Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Passend zum Vatertag (Familie)

Bolle aus Berlin, Thursday, 14.05.2015, 20:38 (vor 3242 Tagen)

Um das deutsche Familienrecht und seine Gerichtspraxis steht es prächtig
- eine Sorgerechtsreform war überflüssig

http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html

Passend zum Vatertag lancierte die ARD am 14.Mai 2015 in ihrem Videotext auf Seite 514 http://www.ard-text.de/index.php?page=514 die Meldung des Statistischen Bundesamtes

Sorgerecht meist bei beiden Eltern,

wonach seit der Änderung der familiengesetzlichen Regelungen im Jahr 2009 dieser
Anteil konstant bei 95 Prozent liege.
Neuere Zahlen fehlen hingegen (noch) - erst recht bezüglich nichtehelicher Kinder und ihrer Väter, die in der deutschen Wirklichkeit weiterhin wie Bastarde und Hurenböcke behandelt werden.

Väter, die den heutigen Tag ohne Kontakt zu ihren Kindern verleben mussten, dürfte diese Meldung das Herz erwärmen.

Aber, es sollten ja auch nicht Äpfel mit Birnen oder Sorgerecht mit Umgangsrecht bzw. tatsächlicher Beziehungspflege verglichen werden...



Statistisches Bundesamt
Zahl der Woche vom 12. Mai 2015


Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.

In 2 808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der Verfahren (2 065) auf die Mutter.

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_020_p002.html

96 % - und dennoch wird Deutschland regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "georfeigt".Warum wohl ?:-D

Vielleicht auch wegen solcher, in einem Kommentar auf meiner Homepage offenbarten Geisteshaltung:
"Ihre Tochter ..., ... wäre .. froh gewesen wenn wenigstens Adolf Hitler ihr Vater gewesen wäre"

http://sorgerechtapartheid.de/feedback.html

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Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 14.05.2015, 21:21 (vor 3242 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Sorgerecht meist bei beiden Eltern,
wonach seit der Änderung der familiengesetzlichen Regelungen im Jahr 2009 dieser
Anteil konstant bei 95 Prozent liege.

Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso. Nur eine Pflicht enthält dieses sogenannte "Recht" für den Mann. Nämlich die Pflicht zu bezahlen.

Damit die BRD die UN-Kinderrechtskonvention im Bereich Sorgerecht anerkennen kann, wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) eingeführt. Alle wichtigen Teile des Sorgerechts wurden in das ABR überführt. Das Sorgerecht verblieb als Alibi, gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention. http://wikimannia.org/index.php?title=Sorgerecht

Rainer

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Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso

Varano, Città del Monte, Thursday, 14.05.2015, 23:46 (vor 3242 Tagen) @ Rainer

Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso. Nur eine Pflicht enthält dieses sogenannte "Recht" für den Mann. Nämlich die Pflicht zu bezahlen.

Nur damit aus obiger Aussage keine Missverständnisse entstehen: Die Unterhaltspflicht ist keineswegs Teil des Sorgerechts, sondern erstere besteht völlig unabhängig von letzterem; d.h. die Pflicht zu bezahlen hat der Vater selbst-ver-ständ-lich auch dann, wenn er kein Sorgerecht hat. Wenn es anders wäre, würden schließlich 100% der Scheidungsväter bei Gericht das Sorgerecht behalten, und die unverheirateten Väter würden es hinterhergeschmissen bekommen ... denn letztlich geht es im gesamten Familienrecht doch vorwiegend um die Frage, wie man den ach so vergötterten alleinverziehenden Müttern ein erquickliches Leben unter weitgehender Schonung der Staatskasse ermöglichen kann.

Völlig korrekt ist allerdings die Einstufung des gemeinsamen Sorgerechts als "inhaltsloser Torso". Einerseits sind es nur vergleichsweise wenige Entscheidungen, bei denen das gemeinsame Sorgerecht überhaupt zum Tragen kommt: Die Schulwahl zum Beispiel, oder medizinische Eingriffe. Für die meisten anderen Dinge reicht nämlich die "Alltagssorge", und die liegt bei demjenigen, bei dem sich das Kind aufhält - in den allermeisten Fällen also bei der Mutter. Genauer gesagt, bei diesen Alltagsentscheidungen hat sogar Mamas neuer Liebhaber mehr Befugnisse als der leibliche Vater des Kindes.

Und sogar bei jenen Entscheidungen, für die eigentlich die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nötig wäre, kommt die Dame des Hauses für gewöhnlich problemlos damit durch, wenn sie einfach vollendete Tatsachen schafft. Im Gegenteil, ein Vater, der dagegen vorgeht, geht ein hohes Risiko ein, vom Familiengericht als Querulant und Unruhestifter einsortiert zu werden, der doch nur der armen, armen Mutter ans Bein pinkeln möchte - es gibt mehr als genug Väter, die auf diese Art und Weise das gemeinsames Sorgerecht verloren haben.

Kurz gesagt: Das gemeinsame Sorgerecht hat ein Mann nur dann, wenn und solange er es ohnehin nicht braucht.

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

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Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 15.05.2015, 00:09 (vor 3241 Tagen) @ Varano

Nur damit aus obiger Aussage keine Missverständnisse entstehen: Die Unterhaltspflicht ist keineswegs Teil des Sorgerechts, sondern erstere besteht völlig unabhängig von letzterem; d.h. die Pflicht zu bezahlen hat der Vater selbst-ver-ständ-lich auch dann, wenn er kein Sorgerecht hat.

Danke für den Hinweis. Auch ohne Sorgerecht besteht natürlich eine Zahlpflicht weil die einzige Sorge die ein Mann hat darin besteht das Ganze zu bezahlen. Noch besser kann man das weibliche Unvermögen auf eigenen Beinen zu stehen auch nicht beschreiben.

Deine Zusammenfassung habe ich mal "verewigt"
Das gemeinsame Sorgerecht hat ein Mann nur dann, wenn und solange er es ohnehin nicht braucht. http://www.wgvdl.com/zitate#243

Rainer

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