Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sozialkompetenz in der WG- 72jährige quält Mitbewohnerin jahrelang (Gewalt)

Sigmundus Alkus, Wednesday, 05.12.2012, 01:14 (vor 4150 Tagen)

Wenn das friedfertige empathische Geschlecht so richtig in Fahrt kommt:

http://www.taz.de/JUSTIZ/!106853/

"Rosemarie K. habe ihrer Mitbewohnerin Sabine S. (Name geändert) mit einem Glas die Ecke eines Zahnes ausgeschlagen; der 24 Jahre Jüngeren mit einer leeren Bierflasche auf Kopf, Arme und Rücken gedroschen, um danach Pfefferspray auf die Wunden zu sprühen. Mit einer abgebrochenen Bierflasche habe sie ihrem Opfer ein Auge ausgeschlagen, sie stundenlang in ein Zimmer gesperrt."

Bei so einer guten Ausrede

„Es tut mir leid, es war nicht mit Absicht.“

gibt es für Madame natürlich Bewährung:

"Mit vollem Mund nennt die 72-Jährige dem Richter ihre Personalien, alles Weitere übernimmt ihr Verteidiger. Der hat mit dem Amtsgericht Tiergarten eine Obergrenze von zwei Jahren Haft zur Bewährung verabredet. Dafür zeigt sich seine Mandantin „geständig in allen Anklagepunkten, die sie in hohem Maß bedauere“. Auch die Schmerzensgeldforderung von 30.000 Euro erkennt die Grundsicherungs-Empfängerin an."

"Der Richter und seine beiden Schöffen bleiben aber bei der verabredeten Strafe. Eine höhere sei nicht im Interesse der Geschädigten, die auch eine Mitverantwortung trage, weil sie keinen Widerstand geleistet habe. Das Gericht glaubt, dass K. keine weiteren Straftaten begehen wird: „Es handelt sich um eine Beziehungstat, eine Wiederholung ist nicht zu erwarten“, so der Richter."

Den Titel kann sich das Opfer jetzt an die Wand pinnen, denn Geld wird sie eh nie sehen.

Aber so was passiert halt mal: dass frau aus Versehen mehrfach mit der Flasche zuschlägt und das ganze dann mit Pfefferspray nachbehandelt. Natürlich ganz unabsichtlich.

Sozialkompetenz in der WG- 72jährige quält Mitbewohnerin jahrelang

Detektor, Wednesday, 05.12.2012, 01:25 (vor 4150 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Verrückt und ungerecht, aber irgendwie muss auch gesagt werden, dass so auch das weibliche Opfer kurioserweise vom richterlichen Frauenbonus diesmal im negativen Sinne etwas abbekommt, nämlich mangelnde Genugtuung angesichts einer lächerlichen Strafe.

Im Iran hätte das Opfer der Angeklagten ebenfalls ein Auge ausschlagen oder es alternativ in Geld auszahlen lassen können. Und dort bleibt dann der Schuldner im Knast, bis er es dort abgearbeitet, also verdient hat oder seine Familie das Blutgeld bezahlt hat.

Interessante Argumentation der Justiz-Kalfaktoren

Referatsleiter 408, Wednesday, 05.12.2012, 09:06 (vor 4150 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Eine höhere sei nicht im Interesse der Geschädigten, die auch eine Mitverantwortung trage, weil sie keinen Widerstand geleistet habe.

Das ist ein "ausbaufähiges Argument" und wir nehmen dessen Anwendung in der Rechtspraxis z.B. auch im Verkehrsrecht wahr. Der Nichtunfallversursacher bekommt demnach auch eine Mitschuld zugesprochen, weil er ja letztlich mit seiner Anwesenheit den Unfall "mitverschuldet" hat.

Drehen wir die Uhr mal 70 Jahre zurück. Warum regen sich eigentlich, unter Verweis auf diese Argumentation, alle über die Nazis auf? Hätten die das alles so machen können, wenn die Anderen nicht dagewesen wären? Ich will jetzt hier ausdrücklich nicht irgendwelche Verbrechen legitimieren, sondern nur mit dem Holzhammer darauf hinweisen, wie SCHWACHSINNIG diese juristische Argumentation ist.

Ich will noch einen drauf setzen: Es gäbe keine "häusliche Gewalt", keine "Vergewaltigung", wenn Frauen nicht dabei wären. Also was sagt uns das? Frauen sind selbst schuld! Ihr pure Anwesenheit führt zur Tat und letztlich tragen sie auch eine Mitschuld, werden zum Mittäter, weil sie sich nicht genügend vom Geschehen distanzieren. Diese Aussage ist juristisch abgesichert.

Kurzum: Ich würde mir an Stelle der Machthaber überlegen, ob ich derart schwachsinnig noch argumentieren. Recht ist Auslegungssache und ich z.B. lege es eben so aus.

Interessante Argumentation der Justiz-Kalfaktoren

Detektor, Wednesday, 05.12.2012, 10:12 (vor 4150 Tagen) @ Referatsleiter 408

Eine höhere sei nicht im Interesse der Geschädigten, die auch eine Mitverantwortung trage, weil sie keinen Widerstand geleistet habe.

Wer besonders friedfertig ist, wird dafür dann noch abgestraft. Und nur ein Faustschlag unters Kinn und die Strafe wäre also mindestens 2 Jahre höher ohne Bewährung ausgefallen.

Wer's glaubt, wird selig.

Interessante Argumentation der Justiz-Kalfaktoren

Fiete @, Wednesday, 05.12.2012, 14:35 (vor 4150 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das ist ein "ausbaufähiges Argument" und wir nehmen dessen Anwendung in der Rechtspraxis z.B. auch im Verkehrsrecht wahr. Der Nichtunfallversursacher bekommt demnach auch eine Mitschuld zugesprochen, weil er ja letztlich mit seiner Anwesenheit den Unfall "mitverschuldet" hat."

Das kommt übrigens durchaus so vor. Ich bin mit diesem Argument mal zu 30% Mitschuld verurteilt worden, wg. Führens eines potentiell gefährlichen Gegenstands ( Auto ), als mir ein stockbesoffener Angestellter der Stadt Hamburg mit einem Unimog nebst 2 Anhängern keine Chance ließ und mir direkt vor der A-Säule seine Stoßstange in die Windschutzscheibe rammte ( und mich noch noch 6-8 Meter eine Auffahrt raufschob - aber der aufnehmende Wachtelmeister - möglw. ein Bekannter des Suffkopps - sagte gleich das wäre ja auch Überholen in unklarer Verkehrslage gewesen, da ich versucht hatte dem Kamikazehelden auszuweichen ).

Merke: ein Auto ist quasi so etwas ähnliches wie eine potentielle Tatwaffe, wenn man es fahrlässig ( also ohne Lebensgefahr, Einweiser und neutrale Zeugen ) benutzt ;-)

Gruß..........Fiete

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