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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von RT.DE - In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. (GEZ)

Marvin, Monday, 21.03.2022, 17:07 (vor 766 Tagen)

Das Verbot des deutschsprachigen Angebots von Russia Today ist rechtens. Auch Großbritannien verbietet RT.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen die Untersagung des Fernsehprogramms RT.DE abgelehnt. Damit wollte die Produktionsfirma das Verbot des deutschsprachigen Angebots von RT - ehemals Russia Today - aushebeln.

Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ausgesprochene Beanstandungs- und Unterlassungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig, teilte die MABB am Freitagmorgen mit.

Neben der EU haben nun auch die britischen Behörden dem russischen Staatssender RT die Sendelizenz entzogen. Der Sendestopp gelte "ab sofort", gab die britische Medienaufsicht Ofcom am Freitag bekannt. Großbritannien folgte damit einem ähnlichen Schritt der EU-Staaten, die den russischen Sender wegen seiner Berichterstattung über den Ukraine-Krieg bereits verboten haben. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow bezeichnete das Verbot als ein weiteres Beispiel für den westlichen "antirussischen Wahnsinn", der die Meinungsfreiheit aushöhle.

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Die MABB hatte das Verbot für RT.DE mit der fehlenden Lizenz begründet. In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. Da Russia Today und seine internationalen Ableger vom russischen Staat finanziert werden, gäbe es wenig Chancen für die Erteilung einer deutschen Lizenz. Russia Today beruft sich auf eine serbische Lizenz, die allerdings aus Sicht der deutschen Landesmedienanstalten für ein Programm wie RT.DE nicht ausreicht.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/schlappe-fuer-russia-today-verwaltungsgericht-bestaetigt-verbot-von-rt-de/28176686.html

Wenn das damit begründet wird "In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne." , dann müssten die kriminellen Staatsfunksender ARD ZDF schon lange ihre Lizenz verloren haben. Wie verlogen ist das eigentlich?

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Ein Akt der Verzweiflung, wer will sieht RT jetzt erst recht

Borat Sagdijev, Monday, 21.03.2022, 17:18 (vor 766 Tagen) @ Marvin

Die Trantüten in hohen Ämtern (Boomer auf Englisch) haben nicht kapiert dass im Internet alles zugänglich ist und dass dezentrale Blockchain-Kryptowährungen im Endeffekt weder reguliert noch verboten werden können sondern deren Ende sind.

Denn den Boomern rinnt ihr Geld dass sie dauernd inflationieren aus den Händen und dann können sie ihre Gefolgschaft aus Trantüten nicht mehr durchfüttern und 30% davon wird bei der unausweichlichen Konfrontation mit der Realität wegsterben.

--
http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Beschl. v. 17.03.2022, Az. VG 27 L 43/22

Ausschussquotenmann, Monday, 21.03.2022, 18:33 (vor 766 Tagen) @ Borat Sagdijev

Das VG Berlin hat in einem Eilverfahren vorläufig das Verbot für das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT bestätigt. Es fehle an der erforderlichen Zulassung.

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin darf das Programm "RT DE" vorerst nicht weiter senden (Beschl. v. 17.03.2022, Az. VG 27 L 43/22).

Der russische Kanal "RT DE" veranstaltet seit 2014 bundesweit Rundfunk. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte unter Berufung darauf, dass die "RT DE" nicht über die erforderliche Zulassung verfüge, ein Sendeverbot erteilt. Der Kanal meint jedoch nicht die Veranstalterin des Programms zu sein und deswegen nicht der Zulassungspflicht zu unterliegen.

Das VG hat den Eilantrag von "RT DE" zurückgewiesen. Nach dem Medienstaatsvertrag bedürften private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung, an der es "RT DE" fehle. Der Kanal sei auch der Rundfunkveranstalter, weil er das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Er könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein.

Entscheidend für die Eigenschaft als Veranstalter sei der Umstand, dass er die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite. Auf eine etwaige Beschränkung des Gesellschaftszwecks im Handelsregister komme es nicht an. Auch sei nicht relevant, dass ein wesentlicher Teil der Programminhalte nicht von ihm, sondern einem russischen TV-Sender produziert werde.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgberlin-27l432-rt-russland-darf-nicht-mehr-senden/


Hier der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz.

https://openjur.de/u/2391607.html

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Vielleicht erklärt mal jemand diesen Affen, dass es im Internet keinen "Rundfunk" gibt.

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 21.03.2022, 20:00 (vor 766 Tagen) @ Marvin

Beim Rundfunk werden Informationen gleichzeitig an alle in ein Medium gesendet. Wer einen Empfänger hat, braucht ihn nur einzuschalten, um Rundfunk zu empfangen.

Im Internet gibt es kein technisches Äquivalent zum Rundfunk! Ein Server kann nicht einfach blind ins Internet senden. Um etwas zu empfangen, muss der "Empfänger" den "Sender" anfragen, ob er mit ihm eine Verbindung aufbauen will. Nach aushandeln der Verbindungsmodalitäten schickt der "Sender" die Information gezielt zum "Empfänger". Das ist eine einzelne, bei https sogar verschlüsselte, Verbindung. Nix Rundsendung!

Es gab wohl schon Bestrebungen im Internet so etwas wie Rundsendungen zu ermöglichen, in die man sich einklinken könnte. Die ganze Netzstruktur ist für so etwas aber ungeeignet. Das Medium Internet taugt nicht für "Rundfunk".

Wenn noch zwei Generationen weg sind, weiß keiner mehr was Rundfunk ist. So wie es heute kaum noch Leute gibt, die wissen, was Kurzwelle für weltweite Informationen bedeutet hat.

Rainer

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