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#Väter: Finger weg von "Gerichtlichen Elternvereinbarungen"! (Vaeter)

Yussuf K., Monday, 19.08.2013, 21:47 (vor 3874 Tagen)

Gerichtliche Elternvereinbarungen werden von Familiengerichten gerne initiiert, um in der Außendarstellungen zu suggerieren "Die Eltern haben sich geeinigt und wir haben daran mitgewirtkt!"

Derweil greifen in der Realität viele diskriminierte Väter nach diesem Strohhalm, weil sie Monate/Jahre zuvor auf Grund weiblichen Schlampentums keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten.

Doch Vorsicht ist geboten!

Selbst wenn ihr eine Umgangsregelung (Alltagsbetreuung ist für Väter im FemFaschismus undenkbar!) in den Händen haltet, sie ist nichts wert, dafür teuer.

Ihr werdet keine Sekunde mehr Umgang bekommen und selbst wenn die Schlampe Umgang boykottiert, es wird ihr nichts passieren. Das Kind ist der Schlampe sowieso egal, das wird als Waffe missbraucht. Kein Familiengericht in diesem femfaschistischen Land wird dagegen etwas unternehmen.

Teuer? Ja, teuer! Was ein Familiengericht einfach nur beschließen könnte, wird - wenn es triumphal "Gerichtliche Elternvereinbarung" benannt wird - mit einem zusätzlichen Streitwert von 3.000,00 Euro bemehrwertet. Heißt faktisch, dass 2 faule Anwälte 2 Minuten dem Kaspertheater lauschen (Ansprache ins Diktiergerät) und dafür ca. 800,00 Euro nach RVG abkassieren können.

Fazit:

Eine gerichtliche Elternvereinbarung bringt einem Vater nichts, außer zusätzliche Kosten. Für abhängende Anwälte ist es ein Honorar-Turbo. Also Finger weg!

Väter, die sich auf solch einen Kiki einlassen, müssen sich von dem Pack sogar sagen lassen, dass sie mit ihrer Entsorgung u. Diskriminierung einverstanden waren. Der Justizkasper wird euch sagen: "Ich habe ihnen diese Vereinbarung nicht aufgedrängt! Sie habe die mit ihrer Ex (Schlampe) vereinbart und ich habe es nur protokolliert!"

Also Finger weg von gerichtlichen Elternvereinbarungen!

#Väter: Finger weg von "Gerichtlichen Elternvereinbarungen"!

Quixote, NRW, Tuesday, 20.08.2013, 07:55 (vor 3873 Tagen) @ Yussuf K.

Hätte fast geschrieben, ich kann dies unterschreiben .

Stimmt nicht. Ich muss das unterschreiben!

Gegen einen gerichtlichen Beschluss kannst Du Rechtsmittel einlegen, gegen einen "Vergleich" bzw. Vereinbarung nicht.

Ich wollte nie eine "elterliche Vereinbarung = Vergleich) und die faule und feige Richtersau hat mir ein ums andere Male sowas reingedrückt.
Das bisschen Begehren um Vaterglück ward somit in weniger als fünzehn Minuten, regelmässig, abgeschmettert.


Wert für Anwalt vieeel Knete.

Wert für Vattern = viel zu sprödes Klopapier.

Frank

--
Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

#Väter: Finger weg von "Gerichtlichen Elternvereinbarungen"!

Andi, Tuesday, 20.08.2013, 21:20 (vor 3873 Tagen) @ Quixote

Stimmt nicht. Ich muss das unterschreiben!

Hallo Frank

Vergleiche sind für Richter und Anwälte angenehm, weil sie dabei die beim Verfahren zu erwartenden Einnahmen mit weniger Arbeit und Aufwand generieren können. Deshalb setzen Richter und Anwälte die streitenden Parteien oft unter Druck, einen Vergleich abzuschließen, in dem sie die beim normalen Gang der Verhandlungen zu erwartenden Ergebnisse beiden Parteien gegenüber als negativ darstellen. Mit welchen zu erwartenden Ergebnissen der normalen Verhandlung bist du unter Druck gesetzt worden, einen "freiwilligen" Vergleich zu schließen? War die Darstellung des zu erwartenden Verhandlungsergebnis nicht realistisch?
Oder "musstest " Du aus anderen Gründen den Vergleich unterschreiben?


Gruß,
Andi

#Väter: Finger weg von "Gerichtlichen Elternvereinbarungen"!

Quixote, NRW, Wednesday, 21.08.2013, 07:39 (vor 3872 Tagen) @ Andi

Moin Andi,

ist eh Schnee von gestern.

Trotzdem erinnere ich mich an dieses Gebaren der

ehrbaren grossen Vorsitzenden. (Faule Richters..)

Ich war ohne Anwalt dort und mir war geraten worden, auf keinen Fall einem Vergleich

(erneut) zu zu stimmen. Ich habe mehrmals darauf gedrungen und die Richterin sagte, ich

solle das schriftliche Protokoll abwarten und bekäme "meinen" Beschluss.

In dem Schreiben stand dann "Richterliche Beurkundung der elterlichen Vereinbarung".

Wieder mal reingefallen, weil die Exsau sich sowieso an nichts gehalten hat. (bzw. ähnlich)

Wie gesagt, ist lange abgefahren der Zug und nunmehr muss ich mich der gerichtlichen

Attacken der Frucht meiner Lenden erwehren. Gleich Termin, bei RA, den ich wohl doch

benötige gegen die gegnerische Pflaume mit einem Minuszeichen im Nachnamen.

Gruss Frank

--
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