Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Demokratie in offener Auflösung (Politik)

Manhood, Monday, 08.07.2019, 12:17 (vor 1753 Tagen)

Auf die versteckte folgt die offene Auflösung der Demokratie in Deutschland:

https://www.focus.de/politik/deutschland/paukenschlag-vor-wahl-in-sachsen-wegen-formfehler-nur-18-von-61-afd-kandidaten-zugelassen_id_10900173.html

Ich glaube, es wird Zeit, sich über Alternativen zu unterhalten...… ;-)

Grüsse

Manhood

--
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Tags:
Sachsen, Landtagswahl

Demokratie in offener Auflösung

Don Camillo, Monday, 08.07.2019, 12:41 (vor 1753 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Don Camillo, Monday, 08.07.2019, 13:34

Auf die versteckte folgt die offene Auflösung der Demokratie in Deutschland:

https://www.focus.de/politik/deutschland/paukenschlag-vor-wahl-in-sachsen-wegen-formfehler-nur-18-von-61-afd-kandidaten-zugelassen_id_10900173.html

Ich glaube, es wird Zeit, sich über Alternativen zu unterhalten...… ;-)

Wenn selbst Lügenpresse-Maden vom Seuchen-FOCUS was von "gleich auf mit der (C)DU" faseln, kann man davon ausgehen, daß dort Wahlbetrug (wie in Hessen oder Bayern) undurchführbar ist.
Fazit: Ein Ergebnis von rund 50% AfD ist zu erwarten! Wenn die Einheitspartei nun schmutzige Tricks versucht ist das positive AfD-PR - frei Haus.
:-D

Eindeutig rechtswidrig

Hans, Monday, 08.07.2019, 14:38 (vor 1752 Tagen) @ Manhood

Das Vorgehen der Wahlleitung ist eindeutig rechtswidrig

https://volksbewegung.wordpress.com/2019/07/07/landeswahlleiterin-beugt-recht/

In einem Rechtsstaat würde die WahlleiterIN nun 5 Jahre im Bau sitzen

Don Camillo, Monday, 08.07.2019, 18:03 (vor 1752 Tagen) @ Hans

Das Vorgehen der Wahlleitung ist eindeutig rechtswidrig

Das wäre in eimem Rechtsstaat ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft:

StGB § 339 - Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

https://volksbewegung.wordpress.com/2019/07/07/landeswahlleiterin-beugt-recht/

Vollzitat (Textsicherung):

Landeswahlleiterin beugt Recht - Veröffentlicht am 7. Juli 2019 von volksbewegung
Die Landeswahlleitung von Sachsen hat die Landesliste der AfD eigenmächtig gekürzt. Von den 61 Kandidaten wurden nur die ersten 18 zugelassen. Dies begründete sie wie folgt:
[image]
Nirgends im sächsischen Wahlgesetz ist vorgeschrieben, daß alle Kandidaten in einer einheitlichen Versammlung gewählt werden müssen. § 21, der für Landeslisten entsprechend gilt (§ 27 Abs. 5), besagt:
[image]
Das heißt, jeder Bewerber muß in einer Versammlung gewählt worden sein. Das heißt nicht, daß alle Bewerber in derselben Versammlung gewählt werden müssen. Es ist durchaus möglich, mehrere Versammlungen abzuhalten, in denen einzelne Kandidaten gewählt werden. Dies wird durch § 35 der Landeswahlordnung bestätigt:
[image]
Unterstellt man, daß die Versammlungen im Februar und März zwei getrennte Versammlungen waren, dann wurde in der ersten Versammlung eine Liste aufgestellt und in der zweiten Versammlung geändert. Die Lügenpresse unterschlägt diesen Sachverhalt, um den Eindruck zu erwecken, die AfD sei nicht in der Lage, eine Liste ordnungsgemäß aufzustellen. Damit soll der Wähler verunsichert werden. Die AfD hat nichts falsch gemacht.

Übrigens, die Lügenpresse-Maden unterschlagen den Sachverhalt nicht nur sondern behaupten auch noch die AfD hätte einen Formfehler gemacht.

Demokratie in offener Auflösung

Mus Lim ⌂ @, Monday, 08.07.2019, 21:29 (vor 1752 Tagen) @ Manhood

Der Formfehler: Die AfD hatte bei zwei Terminen unterschiedliche Wahlverfahren angewendet und am Ende dann noch einmal eine Gesamtliste eingereicht. Nicht alle Bewerber hatten damit die gleichen Chancen, so der Landeswahlausschuss.

So, so, nicht "die gleichen Chancen". Also besser durch Streichung gar keine Chancen?

Was ist denn das für eine Logik?!??

Da wäre es doch besser, die Wahllisten direkt von der Staatsratsvorsitzenden Merkel genehmigen zu lassen!

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Die sächsische AfD wird verlustfrei in den Landtag einziehen

Christine ⌂ @, Monday, 08.07.2019, 21:41 (vor 1752 Tagen) @ Manhood

Sachsen macht blau – definitiv!
 
Wenn man mal das Ergebnis der kürzlich stattgefundenen Europawahl ansieht, so stellt man fest, daß die AfD im sächsischen Osten mit klarem Abstand stärkste Partei geworden ist. Auch in Dresden und Chemnitz. Nur Leipzig und das Vogtland sind noch grün oder schwarz.
 
Die AfD wird also etwa die Hälfte der sechzig Direktmandate gewinnen. Wenn man das Ergebnis der letzten Umfrage für den Landtag zugrunde legt, wird das Wahlergebnis so aussehen:[..]
 
In diesem Fall würde die AfD nur 6 von den 18 Listenmandaten benötigen, die ihr seitens des Wahlausschusses zugestanden werden. Alles würde gut.
 
Es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn die AfD weniger als 16 Direktmandate gewinnt, so daß sie nicht alle Mandate ausnutzen könnte. Das halte ich angesichts des Freiheitsdranges der Sachsen für ausgeschlossen.[..]
 
Durch die Entscheidung der Wahlkommssion die Liste der AfD mit läppischen Begründungen nicht anzuerkennen, haben die Machthaber einen Fehler gemacht. Sie werden die Sachsen gegen sich aufbringen und mobilisieren. Wenn man den Sachsen in Berlin nicht leiden kann, singt er sein eigenes Liedchen.
 
Angesichts der in Aussicht stehenden Direktmandate sehe ich für die AfD keine Katastrophe heraufziehen, sondern eher einen fulminanten Sieg. Die Altparteien werden am Wahlabend vor Wut ins Handtuch beißen, und ihre taktischen Spielchen bereuen.[..] https://www.journalistenwatch.com/2019/07/08/sachsen-macht-blau-definitiv/

Ein sehr guter Beitrag von Wolfgang Prabel. Da es ja etliche Politiker gibt, die Sachsen gerne rausschmeißen würden, hat Wolfgang Prabel mal die finanzielle Seite im Falle eines Austritts beleuchtet. Unterm Strich würde Sachsen auf jeden Fall gewinnen, vor allen Dingen aber ihre Freiheit.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Sachsen, Landtagswahl

Hinweis

Alfonso, Monday, 08.07.2019, 22:32 (vor 1752 Tagen) @ Christine

Es ist trotzdem grotesk. In Brüssel soll eine gewählt werden, die gar nicht kandidiert hat und in Sachsen darfst du Leute nicht wählen, die kandidieren. Das idt Demokratie im Grünen Reich.

Informationen der Landeswahlleiterin zur Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019

Christine ⌂ @, Monday, 08.07.2019, 22:47 (vor 1752 Tagen) @ Alfonso

Medieninformation der Landeswahlleiterin – Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag 17/2019
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
 
Landtagswahl 2019:
Informationen der Landeswahlleiterin zur Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019 zur Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD)
 
Im Nachgang zur öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses am Freitag, dem 5. Juli 2019, erreichten die Landeswahlleitung zahlreiche Anfragen.
 
Zu den häufigsten Nachfragen in diesem Zusammenhang nimmt die Landeswahlleiterin wie folgt Stellung:[..] https://wahlen.sachsen.de/download/Medieninformation/LWL-17-2019.pdf

Neues steht da aus meiner Sicht nicht drin. Es ist nur interessant, dass Ganze schriftlich zu haben.

Christine

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