Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Wahlanfechtung wegen Frauenstatut der Grünen (Allgemein)

Iker, Tuesday, 07.01.2020, 20:41 (vor 1543 Tagen)

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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
da gegenwärtig in mehreren Bundesländern die gesetzliche Pflicht zur geschlechterparitätischen Besetzung von Wahllisten , könnte die in zwei Wochen stattfindende Gerichtsverhandlung am 21.Januar 2020 beim Trierer Verwaltungsgericht von besonderem Interesse für Sie sein. Gegenstand der für 11.30 Uhr im Sitzungssaal I angesetzten mündlichen Verhandlung ist die Anfechtung der Trierer Stadtratswahl vom 26.Mai 2019, Aktenzeichen 7 K 4562/19.TR. Insbesondere geht es um die juristische Bewertung der Anwendung des sog. Frauenstatuts bei der Aufstellungsversammlung für den städtischen Wahlvorschlag von Bündnis / Die Grünen am 9.Februar 2019. Schließlich muss der verfassungsrechtliche Grundsatz der Freiheit der Wahl auch bei Aufstellungsversammlungen von Parteien strengstens eingehalten werden. Laut des in der grünen Bundessatzung verankerten Frauenstatuts dürfen Männer für den Spitzenplatz und alle weiteren ungeraden Plätze von Wahllisten nicht kanddieren, während Frauen für alle Listenplätze kandidieren dürfen.
Quelle: https://cms.gruene.de/uploads/documents/191121-Frauenstatut.pdf
 
Da die Grünen gerne Zivilcourage einfordern, hat der Kläger sämtliche 42 Kandidatinnen und Kandidaten des grünen Wahlvorschlages persönlich angeschrieben und über den Gerichtstermin in Kenntnis gesetzt.
Weiterhin greift die Klage die Publikation und Verteilung kommunalpolitischer Stellungnahmen ausgesuchter politischer Bewerber und Gruppierungen im Vorfeld der Wahl, sowie die fehlende Pflichtkennzeichnung der städtischen Rathaus-Zeitung als Amtsblatt an. Auch die flächendeckende Verteilung einer AfD-Fraktionszeitung in der geschützten Vorwahlzeit wird in Frage gestellt.
Folglich verstehe ich meine Wahlklage als rechtspolitische Intervention zur Verteidigung demokratischer Grundrechte auf kommunaler Ebene.
 
Verfahrensgegner ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Stadt Trier wurde vom Verwaltungsgericht beigeladen.
 
Vielleicht können Sie oder eine Vertrauensperson den Termin wahrnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihen auch unter der Telefonnumer 0176/21236413 gerne zur Verfügung.
 
Mit den besten Wünschen zum neuen Jahr
 
Safet Babic
Politologe, M.A.

Siehe auch Rassenstatut
https://wgvdl.com/rassenstatut

Die Grünen haben deshalb sogar Strafanzeige gestellt
https://wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=13068
https://wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=13990

Iker

Und das Schlimmste für das Gericht und die dann festgestellt (verfassungs-)rechtswidrig handelnden Grünen

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 17.01.2020, 09:37 (vor 1533 Tagen) @ Iker

, wenn er nicht nur im Recht wäre, sondern quasi zwangsweise auch noch Recht bekommen würde... und erst, wenn er Recht hätte und nicht Recht bekommen würde .... Und die ach so verfassungsmäßigen Medien das Verfahren weiter totschweigen.

Man schon jetzt gespannt sein. Um aus der Nummer "rauszukommen" bedarf es schon einiger rabulistischer Klimmzüge....

Der schlimmste (verfassungs-)rechtliche GAU seitdem die SPD (!) in NRW (!) doch allen Ernstes bei Stellenbesetzungen Frauenbevorzugen wollte, auch wenn sie eine geringere Qualifikation als ein männlicher Bewerber mitbringen sollte.
DAS wurde ja noch rechtszeitig durch der7die/das Wähler (m/w/div) gestoppt. Die F.D.P. hatte seinerzeit vor den Wahlen Verfassungsklage angekündigt.

Man müßte mal eine datenbank anlegen, wie viele Gesetze (inkl. Haushaltsges) "sehenden Auges" (gg die Ausarbeitungen des jew wissenschftl Dienstes des BTAG bwz. LTAGe) beschlossen wurden, um DANN erst von den LandesVERFGen- bzw. vom BVERFG später einkassiert zu werden.

Man versteht einfach nicht, warum die angeblich verfasungstreuen GRÜNEN, die endlich arriviert zu sein scheinen, diese offene Flanke zum Blamage bis auf die Knochen ausgerechnet durch einen NPD-Mann gelassen haben ... .

Was den zweiten Teil der Klage angeht, ist es nicht weniger spooky, dass auf diese Weise an den ebenfalls aus Trier stammenden Christoph Böhr (CD) in einem Loop erinnert wird.

https://www.sueddeutsche.de/politik/illegale-parteienfinanzierung-in-rheinland-pfalz-bgh-hebt-urteil-gegen-cdu-landeschef-boehr-teilweise-auf-1.2262766

BGH akzeptiert Revision der Staatsanwaltschaft

Der Untreue-Prozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Christoph Böhr muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies zwar Böhrs Revision laut einer Mitteilung zurück und stufte dessen Verurteilung wegen Untreue als rechtskräftig ein. Zugleich akzeptierte der BGH aber die Revision der Staatsanwaltschaft. Damit verwies das Karlsruher Gericht die Sache zu einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mainz zurück.

Die dortigen Richter hatten Böhr Ende 2013 vom Vorwurf des versuchten Betruges mit falschen Angaben beim Landesrechnungshof freigesprochen. Diese Entscheidung beanstandete die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision laut BGH zu Recht. Böhrs Anwalt kündigte eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BGH-Entscheidung an.

Es ist schon kurios, wie sich TRIER nach Karl-Marx-Jahr und Zentralstelle zur Bearbeitung der Pädophilie in der kath. Priesterschaft bei Bischof Dr. Stefan Ackermann unebdingt dauernd in die Schlagzeilen drängt ...

War einer bei der Verhandlung?

Don Camillo, Tuesday, 21.01.2020, 13:01 (vor 1529 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Hatte leider keine Zeit. Was ist Beschlossen worden?

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