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Bayern zahlt Justizopfer Mollath zusätzlich 600.000 Euro (Falschbeschuldigung)

Marvin, Sunday, 24.11.2019, 11:37 (vor 1587 Tagen)

Mehr als sieben Jahre war Gustl Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt. Seit Sommer 2013 ist er wieder frei, jetzt haben sich der Freistaat Bayern und Mollath auf eine Entschädigung geeinigt: Er bekommt zusätzlich 600.000 Euro.

Er verlor sein Haus und seine Autos, nicht einmal das Grab seiner Familie blieb ihm. 2.747 Tage musste Gustl Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie verbringen, verlor in dieser Zeit alles: Sein Haus wurde zwangsversteigert, seine privaten Gegenstände weggebracht, das Grab seiner Großeltern aufgelöst. Seit sechs Jahren ist Mollath wieder auf freiem Fuß - und hat sich jetzt mit dem Freistaat Bayern auf eine Entschädigung verständigt: Zusätzlich zu den 70.000 Euro, die er schon erhalten hat, zahlt ihm der Freistaat noch 600.000 Euro.

Laut dem Landgericht München I zahlt Bayern diesen Betrag "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche, insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus". Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet.
Justizskandal um Mollath

Mollath war Bayerns bekanntester Psychiatriepatient und gilt heute als das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. 2006 war er nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau und angeblicher Wahnvorstellungen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Mehr als sieben Jahre war er dort eingesperrt - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte.

Am 6. August 2013 ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die sofortige Freilassung von Mollath aus der Psychiatrie an. Noch am Abend dieses Tages verließ er das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth. Wenige Wochen später gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einer Beschwerde des gebürtigen Nürnbergers statt: Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig. Im Wiederaufnahmeverfahren ging Mollath im Sommer 2014 als freier Mann hervor - allerdings ohne die ersehnte volle Rehabilitierung.
Mollath forderte 1,8 Millionen Euro

Im März zog Mollath gegen den Freistaat Bayern vor Gericht: mit der Forderung nach knapp 1,8 Millionen Euro. In der Summe enthalten waren zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat vertrat dagegen den Standpunkt, dass ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zustünden, das wären 68.675 Euro.

Das Gericht schlug daraufhin vor, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 70.000 Euro. Dem stimmte damals zwar das Justizministerium, nicht aber die Klägerseite zu.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/freistaat-bayern-zahlt-mollath-zusaetzlich-600-000-euro,RhbopZr

Was Frauen an Falschbeschuldigungen (Falschbeschuldigungsstraftäterinnen / Falschbeschuldigungsverbrecherinnen) anrichten können, hat man ja auch im Fall Justizopfer Horst Arnold gesehen.

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