Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125848 Einträge in 30786 Threads, 293 registrierte Benutzer, 348 Benutzer online (0 registrierte, 348 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Mein Image ist leicht ramponiert! (Frauen)

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Friday, 20.03.2015, 23:15 (vor 3318 Tagen)

Mein Image hat heute gelitten. Das Scheidungsurteil meiner 3. Scheidung vor dem Bregenzer Bezirksgericht kam heute ins Haus geflattert. Ich habe zu 100% gewonnen und ich muss meiner Ex keinen Unterhalt zahlen. Sauerei! Dabei wollte ich meine Unterhaltsschulden doch maximieren.

Hier ein nettes Highlight aus der Urteilsbegründung:

"Der Beklagte macht keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz eines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimums ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen. Hinsichtlich der Frage, wie er sich trotz seines geringen Einkommens die Lebenskosten und darüber hinaus seinen Lebensstil leisten kann, blieb er jede Antwort schuldig."

Und das klingt auch witzig:

" ... folgt das Gericht des Ausführungen der Klägerin, wonach der Beklagte zumindest zeitweise netto EUR 6.000,- pro Monat verdient hat, zumal damit auch der festgestellte Lebensstil der Streitteile nachvollziehbar ist."

Der eigentliche Grund, warum ich keinen Unterhalt zahlen muss:

"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Avatar

Mein Image ist leicht ramponiert!

Red Snapper, Friday, 20.03.2015, 23:26 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

In Österreich gilt eben noch das Schuldprinzip. Da kommt die Schlampe nicht so einfach davon. In Deutschland können Frauen schon gesetzlich nicht verwerflich handeln. Das ist völlig ausgeschlossen. Schuld hat immer der Mann.

Mein Image ist leicht ramponiert!

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 20.03.2015, 23:36 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Das heißt, deine Ehemuschi ist jetzt über das österreichische Familienrecht gestolpert? Das ist ja köstlich. :-D

Avatar

Mein Image ist leicht ramponiert!

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Friday, 20.03.2015, 23:48 (vor 3318 Tagen) @ Joe

Das heißt, deine Ehemuschi ist jetzt über das österreichische Familienrecht gestolpert? Das ist ja köstlich. :-D

Genau. Witzig. Ich muss erstmal abwarten, denn meine Ex kann ja noch in Berufung gehen. Ich auch :-D

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Du Schweiiiiiiiiin! Geh' in Berufung!!! :-D

Don Camillo, Saturday, 21.03.2015, 10:41 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

Es kann ja nicht angehen, daß die Alte nun abgeschoben wird. Da haben es RichterINNEN und Richter so lange versucht, das "Recht" zu biegen - und dann kein "Erfolg"?! Irgendwer muß etwas gegen diese ausländerINNENfeindliche Ösi-Justiz unternehmen! Die Frau ist eine echte Kultur-Bereicherung.

Das Urteil traf mich wie ein Schlag. Dennoch: Gratulation! ;-)

Avatar

Du Schweiiiiiiiiin! Geh' in Berufung!!! :-D

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 11:34 (vor 3318 Tagen) @ Don Camillo

Es kann ja nicht angehen, daß die Alte nun abgeschoben wird.

Das wird wohl so sein. So ist das Gesetz!

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Du Schweiiiiiiiiin! Geh' in Berufung!!! :-D

Don Camillo, Saturday, 21.03.2015, 11:58 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

Es kann ja nicht angehen, daß die Alte nun abgeschoben wird.


Das wird wohl so sein. So ist das Gesetz!

s_traenenlachen

Mein Image ist leicht ramponiert!

Henry @, Saturday, 21.03.2015, 12:06 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

Das Scheidungsurteil meiner 3. Scheidung vor dem Bregenzer Bezirksgericht kam heute ins Haus geflattert.

Hey, erstmal Gratulation und gleich die spannende Frage: Wann ist die nächste Hochzeit? Und aus welchem Kulturkreis kommt die Glückliche?

Ich habe zu 100% gewonnen und ich muss meiner Ex keinen Unterhalt zahlen. Sauerei! Dabei wollte ich meine Unterhaltsschulden doch maximieren.

Hat sich vielleicht rumgesprochen, das du nichts hast. Daher versuchen die es erst gar nicht. Schont die Geldbeutel der Verflossenen und die knappen Staatskassen :-D

Hier ein nettes Highlight aus der Urteilsbegründung:

"Der Beklagte macht keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz eines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimums ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen. Hinsichtlich der Frage, wie er sich trotz seines geringen Einkommens die Lebenskosten und darüber hinaus seinen Lebensstil leisten kann, blieb er jede Antwort schuldig."

Klingt sehr nach Resignation :-D

Und das klingt auch witzig:

" ... folgt das Gericht des Ausführungen der Klägerin, wonach der Beklagte zumindest zeitweise netto EUR 6.000,- pro Monat verdient hat, zumal damit auch der festgestellte Lebensstil der Streitteile nachvollziehbar ist."

Aha, deswegen hat die dich geheiratet.


Der eigentliche Grund, warum ich keinen Unterhalt zahlen muss:

"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb. Bin völlig geplättet!

Avatar

Mein Image ist leicht ramponiert!

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 12:09 (vor 3318 Tagen) @ Henry

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb. Bin völlig geplättet!

Das Gerichtsurteil ist politisch! Und man will, dass ich das breit trete. Mich wundert das durchaus.

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Aus dem Kopftuch-Kulturkreis hatte er noch keine AMIGA

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 21.03.2015, 12:16 (vor 3318 Tagen) @ Henry

Hey, erstmal Gratulation und gleich die spannende Frage: Wann ist die nächste Hochzeit? Und aus welchem Kulturkreis kommt die Glückliche?

Aus dem Kopftuch-Kulturkreis hatte er noch keine AMIGA, da könnte er noch eine wichtige Lücke in der Aufklärungsarbeit des Männermagazins schließen. Auch könnte er so die deutsche Integrationsdebatte maßgeblich bereichern. :-D

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Avatar

Ich bin erst 48. Da gibt es noch jede Menge Möglichkeiten :)

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 12:23 (vor 3318 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Bregenzer Staranwalt verliert: Interpretation des Urteils des Bregenzer Amtsgerichts

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 21.03.2015, 12:50 (vor 3318 Tagen) @ Henry

"Der Beklagte macht keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz eines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimums ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen. Hinsichtlich der Frage, wie er sich trotz seines geringen Einkommens die Lebenskosten und darüber hinaus seinen Lebensstil leisten kann, blieb er jede Antwort schuldig.

... folgt das Gericht des Ausführungen der Klägerin, wonach der Beklagte zumindest zeitweise netto EUR 6.000,- pro Monat verdient hat, zumal damit auch der festgestellte Lebensstil der Streitteile nachvollziehbar ist.

Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb. Bin völlig geplättet!

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb? Ja, aber anders als vermutet.

Ich werde das Urteil mal mit meinem moslemischen Sachverstand interpretieren.

Wenn das Amtsgericht Bregenz der Auffassung gewesen wäre, dass die Klägerin die Haushaltsgemeinschaft grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben har, womit sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, dann hätten die Spekulationen und Ausführungen des Gerichts über Detlefs Einkommen im Urteil nichts zu suchen gehabt, weil das in diesem Fall völlig unerheblich gewesen wäre.

Sinn macht der Urteilstext erst dann, wenn man den ersten Teil als Begründung für den zweiten Teil liest.

Ich übersetze den ersten Teil mal von Juristensprech ins Normaldeutsche:
Der Beklagte hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und dies auch in der Vergangenheit praktisch bewiesen. Er hat zu unserem Bedauern Mittel und Wege gefunden hat, obwohl er ein Leben mit allen Annehmlichkeiten führt, um sich allen Versuchen der staatlichen Zahlknechtschaft zu entziehen. Trotz all unserer Bemühungen ließ er sich nicht aufs Glatteis führen.

... das Gericht ist zwar fest davon überzeugt, dass Herr Bräunig über ein Einkommen von netto bis zu EUR 6.000,- pro Monat verfügt, muss aber zähnekirschend feststellen, dass es keine Möglichkeit gefunden hat, dieses Geld anzuzapfen und umzuleiten.

Jetzt muss man zwischen den Zeilen lesen:
Das Gericht ist selbstverständlich davon überzeugt, dass Herr Bräunig ein Schwein ist, wie alle Männer und die Klägerin ihn völlig zurecht verlassen hat, weil sie wie alle Frauen nur Opfer ist. Allerdings hat es das Gericht, wie oben ausgeführt, nicht vermocht für die Klägerin einen Zahler gerichtsfest und pfändbar zu stellen.

Aus diesem Umstand ist zu befürchten, dass die Klägerin zukünftig dem österreichischen Steuerzahler auf der Tasche liegen wird. Das kann das Gericht nun auch nicht verantworten. Aus diesem Grund sieht sich das Gericht zu seinem größten Bedauern und entgegen seiner Überzeugung gezwungen, das nachstehende Urteil zu sprechen.

Jetzt wieder originaler Urteilstext:
"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Zwischen den Zeilen kann man noch den Vorwurf des Gerichts an die Klägerin entnehmen. Sie hätte sich bitte schön nicht derart ungeschickt anstellen dürfen, dass es dem Gericht selbst mit Unterstützung eines Staranwalts mit Doktortitel trotz aller Anstrengung nicht mehr gelingen konnte, die Sache noch gerade zu biegen.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Avatar

Den Staranealt Dr. Rupert Manhart aus Bregenz habe ich richtig vernascht. Er ist der wahre Verlierer

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 19:55 (vor 3317 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Rupert aus Bregenz

Oberkellner @, Saturday, 21.03.2015, 20:04 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Dabei ist Rupert ein Staranwalt. Ich habe gleich gesagt, der Rupert wird sich noch schwer wundern ;-)

http://de.wikimannia.org/Rupert_Manhart

Diesmal hast du also gewonnen. So oder so: gezahlt wird nicht und das hat das Gericht auch eingesehen.

Hättest dem Rupert wenigstens noch nen Drink ausgeben können...

--
Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus

Ein bisschen Frauenhass steht jedem Mann!

wikimannia statt femipedia

Avatar

Einfache Lösung ...

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 21.03.2015, 13:12 (vor 3318 Tagen) @ Leutnant Dino

"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat ..."

Die Justiz hat erkannt dass bei dir kein Geld zu holen ist und deine Ex somit dem Staat auf der Tasche liegen würde. Da haben die Richter eben das Urteil so gebastelt, dass sie das Land verlassen muss.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Ich war Erster! :-D

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 21.03.2015, 15:18 (vor 3317 Tagen) @ Rainer

Die Justiz hat erkannt, dass bei dir kein Geld zu holen ist und deine Ex somit dem Staat auf der Tasche liegen würde. Da haben die Richter eben das Urteil so gebastelt, dass sie das Land verlassen muss.

Ich war mit dieser Analyse aber Erster! :-D

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Mein Image ist leicht ramponiert!

Holger @, Saturday, 21.03.2015, 19:44 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Tja Dino.
Mich deucht, da macht Dich jemand an:-D

Schriebst Du nicht von der recht attraktiven Richterin?
Die kennen sich übrigens mit Lumpen aus- zumindest glauben sie das.
Und hat ja auch Dein Einkommen ziemlich richtig taxiert. 6 Mille hat auch eine Familienrichterin nicht. Und als Beamtin sieht sie ihr Salär nicht wirklich als verdient an- heißt ja schließlich auch nicht Gehalt, sondern Alimentation. Darüber kann man sich schon ärgern, wenn da so eine richtige Nummer schwarz anständige Beträge abzieht- so einer kann noch viiiiel meeeehr!
Lad sie mal ein....:-D

Avatar

Ich war immer nett

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 19:51 (vor 3317 Tagen) @ Holger

Bei den Verhandlungen war ich immer nett und voller Verständnis. 6 kilo netto ist schon eine gewagte Aussage. Ich sagte damals, dass ich nicht jeden Unsinn kommentiere, da meine Lohnabrechnungen vorliegen.

Ich habe mit meinen Frauen in der Tat immer geteilt. Heute verarsche ich Frauen nur noch und belustige mich über sie.

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

War das deine Idee?

knn, Saturday, 21.03.2015, 20:12 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat"

War das deine Idee für die Verteidigungsstrategie?

--
Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
[image]

Avatar

War das deine Idee?

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Saturday, 21.03.2015, 20:26 (vor 3317 Tagen) @ knn

War das deine Idee für die Verteidigungsstrategie?

Meine Strategie war ganz einfach: Ich habe meine Ehefrau mit nichts beschuldigt und ich habe die Ehe als gut und harmonisch beschrieben. Dass ich nicht mehr geliebt wurde, ist Sache der Ehefrau.

Ansonsten habe ich darauf verwiesen, dass es nichts geben wird. Das habe ich nett verpackt, aber eindeutig gesagt.

Ganz einfach!

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Dino, bekommst du was von Bregenzer Tourismus GmbH, weil du PR für die ankurbelst? ;-)

Urknall, Sunday, 22.03.2015, 00:00 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

- kein Text -

Sie haben Leutnant Dino durchschaut

Wiki, Sunday, 22.03.2015, 01:21 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Sie haben Leutnant Dino durchschaut
und lassen ihn nun absichtlich gewinnen,
um ihm seine Serie zu vermasseln.

Ganz schön clever von der Richterin! :-D

Avatar

Bei so einem Urteil kann man die hübsche Richterin nur loben!

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 08:11 (vor 3317 Tagen) @ Wiki

Dafür können wir aber noch eine Weile den Staranwalt Dr. Rupert Manhart durch unsere Medien schleifen und uns belustigen. Er hat 2 Gerichtsprozesse verloren gegen einen ostdeutschen Unterhaltspreller. Das ist die Höchststrafe

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Bei so einem Urteil kann man die hübsche Richterin nur loben!

Peter, Sunday, 22.03.2015, 09:01 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Ja, kann man. Mehr verlange ich ja gar nicht als sowas wie in Österreich. Eben auch die gleiche Konsequenzen für die Ehefrau. Wie Du schreibst: Wer mein Kühlschrank verlässt...

Deutschland ist wohl das stockfinstere Land der Welt. Also, ich würde es verbreiten. Österreich wird ja wirklich zur Alternative. Wobei man es nicht mit der Schweiz verwechseln sollte.

Weswegen Dein Unterhaltswille so ein Thema war, obwohl die Schuldfrage noch gar nicht geklärt war ist echt schräg. Aber typisch Familiengericht.

--
Ihr könnt mich alle mal

Dr. Rupert Manhart ist zu loben und nicht die unberechenbare Richterin!

Henry @, Sunday, 22.03.2015, 11:45 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Dafür können wir aber noch eine Weile den Staranwalt Dr. Rupert Manhart durch unsere Medien schleifen und uns belustigen. Er hat 2 Gerichtsprozesse verloren gegen einen ostdeutschen Unterhaltspreller. Das ist die Höchststrafe

Dr. Rupert Manhart, ist ja ein einfacher Mann mit Charakter und das wird ihm jetzt zugute kommen. Aufgrund dessen kann er zu seiner verheerenden Niederlage stehen und auch mit jedem offen darüber reden. Indem er beispielsweise sagt: "Nun ja, sicherlich hätte ich niemals gedacht gegen diesen kleinen miesen Unterhaltspreller, der meiner armen Mandantin aus fernen Landen so schlimm zugesetzt hat, und auch noch aus dem ehemals sozialistischen Osten stammt, zu verlieren. Aber wissen Sie, ich habe mein bestes getan um meiner armen hilfsbedürftigen Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen. Dafür habe ich keine Mühen und meine Mandantin keine Kosten gescheut. Dass es die Richterin schließlich anders sieht, das hätte keiner gedacht und war eigentlich ausgeschlossen. Auf jeden Fall war meine Mandantin sehr zufrieden mit meiner Arbeit und das ist schließlich das Wichtigste. Was hätte sie auch ohne mich gemacht, das ist doch die entscheidende Frage. Wie wäre es ihr ohne meine hervorragende Unterstützung in diesem Prozess ergangen? Das sollten sie mal überlegen"!

Ergo ein wunderbarer Mann und großartiger Verlierer. Er nimmt es gelassen und läßt sich keine grauen Haare wachsen. Warum denn auch? Er ist doch kein karrieregeiler, eingebildeter und hochnäsiger Gockel, der im Nachinein vor Wut überschäumt und kocht. Möglicherweise würde so einer noch zu einer Domina gehen und sich auspeitschen lassen für sein Versagen. Vielleicht auch noch ganz andere Sachen machen, um seine bodenlose Scham und Arroganz zu überwinden, die ihm äußerst schmerzvoll zusetzt.

Wie gesagt, es ist einfach klasse, dass Dr. Rupert Manhart solch ein einfacher, bodenständiger Mann mit viel gesundem Menschenverstand ist. Und daher werden ihm auch noch viele, viele ähnliche Opferin_innen wie Dino's Echse in Zukunft die Bude stürmen, damit er sie auch so grossartig gegen ihre pöhsen Männer verteidigt und das Beste bei der Scheidung für sie herausholt. Eben so, wie bei Dino's Echse. Und wenn er nichts an die Füße kriegt, dann kann er -gewissermassen auf seinen Qualtitäten fußend und nebenbei- noch eine gaanz großartige Karriere hinlegen und vieel Geld verdienen.

Avatar

Du hättest dabei sein sollen

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 11:51 (vor 3317 Tagen) @ Henry

Als Manhart sein Tablet rausholte und die RTL Doku zeigte, dachte ich, dass er unter Drogen steht. Einfach nur geil.

Vorher übergab er der Richterin Ausdrucke aus WikiMANNia und dem Männermagazin.

Das war großes Kino!

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

WikiMANNia im Gerichtssaal(!), im Ausland(!!)

Wiki, Sunday, 22.03.2015, 12:06 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Vorher übergab er der Richterin Ausdrucke aus WikiMANNia und dem Männermagazin.

WikiMANNia im Gerichtssaal(!), im Ausland(!!) :-D
Das ist der Durchbruch!!!

Das war großes Kino!

Manhart sollte man einen Orden verleihen, für die Verbreitung von wertvollem Gedankenguts! ;-)

Avatar

WikiMANNia im Gerichtssaal(!), im Ausland(!!)

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 12:10 (vor 3317 Tagen) @ Wiki

Der WikiMANNia Artikel war sogar ganz oben, danach erst die Artikel vom MM. Das fand ich so nicht lustig s_traenenlachen

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Was die lexikalische Darstellung eines RA in einem Scheidungsprozess zu suchen hat, verstehe ich noch immer nicht

Wiki, Sunday, 22.03.2015, 13:12 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

- kein Text -

Avatar

Keine Ahnung. Er war völlig verwirrt!

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 13:14 (vor 3317 Tagen) @ Wiki

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Bin ich jetzt für seine Verwirrung verantwortlich oder Du? *augenroll* :-D

Wiki, Sunday, 22.03.2015, 14:17 (vor 3316 Tagen) @ Leutnant Dino

- kein Text -

Avatar

Anwalt Manhart dachte, dass ich WikiMANNia sei

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 14:23 (vor 3316 Tagen) @ Wiki

Ich musste mich davon distanzieren, weil ich nicht so sachlich schreiben kann. Anmerken musste ich noch, dass er diesen Schreiber nie kriegen würde

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Dabei hat WikiMANNia ein Impressum, muss man nur lesen

Wiki, Sunday, 22.03.2015, 17:34 (vor 3316 Tagen) @ Leutnant Dino

Ist der blöd! s_stirnpatsch

Dabei hat WikiMANNia ein Impressum, man muss es nur lesen. :-D

Die Adresse ist übrigens echt und Post kommt auch an. :-)

Avatar

Der Bregenzer Anwalt Manhart war im Rausch. Da macht er halt gravierende Fehler

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 18:05 (vor 3316 Tagen) @ Wiki

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

In Österreich gibt es anscheinend noch die Schuldfrage

Christine ⌂ @, Sunday, 22.03.2015, 13:20 (vor 3317 Tagen) @ Wiki

Aus dieser Sicht kann man das sehr wohl verstehen. Was ich nicht verstehe, wieso solch eine "Beweislage" in deutschen Gerichten vorgetragen wird, obwohl hier die Schuldfrage abgeschafft wurde - einen Unterschied sehe ich nicht.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Avatar

In Österreich gibt es die Schuldfrage!

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 18:06 (vor 3316 Tagen) @ Christine

Deswegen sollten österreichische Ehemänner den Eheverlauf genauestens protokollieren

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Du hättest dabei sein sollen

Henry @, Sunday, 22.03.2015, 12:08 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Als Manhart sein Tablet rausholte und die RTL Doku zeigte, dachte ich, dass er unter Drogen steht. Einfach nur geil.

Vorher übergab er der Richterin Ausdrucke aus WikiMANNia und dem Männermagazin.

Das war großes Kino!

s_happy

Das hätte ich gerne miterlebt, das war doch Kino der Extraklasse.

Vielleicht kann ich ja zur Berufungsverhandlung kommen, falls Dr. Rupert Manhart wieder antreten will. Was meinst Du?

Avatar

Du hättest dabei sein sollen

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 12:11 (vor 3317 Tagen) @ Henry

Vielleicht kann ich ja zur Berufungsverhandlung kommen, falls Dr. Rupert Manhart wieder antreten will. Was meinst Du?

Ist wohl nicht öffentlich. Falls es zur Berufung gehen sollte, glaube ich nicht, dass Manhart erneut antritt. Und ein neuer Anwalt verspricht neuen Spass s_happy

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Jetzt verstehe ich und schwenke wieder um

Henry @, Sunday, 22.03.2015, 12:24 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

Als Manhart sein Tablet rausholte und die RTL Doku zeigte, dachte ich, dass er unter Drogen steht. Einfach nur geil.

Vorher übergab er der Richterin Ausdrucke aus WikiMANNia und dem Männermagazin.

Das war großes Kino!

Die Richterin hat es bei seiner Schow natürlich gleich geschnallt, dass er ein Looser ist und hat sich dann schnell entschieden, sich auf die Gewinner-Seite zu schlagen. Daher revidiere ich mein Urteil und schließe mich an:

Die hübsche Richterin ist zu loben für dieses Urteil! s_applaus

Avatar

Als ich die hübsche Richterin sah, war mir die Verhandlung egal :)

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 12:53 (vor 3317 Tagen) @ Henry

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

Gewinner können sich das erlauben, Looser mühen sich ab mit einer absurden Show

Henry @, Sunday, 22.03.2015, 13:13 (vor 3317 Tagen) @ Leutnant Dino

- kein Text -

Avatar

Anwalt Manhart hatte zwei Chancen für einen Deal. Er wollte ja nicht

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 22.03.2015, 13:16 (vor 3317 Tagen) @ Henry

- kein Text -

--
Das Männermagazin https://das-maennermagazin.de

powered by my little forum