Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Jutta Wagner (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Friday, 22.11.2013, 16:09 (vor 3779 Tagen)

F80 Dr. Jutta Wagner – geboren am 15.06.1949 in Kassel – Studium der Rechtwissenschaften in Hamburg und Berlin – seit 1978 als Rechtsanwältin tätig, Schwerpunkt Familien- und Erbrecht – von 2005 bis 2011 Präsidentin Deutscher Juristinnenbund (DJB) – Rechtsanwalt- und Notariatskanzlei am Leipziger Platz 3, 10117 Berlin – wagner@ra-notarin-wagner.de -http://www.djb.de/static/common/wfimage/2cb5fa5c2471a067c20f7ec3c0a8e505.jpg

Das habe ich nicht gewollt!
Etwas läuft falsch mit dem Sorgerecht!
Von Jutta Wagner
Wie sich doch die Zeiten ändern! Im Jahr 1980 habe ich als ganz junge Anwältin im Auftrag eines unverheirateten Elternpaares und des gemeinsamen Sohnes vor dem Bundesverfassungsgericht dafür gestritten, dass auch unverheiratete Väter mit Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind ausüben können. Damals habe ich verloren, weil Karlsruhe es für verfassungsgemäß hielt, den unverheirateten Vater von der elterlichen Sorge auszuschließen.
Heute soll den unverheirateten Müttern auch gegen ihren Willen das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern aufgezwungen werden können. Aus dem Bundesjustizministerium hört man, dass dort ein Gesetz vorbereitet wird, welches das Sorgerecht für ein Kind unverheirateter Eltern von Geburt an automatisch der Mutter und dem Vater gemeinsam überträgt. Der Mutter würde lediglich ein zeitlich befristetes, gerichtlich überprüfbares Widerspruchsrecht zugestanden.

Das habe ich nicht gewollt! Es ist wirklichkeits- und praxisfern und mütter- und damit auch kinderfeindlich.

Wie sieht es denn im Alltag unverheirateter Mütter und ihrer Kinder aus? Von Beginn der Schwangerschaft an und erst recht meist ab der Geburt trägt die unverheiratete Mutter die Verantwortung für ihr Kind allein.

Die Ausnahmefälle, in denen Paare sich bewusst - ohne verheiratet zu sein - für ein Kind entscheiden, spielen bei Streitigkeiten um das Sorgerecht kaum eine Rolle. Entweder der Vater kann mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht mit ihr gemeinsam ausüben oder er trägt praktisch die Verantwortung. Dann kann er auch mitentscheiden. Denn für die Fragen des täglichen Lebens braucht er kein Sorgerecht auf dem Papier.

Nichts spricht dagegen, all jene Fälle gerichtlich prüfen zu lassen, in denen der Vater das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, de Mutter dabei aber nicht mitwirkt. Dies und nicht mehr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von der Bundesrepublik Deutschland gefordert.

Nichts spräche auch dagegen, aus der Übergangslösung im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine gesetzliche Regelung zu machen. Dann würde sogar das Veto einer Mutter gegen den Antrag des Vaters gerichtlich überprüft. Sollte das mütterliche Nein unbegründet sein und das Kindeswohl nicht dagegen stehen, könnte das Familiengericht gegebenenfalls ein gemeinsames Sorgerecht anordnen oder es dem Vater allein übertragen.

Ich bin aber dagegen, Müttern die gemeinsame elterliche Sorge mit einem Vater aufzuzwingen, mit dem sie häufig nichts zu tun haben wollen, auch weil er die wirklich existentielle, die tägliche Verantwortung für das Kind nicht mit trägt.

Macht sich eigentlich irgend jemand der Verantwortlichen einmal Gedanken darüber, in welcher Situation sich eine Mutter mit einem Neugeborenen befindet? Wieviel Raum in ihrem Kopf und in ihrem Tagesablauf für Behörden- und Anwaltsbesuche ist? Wer je die seitenlangen Abhandlungen frustrierter Väter gelesen hat, weiß, daß jede Mutter mit Kleinkind dem einfach nicht gewachsen ist.

Für die Mütter jedenfalls wird das Leben nicht leichter werden. Sie werden Widerspruch gegen das gesetzlich gewollte, gemeinsame Sorgerecht einlegen. Und die Väter werden dagegen klagen, weil sie sich ihr Recht nicht nehmen lassen wollen. Familiengerichtliche Auseinandersetzungen sind also vorprogrammiert.

Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter bzw. des Vaters, so er das Kind fast ausschließlich betreut und erzieht, produziert dauernden Streit, tagtäglich - um den Arztbesuch, den Kindergarten, den Wohnsitzwechsel und vieles mehr. Erst recht, wenn das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht angeordnet wird. Dies alles selbstverständlich zum Wohl der Kinder. Übrigens sind die Gerichte ja auch nicht bereit, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind zusammenzuwirken.

Obwohl ich mich als Anwältin über dieses zusätzliche Beschäftigungsprogramm freuen sollte, frage ich mich, wo eigentlich der Protest der betroffenen Frauen und Mütter bleibt.

Jutta Wagner, Rechtsanwältin, wurde 1949 in Kassel geboren. Sie arbeitet seit 1978 als Rechtsanwältin in Berlin. 1996 wurde sie zusätzlich zur Notarin bestellt. Seit 2005 ist Wagner Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1241545/

Sag mir, wo die Frauen sind: Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung im Top-Management
Pressemitteilung vom 01.03.2010
Aktionärinnen, Juristinnen und engagiert: die Rechtsanwältinnen Uta Behrens und Mechtild Düsing fordern mit Rückendeckung des Deutschen Juristinnenbundes (djb) Gleichberechtigung in Aufsichtsrat und Vorstand der Demag Cranes AG.
"Wir haben lange genug die rechtliche Situation geprüft und diskutiert. Jetzt nutzen wir das Aktienrecht, um kreativ und kompetent für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages aus dem Grundgesetz einzutreten." Jutta Wagner, Präsidentin des djb, ist da ganz unzweideutig: "Klarstellung im Grundgesetz vor 16 Jahren, weiche Zielvorgaben und Vereinbarungen – alles haben wir geduldig erarbeitet. Jetzt ist die Zeit für Ergebnisse." Und die Aktionärin Mechtild Düsing fügt hinzu: "Untersuchungen haben ergeben, dass die Performance von Unternehmen, die Diversity leben, um vieles besser ist. Daher liegt die Erhöhung des Frauenanteils unmittelbar im Unternehmensinteresse."
Der Fragenkatalog umfasst acht konkrete Fragen und macht deutlich, dass es dem djb auch um die Frauenrepräsentanz auf der zweiten und dritten Führungsebene geht - auch hier ist die Erhöhung des Frauenanteils bitter nötig. Er entspricht in keiner Weise dem Anteil der Hochschulabsolventinnen, worauf - neben zahlreichen Untersuchungen und Studien – auch der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum wiederholten Mal hingewiesen hat.
Klare Ansage – klarer Auftritt: die Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 2. März 2010 ist bereits der siebte Auftritt in der djb-Aktion. Weitere werden folgen. Auf die djb-Aktionärinnen ist Verlass.

http://www.djb.de/Projekt_HV/Presse/djb-Papiere/pm10-6/

"Angesichts der angestrebten Verschmelzung mit der Volkswagen AG und der Tatsache, dass bis dahin nach heutigem Stand keine Neuwahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat anstehen, erscheint eine Nennung konkreter Ziele zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sachgerecht.", so die Entsprechenserklärung der Porsche Automobil Holding SE zur Hauptversammlung am 30. November 2010, zu der gerade eingeladen wird.

Der vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 von den Unternehmen ausdrücklich geforderten Benennung konkreter Ziele für die angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat nicht nachzukommen, heißt, die Arbeit erst gar nicht aufzunehmen.

Ziele, die nicht gesteckt werden, können weder angesteuert noch erreicht werden. Dem Unternehmen, das ansonsten für Schnelligkeit steht, dürfte bekannt sein, dass das Erreichen von Tempo auf Arbeit basiert und nicht auf Zauberei. Der neue Kodex gab zwar Hoffnung auf einen Umschwung. Diese Entsprechenserklärung, eine der ersten nach der Neuregelung des Kodex, enttäuscht jedoch und zeigt ganz klar, dass es ohne Quote nicht geht.

Wenn die Unternehmen sich weder Kennziffern geben noch Zahlen nennen, kann das Ziel, eine ihrem Anteil an den Beschäftigten entsprechende Zahl von Frauen in Führungspositionen zu bringen, nicht erreicht werden. Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. führt aus: "An Zauberei glauben wir Juristinnen nicht – an Märchen allerdings auch nicht. Wir fordern seit langem die 40 Prozent-Quote“.

Frauen sind in allen Aufsichtsräten in Europa schwach vertreten.
Deutschland ist allerdings mit 1 Prozent Frauenbeteiligung das Schlusslicht. In der Bundesrepublik sind zudem nur knapp 5 Prozent Frauen in Spitzenführungspositionen zu finden.

Empfehlungen für mehr Frauen in Aufsichtsräten konkretisieren

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt derweil den Beschluss der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010, die Empfehlungen für mehr Frauen in Aufsichtsräten zu konkretisieren. Auch in Vorständen und Führungspositionen sollen Frauen künftig angemessen berücksichtigt werden.

Im Rahmen seiner Aktion "Hauptversammlungen - Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" hat der djb im zurückliegenden Jahr bereits auf 60 Hauptversammlungen explizit gefragt, wie die Unternehmen diese von der Regierungskommission im Arbeitsprogramm bereits angekündigte Selbstverpflichtung umsetzen wollen. Die Antworten reichten von "Wir werden die Empfehlung umsetzen" bis "Wenn sie kommt, werden wir der Empfehlung nicht folgen und dann entsprechend darauf hinweisen".

Der djb fordert jetzt von den Unternehmen konkrete Pläne dazu, wie der Anteil von Frauen in Aufsichtsrat und Vorstand erhöht werden kann und Informationen darüber, welchen Anteil von Frauen in Führungspositionen das Unternehmen für angemessen hält und bis wann es diesen erreichen will. Dies sollte transparent im Geschäftsbericht dargelegt und die Entsprechenserklärung müsste insofern ergänzt werden, so der djb.

Der auf den Hauptversammlungen oft geäußerte Einwand, es stünden nicht genügend Frauen zur Wahl, ist angesichts der bereits 2007 vom djb an den damaligen Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Dr. Cromme überreichten Liste von 400 für Aufsichtsratspositionen qualifizier-ter Frauen kein ernst zu nehmendes Argument.

http://ens32fl.versatel.de/~admin19/aviva/Druck.php?id=1429787

Selten in der Geschichte der Bundesrepublik waren sich Deutschlands Frauen – Männer übrigens auch – so einig: Nur die Quote bringt´s!
Jutta Wagner
Rechtsanwältin und Notarin

www.berlinererklaerungde/erstunterzeichnerinnen

Gefeiert wird im Reichstag. Das passt recht gut zum Deutschen Juristinnenbund. Schließlich gehörte zu seinen Gründerinnen vor 60 Jahren Elisabeth Selbert, eine der wenigen Mütter des Grundgesetzes. Und schon zu Weimarer Zeiten gab es einen Juris-tinnenverein.
Von REINHARD MÜLLER

Gefeiert wird im Reichstag. Das passt recht gut zum Deutschen Juristinnenbund. Schließlich gehörte zu seinen Gründerinnen vor 60 Jahren Elisabeth Selbert, eine der wenigen Mütter des Grundgesetzes. Und schon zu Weimarer Zeiten gab es einen Juris-tinnenverein. Zum Jubiläum am Freitag der kommenden Woche wird etwa Jutta Lim-bach auf dem Podium sitzen, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und des Goethe-Instituts, Susanne Baer, die an der Berliner Humboldt-Universität Öffentliches Recht und „Geschlechterstudien“ lehrt, sowie Heide Pfarr, Direktorin eines Instituts der Hans-Böckler-Stiftung.
Doch damit soll kein falscher Eindruck erweckt werden. Der Verband nennt sich überparteilich. er steht auch Wirtschaftswissenschaftlerinnen offen. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) ist Mitglied; um die bayerische Justizministerin Merk (CSU) wird noch geworben, Generalbundesanwältin Harms gehört schon zu den etwa 2500 Mitgliedern.
Die Vereinigung wurde auf sie aufmerksam
Insbesondere Frauen in Führungspositionen werden von der parteilosen Präsidentin Jutta Wagner gern angeschrieben. Die Berliner Rechtsanwältin und Notarin führt den Juristinnenbund seit zwei Jahren. Sie kam auch auf diese Weise zu dem Verband: Nachdem sie Anfang der achtziger Jahre vor dem Bundesverfassungsgericht für das gemeinsame Sorgerecht nichtverheirateter Eltern gestritten hatte, wurde die Vereinigung auf sie aufmerksam.
Jutta Wagner, 1949 in Kassel geboren, studierte in Hamburg und Berlin Jura. Nach ihrem ersten Staatsexamen war sie Assistentin für Ausbildungsfragen an der Freien Universität Berlin. Seit November 1978 ist sie Rechtsanwältin, seit 1996 auch Notarin. Die Fachanwältin für Familienrecht arbeitet in Berlin, angebunden an eine größere Kanzlei. Seit Dezember 1993 ist sie ehrenamtliche Vorsitzende Richterin am Anwaltsgericht. Dem Vorstand des Berliner Landesverbands des deutschen Juristinnenbundes gehört sie seit 1997 an; von 1999 bis 2004 war sie dessen Vorsitzende. Seit September 2005 ist sie Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Mehr Frauen in die Aufsichtsräte
Momentan versucht der Juristinnenbund, mehr Frauen in die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen zu bekommen. Die Anwaltschaft, wo es in größeren Kanzleien kaum Frauen (mit Kindern) als Partnerinnen gibt, hat der Verband weniger im Blick. Zuletzt schloss sich der Juristinnenbund einer Forderung von „Medica Mondiale“ an, der Chefankläger des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag solle den Straftatbestand der „sexualisierten Gewalt“ als eigenständigen Punkt in die Anklageschrift gegen den früheren Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, aufnehmen.
Was wird die Zukunft bringen? Eine Klage, weil nur Frauen Mitglieder des Juristinnen-bundes werden können? Schließlich gibt es auch Bestrebungen, private Vereine unter die Anti-Diskriminierungsregeln zu fassen. Doch diese Sorge hat Jutta Wagner nicht. Die Expertinnen des Verbands hätten das schon geprüft.

http://m.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/rechtspersonen/jutta-wagner-juristinnen-praesidentin-1692609.html

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