Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

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Und DAS gibt's gleich zu Jahresanfang für DEINE GEZ-Gelder, MANN! (Gleichschaltung)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 03.01.2020, 00:21 (vor 1575 Tagen)

https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/20/01/200102_heuteplus_stream_hep/1/200102_heuteplus_stream_hep_3360k_p36v15.mp4

Wenn man(n) bedenkt ... aber da gibt es selbst unter 2 JuristINNEN drei Auffassungen.


§ 266
Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

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