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Corona-Impfstoffe sind noch in der Test-Phase und erstrecken sich über einen Zeit­raum von 2021 bis mindes­tens 2024 (Coronawahn)

Heiko Günther, Saturday, 03.04.2021, 14:19 (vor 1112 Tagen)

In diesem Fall handelt es sich bei den 4 erteilten Zulas­sungen für die Impf­stoffe gegen Covid-19 um soge­nannte „bedingte“ Zulas­sungen. Sie sind temporär. Sie sind nicht länger als ein Jahr gültig, da sie auf der Basis „unvoll­stän­diger Daten“ ermit­telt wurden. Um eine Stan­dard-5-Jahres-Markt­zu­las­sung zu erhalten, müssen die betref­fenden Labo­ra­to­rien Dossiers vorlegen, welche die „laufenden und für die nächsten Jahre geplanten Studien“ doku­men­tieren.

Dieser Zeit­plan, der sich je nach Covid-19-Impf­stoff „von 2021 bis mindes­tens 2024 erstreckt“, ist in den Anhängen der bedingten Markt­zu­las­sung und in den veröf­fent­lichten EPARs definiert.

EPAR

So erhielt der Impf­stoff von BioNTech/Pfizer diese euro­päi­sche bedingte Zulas­sung am 21. Dezember 2020. Und, die Frist für die Einrei­chung der „Bestä­ti­gung“ der Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Verträg­lich­keit dieses Impf­stoffs ist „Dezember 2023“.

Dem Moderna-Impf­stoff wurde diese Zulas­sung am 6. Januar 2021 erteilt. Die Frist für die Einrei­chung der „Bestä­ti­gung“ der Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Verträg­lich­keit des Impf­stoffs ist mindes­tens „Dezember 2022“.

Der Impf­stoff von Astra Zeneca erhielt am 29. Januar 2021 die Markt­zu­las­sung. Die Frist für die Einrei­chung der „Bestä­ti­gung“ der Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Verträg­lich­keit des Impf­stoffs ist „März 2024“.

Der Janssen-Impf­stoff erhielt am 11. März 2021 die bedingte euro­päi­sche Markt­zu­las­sung. Die Frist für die Einrei­chung der „Bestä­ti­gung“ der Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Verträg­lich­keit des Impf­stoffs ist „Dezember 2023“.

Bis heute jedoch, und darin liegt zwei­fellos die beispiel­lose und exklu­sive Enthül­lung, wurde eine weitere Frist für diese 4 Impf­stoffe fest­ge­legt. Diese Frist betrifft nicht mehr nur die laufenden klini­schen Prüfungen, sondern auch den „Quali­täts­nach­weis für den Wirk­stoff und das fertige Produkt“ selbst: also die intrinsi­sche Qualität (das Herz­stück) des Produkts, das verkauft und an Millionen von Menschen verab­reicht wird.

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