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Neues Polizeigesetz in Meck-Pomm (Gesellschaft)

KLiemann, Sunday, 22.03.2020, 16:18 (vor 1468 Tagen)

Meck-Pomm hat ein neues Polizeigesetz. Wie üblich wird an der Schraube gedreht und die Befugnisse werden ausgeweitet.

Die Polizei darf jetzt den Trojaner einsetzen, um Nutzer von Computertechnik heimlich auszuspionieren.
Da die Installation eines Trojaners nicht immer einfach ist, darf die Polizei heimlich in Wohnungen einbrechen und dabei Trojaner auf Computern installieren, die etwas besser gesichert sind, als monatelang ungepatchte Windows Kisten.

In den Erläuterungen zum Gesetz hat man diese Computer so beschrieben:

... nicht mit dem Internet verbundene System oder Systeme, die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außen haben...
Hmm - was ist für einen Kriminalkommissar ein "unüberwindbarer Zugriffsschutz"?

Außerdem darf die Polizei Drohnen einsetzen, um WLANs unbemerkt zu attakieren.

Kommentar: Nach rechtstaatlichen Prinzipien muss die Durchsuchung besonders geschützter Bereiche der privaten Lebensführung eine offene Maßnahme sein, bei der Betroffene das Recht haben, anwesend zu sein. Neben der Wohnung wurden vom Bundes­verfassungs­gericht in einem Grundsatzurteil auch private Computer und Smartphones als besonders geschützte Bereiche privater Lebensführung definiert.

"06.09.2019 ... Seehofer ... Rechte ... Verfassungsschutz massiv erweitern"

Don Camillo, Sunday, 22.03.2020, 17:48 (vor 1468 Tagen) @ KLiemann

Wo ist der Link zu der neuen Meldung?


Hier ist was zur Made Seehofer (besser: Drehhofer):


06.09.2019
Einbrecher mit Staatstrojaner
Bundesinnenminister Seehofer will die Rechte des Verfassungsschutzes massiv erweitern – Smartphones, Wohnungen und selbst Kinder dürften dann überwacht werden

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Agenten, die heimlich unsere Wohnung betreten und auf unseren Computern oder Smartphones Trojaner installieren: Das ist nicht die Handlung eines zweitklassigen Spielfilms, sondern das Ziel eines Gesetzentwurfs von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Anscheinend waren staatliche Behörden bisher nicht besonders erfolgreich dabei, die von ZITiS in München entwickelten Staatstrojaner aus der Ferne auf elektronische Geräte aufzuspielen. Das Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts sieht jedenfalls vor, dass nicht mehr nur Polizisten, sondern auch Verfassungsschützer Privatwohnungen betreten dürfen.
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Ob Seehofers Gesetz vor dem staatlichen Einbruch eine richterliche Genehmigung vorsieht, ist umstritten. Das bayerische Innenministerium sagt ja; Juristen wie der Rechtsprofessor Fredrik Roggan von der Polizeihochschule Brandenburg lesen das aus dem Entwurf jedoch nicht zwingend heraus. Das würde dem Grundgesetz widersprechen. Das Bundesinnenministerium ließ eine BSZ-Anfrage dazu und ob auch Journalisten ausgespäht werden dürfen unbeantwortet. Kritiker werfen Seehofer vor, den 41-seitigen Entwurf absichtlich unklar formuliert zu haben. Man müsse Gesetze kompliziert machen, „dann fällt es nicht so auf“, scherzte Seehofer im Juni. Klar ist aber: Bei Gefahr im Verzug können Wohnungen auch ohne Richterbeschluss vom Verfassungsschutz betreten werden.

Im Schnitt ist jeder sechste Deutsche betroffen

Seehofer möchte Behörden durch das Gesetz auch erleichtern, Telefonnummern und Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer abzufragen. Dabei haben laut Statistik der Bundesnetzagentur zum Beispiel Polizei und Geheimdienste 2018 auch so schon 14 Millionen Mal nachgefragt, wem eine Telefonnummer gehört – das betraf also im Schnitt jeden sechsten Deutschen. Eine massive Ausweitung der staatlichen Überwachung ist ebenso im Bereich Daten vorgesehen: Während früher „nur“ das Abhören von Gesprächen und das Mitlesen verschlüsselter Nachrichten wie WhatsApp erlaubt war, dürften durch das neue Gesetz alle persönlichen Informationen aus technischen Geräten wie Alexa, dem smarten Auto oder dem Internet der Dinge ausgelesen werden – selbst bei Geräten von Kindern. Anonymisierungssoftware will Seehofer verbieten lassen.
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Durch das Gesetz könnten auch IT-Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei der Installation von Staatstrojanern mitzuhelfen. Geschäfte und Einkaufscenter würden gezwungen, dem Verfassungsschutz auf Anfrage Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri blickt mit Sorge auf das neue Gesetz. Schon jetzt können staatliche Überwachungskameras Gesichter erkennen oder bei auffälligem Verhalten die Polizei rufen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürchtet, dass durch die ständige Überwachung Bürger ihr Verhalten ändern, beispielsweise nicht mehr auf Demos gehen. Die EU prüft gerade, persönliche Daten nicht nur bei Flug, sondern auch bei Zug-, Bus- und Schiffsreisen zu erheben.
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Die bayerische Grünen-Chefin Katharina Schulze bezeichnet Seehofers Pläne im Gespräch mit der Staatszeitung als „radikalen Angriff auf unsere Bürgerrechte“ und fordert eine strukturelle Neuorganisation des Inlandsgeheimdienstes. Die AfD in Bayern befürchtet, dass die neuen Befugnisse zur Bekämpfung des politischen Gegners eingesetzt werden. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung. Ob Passagen geändert wurden, wollte auf Anfrage kein Ministerium sagen. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium weist aber darauf hin, dass laut Koalitionsvertrag nur „maßvolle“ Kompetenzerweiterungen des Verfassungsschutzes vorgesehen sind. Bleibt zu hoffen, dass die SPD nicht einknickt. (David Lohmann)

Neues Polizeigesetz in Meck-Pomm

Alfonso, Sunday, 22.03.2020, 17:52 (vor 1468 Tagen) @ KLiemann

Ich stelle mir gerade vor, dass die in MeckPomm auf irgendeinem Kuhkaff in ein EFH einsteigen und draußen wartet der Hofhund vor der Tür.

[image]

Er will doch nur spielen ... s_happy

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