Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Neue Studienrichtung in Sicht: Affenanwalt (Humor)

Referatsleiter 408, Thursday, 22.11.2012, 23:56 (vor 4165 Tagen)

Menschenaffen sind uns ähnlicher, als wir denken. Eine Initiative fordert daher Grundrechte für sie. Doch was so einleuchtend klingt, birgt Probleme.

Welches Lebewesen nutzt Werkzeuge, ist mitfühlend gegenüber anderen, beherrscht Zeichensprache und hat kulturelle Traditionen? Klar: der Mensch. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Denn diese Eigenschaften finden sich auch bei unseren nächsten Verwandten: bei Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans – den großen Menschenaffen. Genetiker haben gar nachgewiesen, dass unser Genom zu etwa 98,5 Prozent identisch ist mit dem von Schimpansen. Unseren exklusiven Gattungsnamen Homo (sapiens) verdienen wir nach biologischen Maßstäben also nicht.

Trotz aller Gemeinsamkeiten sperren wir die Menschenaffen in Zoos, testen Medikamente an ihnen, zerstören ihren Lebensraum. Seit dem vergangenen Jahr kämpft das Great Ape Project (GAP) wieder intensiv für einen besseren Umgang mit unseren nahen Verwandten und fordert internationale Menschenaffenrechte. Es gehe dabei um elementare Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit, die bislang uns Menschen vorbehalten sind,, so Peter Singer, einer der Gründer des Projekts. Damit wäre es strafbar, Menschenaffen in Versuchen Schmerzen zuzufügen, sie unter unwürdigen Bedingungen zu halten und ihre Wälder abzuholzen.

Das klingt einleuchtend. Lebewesen, die uns in ihren sozialen und kognitiven Fähigkeiten so stark ähneln, sollten auch vergleichbare Grundrechte wie wir genießen. Selbst Juristen halten das nicht für abwegig. Gesetze für Menschenaffen einzuführen würde keine großen rechtlichen Probleme aufwerfen, meint etwa Eberhart Theuer von der Forschungsstelle für Ethik und Wissenschaft an der Universität Wien. Menschenaffen könnten ihre Rechte natürlich nicht selbst einklagen, aber staatliche Menschenaffenanwälte und geeignete Nichtregierungsorganisationen könnten dies für sie übernehmen. In einem weltweit einmaligen Fall vertrat Theuer den im Wiener Tierschutzhaus lebenden Schimpansen Hiasl juristisch durch mehrere Instanzen. Schließlich wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall 2010 ab, aus formalen Gründen.

Wer den nachvollziehbaren Gedanken weiterspinnt, stößt allerdings auf Probleme. Was passiert etwa, wenn indonesische Bauern Urwald brandroden und so Orang-Utans gefährden? Singer sieht die nationale Regierung in der Verantwortung – genau wie sie dafür verantwortlich sei, den Menschen in ihrem Land bestmögliche Lebensbedingungen zu verschaffen. Viele Heimatländer der Menschenaffen, etwa Indonesien, Nigeria oder Ruanda, kämpfen aber mit politischen und wirtschaftlichen Problemen. Die Einführung von Menschenaffenrechten wird weder das Verantwortungsbewusstsein ihrer Regierungen noch deren finanziellen Spielraum erweitern.

http://www.zeit.de/zeit-wissen/2012/05/Menschenaffen-Grundrechte

Fazit:

Man muss sich das mal überlegen: Die sind nicht in der Lage, ein vernünftiges Familienrecht auf die Reihe zu bringen, aber für "Menschenaffenrechte" will man kämpfen. Wie selbstverständlich behauptet man, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit dem Menschen" vorbehalten sei und negiert dabei prompt, dass in Deutschland per Gesetz Jungen von fanatischen Vorhautfräsern genitalverstümmelt werden.

Also liebe Anwälte! Als Affen könnt ihr bald eure eigene Spezie vor Gericht vertreten! Ob es VKH gibt, steht noch nicht fest. Da lässt sich aber sicher etwas machen.

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Neue Studienrichtung in Sicht: Affenanwalt

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 23.11.2012, 00:10 (vor 4165 Tagen) @ Referatsleiter 408

Also liebe Anwälte! Als Affen könnt ihr bald eure eigene Spezie vor Gericht vertreten! Ob es VKH gibt, steht noch nicht fest. Da lässt sich aber sicher etwas machen.

Mach Dir mal keine Sorgen, das kommt schon.
Allerdings nur für Äffinnen - alles andere wäre nun wirklich völlig inkonsequent.

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