline"><strong>Anmerkung</strong></span></p>
<p><strong>*</strong> &quot;<span class="underline">Homosexualität</span>&quot;:<br />
Ist ein Kunstwort des Neusprech. Aus &quot;homo&quot; (gleich) und &quot;Sex&quot; (Geschlechtsverkehr).<br />
Doch bei Geschlechtsverkehr verkehren - wie der Name schon sagt - Geschlechter (männlich &amp; weiblich) miteinander. Doch solange z.B. ein Arschloch kein Geschlechtsorgan ist kann dort auch kein Verkehr stattfinden. Ebenso ist ein Umschnalldildo kein Geschlechtsorgan.</p>
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<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=76097</link>
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<pubDate>Sat, 03 Jun 2017 19:39:39 +0000</pubDate>
<category>Lügenpresse</category><dc:creator>Don Camillo</dc:creator>
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