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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Frauenparkplätze des Staates sind gemäß StVO nur eine Empfehlung</title>
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<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
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<title>Frauenparkplätze des Staates sind gemäß StVO nur eine Empfehlung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zeiten ändern sich und auch der feministische Durchmarsch gelingt nicht mehr ungebrochen. <em>So hat das Verwaltungsgericht München in dieser Woche nach der Klage eines wackeren 25-Jährigen dafür gesorgt, dass eine bayrische Kommune zukünftig gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) den empfehlenden Charakter ihrer sogenannten „Frauenparkplätze“ herausstellen wird</em>. Die Chancen sind gestiegen, dass weitere Städte und Gemeinden auf ihren öffentlichen Parkplätzen dem Vorbild Eichstätts folgen werden. <strong><span style="color:#009;">Fahrzeugabstellflächen nur für Frauen sind auf staatlichen Parkplätzen nie verbindlich und stehen damit immer auch der Nutzung durch Männer offen.</span></strong> Der Tenor der feministisch dominierten Mainstream-Medien ist erwartungsgemäß dahin gegangen, den Kläger ad personam anzugehen und mit Beschämungsversuchen vom Faktum der Kriminologie abzulenken, dass Männer häufiger Gewaltopfer sind als Frauen.</p>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 23:34:35 +0000</pubDate>
<category>Gesellschaft</category><dc:creator>Irokese</dc:creator>
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