Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Unterhaltsabzocke ohne Trauschein (Recht)

Sigmundus Alkus, Thursday, 17.01.2013, 14:46 (vor 4114 Tagen)

Dass Väter von nichtehelichen Kindern auch für die Mutter zur Kasse gebeten werden können, ist hinlänglich bekannt. Darüber hinaus geht die Rechtsprechung davon aus, dass unter bestimmten Umständen, wie z. B. der gemeinsamen Finanzierung eines Grundstücks, welches nur einem Partner gehört, nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen Ausgleichszahlungen verlangt werden können.

Einen besonders dreisten Versuch, auf diese Weise zu Geld zu kommen, hat jetzt das OLG Bremen abgewehrt:

http://blog.beck.de/2013/01/17/zugewinn-und-unterhalt-auch-ohne-ehe

Geschickt ausgedacht, aber letztlich erfolglos blieb der Versuch einer Frau aus Bremen, auch ohne Trauschein Zugewinn und Unterhalt zu bekommen.

Sie führten von 1982 bis 2011 eine (nichteheliche) Beziehung, aus der die 1983 und 1984 geborenen Kinder hervorgegangen sind. Ob sie die ganze Zeit unter einem Dach lebten oder sich zwischenzeitlich auf eine Wochenendbeziehung beschränkten, ist strittig geblieben.

Er machte 1990 sein Diplom in BWL und verdiente danach durchgängig gut.

Sie war die meiste Zeit arbeitslos - durchgängig nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2004 - und bezog u.a. Sozialhilfe mit der Behauptung gegenüber dem Sozialamt, sie lebe mit den Kindern allein. 2011 scheitere die Beziehung, da er sich einer anderen Frau zuwandte.

Die Antragstellerin behauptet, er habe wiederholt erklärt, sie sei über ihn gut abgesichert. Außerdem habe er zugesichert, die Familie legalisieren und deshalb mit der Antragstellerin die Ehe schließen zu wollen.

Die Antragstellerin trägt vor, die Parteien hätten einen Gesellschaftsvertrag dahingehend geschlossen, dass das - hohe - Einkommen des Antragsgegners vollständig und ungeschmälert zum Aufbau eines gemeinsamen Vermögens habe genutzt werden sollen. Dazu sei der Antragsgegner von seinen Unterhaltspflichten gegenüber der Antragstellerin und den Kindern freigestellt worden. Allenfalls 2.000 DM bzw. 1.000,00 € jährlich habe er beigesteuert. Im Übrigen seien die Familienlasten, u. a. auch die erheblichen Privatschulkosten für die Kinder, von der Allgemeinheit, der Familie der Antragstellerin und der Antragstellerin getragen worden. Die Antragstellerin ist deshalb der Auffassung, sie habe einen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsanspruch gegen den Antragsgegner. Sie begehrt im Rahmen einer Stufenklage zunächst Auskunft über das Anfangsvermögen des Antragsgegners bei Beginn der Beziehung und über das Endvermögen bei Beendigung der Beziehung und sodann Zahlung des hälftigen vom Antragsgegner erzielten Zugewinns. Ferner begehrt die Antragstellerin Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente i. H. v. 700,00 € ab 01.04.2011.

Den Sachverhalt muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da geht eine Sozialbetrügerin, die jahrelang (rechtswidrigerweise) auf Kosten des Staates und/oder des Mannes gelebt hat (im Leben glaube ich der nicht, dass sie von dem Mann nur 1000 € im Jahr erhalten hat, jedenfalls nicht bei Berücksichtigung von Sachleistungen) und versucht anschließend noch, sich diesen Zustand nachträglich legalisieren zu lassen.

Sehe ich was falsch?

Narrowitsch @, Berlin, Friday, 18.01.2013, 10:29 (vor 4114 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Die gute Frau hat einen entscheidenden Fehler gemacht, sie hat dem Sozialamt gegenüber falsche Angaben gemacht um sich vom Staat eine eigenes Einkommen zu erschleichen. Wäre sie klug genug gewesen und hätte wenigstens die letzten paar Jahre darauf verzichtet, wäre die ganze Zugewinn- und Unterhaltsscheiße ins Rollen gekommen, so als wäre sie verheiratet gewesen.

Wer Mama Staat bescheißt, darf sich ihrer Solidarität nicht sicher sein.

Ansonsten gilt: Ob verheiratet oder nicht, beim Zusammenleben über längere Zeit, legt sich die Schlinge um den Hals desjenigen, der mehr Geld nach hause bringt, also in der Regel der Mann.

Wer glaubt, per Verzicht auf den Trauschein vor der Einmischung der Staatin in Privatangelegenheiten sicher zu sein, irrt.

Auch das geht aus der Urteilsbegründung aus Bremen hervor.

Oder sehe ich da etwas falsch?

© [image]

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Lies mal hier ... solches Gedankengut kursiert schon.

Referatsleiter 408, Friday, 18.01.2013, 11:29 (vor 4114 Tagen) @ Narrowitsch

Schau mal hier: http://eltern.t-online.de/-37-grad-muetter-auf-partnersuche-ich-will-einen-mann-/id_61701970/index

Solches Gedankengut wird schon subtil ins Volk getragen:

tütü (Gast) schrieb: am 16.01.2013 um 16:54:43 Uhr
warum werden alleinstehende Männer nicht einfach per Gesetz verpflichtet alleinerziehende Frau finanziell zu unterstützen ?

... also man ist am Ausbau weiblicher Premiumplätze (ohne Gegenleistung) schon hart dran.

Lies mal hier ... solches Gedankengut kursiert schon.

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 18.01.2013, 12:14 (vor 4114 Tagen) @ Referatsleiter 408

Schau mal hier: http://eltern.t-online.de/-37-grad-muetter-auf-partnersuche-ich-will-einen-mann-/id_61701970/index

Warum befaßt Du Dich eigentlich so intensiv mit fremdem Leid? :-D

Lies mal hier ... solches Gedankengut kursiert schon.

Referatsleiter 408, Friday, 18.01.2013, 12:57 (vor 4114 Tagen) @ Joe

Warum befaßt Du Dich eigentlich so intensiv mit fremdem Leid? :-D

Weil ich a) noch zu Emphatie fähig bin und nicht so verroht wie eine Feministin und b) es unseren Kindern, speziell den Jungen, nicht eines Tages genauso geht wie uns.

Es ist zudem nicht alles "fremdes Leid", denn ich habe schon einiges selbst erleben müssen. Daraus resultierend habe ich ein gesteigertes Interesse daran, dass sowas mein Leben nicht mehr/wieder tangiert bzw. ich es zumindestens höchstmöglichst von mir fernhalten kann. Auch mal zu seinem Nachbarn zu schauen und ggf. zu helfen, wirkt zudem der sozialen Verwahrlosung und diesem etablierten Egoismus entgegen. es gibt nicht rechts oder links, sondern nur oben und unten. Wir Männer/Väter sind unten. Scheiße schwimmt oben.

Mann muß nicht im Privatleben fremder Leute rumschnüffeln

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 18.01.2013, 16:25 (vor 4113 Tagen) @ Referatsleiter 408

Warum befaßt Du Dich eigentlich so intensiv mit fremdem Leid? :-D


Weil ich a) noch zu Emphatie fähig bin und nicht so verroht wie eine Feministin

Deswegen interessiert Dich das Leid von Femanzen?

und b) es unseren Kindern, speziell den Jungen, nicht eines Tages genauso geht wie uns.

"Unsere" Kinder existieren nicht.

Es ist zudem nicht alles "fremdes Leid", denn ich habe schon einiges selbst erleben müssen.

Doch, es ist fremdes Leid, wenn selbstgewählte Lebensentwürfe irgendwelcher Pauers scheitern.

Es ist die typische Klatschpresse, die das Privatleben fremder Leute veröffentlicht. Und es sind in erster Linie Weiber, die sich sowas reinziehen.

Irgendwelche Muttis finden keinen Stecher. So what? Das ist deren Privatsache. Das geht uns nichts an!

Das erzähle mal der Boulevard-Presse! :-)

Referatsleiter 408, Friday, 18.01.2013, 16:40 (vor 4113 Tagen) @ Joe

"Unsere" Kinder existieren nicht.

Das geht uns nichts an!

Oben erzählst du mir, dass "unsere" (Kinder nicht existiert) und wenige Zeilen drunter schreibst du wiederum "Das geht uns nichts an.

Was wird das für eine Zirkusnummer? Wenn es ein "unser" nicht gibt, dann kannst du bitteschön für DICH sprechen, aber nicht für uns und vor allem nicht für MICH!

Wenn du nicht verstehst, was ich meine, dann überlies es einfach. Ich weiß nicht, was du persönlich für Erfahrungen gemacht hast, aber welche ich gemacht habe, dass weiß ich. Ob und wieviel ich davon Anderen mitteile, ist mein Problem.

Außerdem was ist an diesem Zitat privat? Es wurde "veröffentlicht"! ... und diejenige, die es geschrieben hat, hat bewusst diesen öffentliche Plattform genutzt. Wieso schnüffle ich da im Privatleben dieser Person rum? Rauchst du irgendwas spezielles?

Ich kann mich daran erinnern, dass du mich schon mal so weibermäßig vollgezickt hast. Lass es einfach.

Das erzähle mal der Boulevard-Presse! :-)

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 18.01.2013, 17:51 (vor 4113 Tagen) @ Referatsleiter 408

Oben erzählst du mir, dass "unsere" (Kinder nicht existiert) und wenige Zeilen drunter schreibst du wiederum "Das geht uns nichts an.

Ja, "unsere" Kinder existieren nicht, denn Kinder gehören der jeweiligen Familie, nicht "uns".

dann kannst du bitteschön für DICH sprechen, aber nicht für uns und vor allem nicht für MICH!

Doch natürlich. Der Staat (das sind wir) hat sich aus dem Privatleben fremder Leute herauszuhalten. Das geht uns einfach nichts an.

Außerdem was ist an diesem Zitat privat? Es wurde "veröffentlicht"! ... und diejenige, die es geschrieben hat, hat bewusst diesen öffentliche Plattform genutzt. Wieso schnüffle ich da im Privatleben dieser Person rum? Rauchst du irgendwas spezielles?

Weibliche Exibitionisten gehen aus Dummheit an die Boulevardpresse und begierige Voyeuristen ziehen sich das rein. Schlimm genug. Deswegen müssen wir das nicht mitmachen.

Das erzähle mal der Boulevard-Presse! :-)

Referatsleiter 408, Friday, 18.01.2013, 18:40 (vor 4113 Tagen) @ Joe

Weibliche Exibitionisten gehen aus Dummheit an die Boulevardpresse und begierige Voyeuristen ziehen sich das rein. Schlimm genug. Deswegen müssen wir das nicht mitmachen.

Das würde ja bedeuten, dass man weder Zeitung lesen, noch in die Glotze schauen darf. Das was du da schilderst, tritt ja sekündlich in irgendeinem Medium auf. Soll ich dann die Augen schließen oder die Ohren zu halten? Ich glaube, du übertreibst etwas.

Zudem schreibe ich niemanden etwas vor. Jeder kann machen, was er will, so er jemandem anders keinen Schaden zufügt. Wenn jemand der Meinung ist, er muss sich einen Teil seines Fingers mit dem Cutter abtrennen, dann kann er das ja machen. Das ist mir ehrlich gesagt egal.

Verblödungsstrahlung allerorten

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 18.01.2013, 20:03 (vor 4113 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das würde ja bedeuten, dass man weder Zeitung lesen, noch in die Glotze schauen darf.

Na bitte, es geht doch, ein kluger Gedanke!

Das wäre doch mal ein richtig guter Anfang, oder?

Das was du da schilderst, tritt ja sekündlich in irgendeinem Medium auf.

Und das gibt Dir kein Stück zu denken? Daß jede Sekunde das Private politisch ist.

Soll ich dann die Augen schließen oder die Ohren zu halten?

Einfach mal die Propaganda-Gülle für eine Woche komplett abstellen, wie wär's damit?

Wie willst Du jemals zu geistiger Klarheit gelangen, wenn Du Dich permanent mit Verblödung bestrahlen läßt? So als Medien-Junkie?

Ich glaube, du übertreibst etwas.

Ich meine das vollkommen ernst. Solange Du die direkt in Dein Gehirn läßt, läufst Du quasi ferngesteuert herum und wirst niemals zu Deiner persönlichen Lösung finden.

Und ja, die Lösung ist persönlich, nicht kollektivistisch. Es gibt nämlich keine kollektivistische Lösung für irgendeinen weltlichen Irrsinn, Kulturmarxismus-Feminismus eingeschlossen.

Lies mal hier ... solches Gedankengut kursiert schon.

Holger @, Friday, 18.01.2013, 15:57 (vor 4113 Tagen) @ Referatsleiter 408

Da laß sie mal weiterträumen.

Seit Jahrzehnten pupsen die Lilanen rum, man müsse eine Gewaltsteuer für Männer erheben. Geht prinzipiell nicht, sonst hätte das Politbanditenpack es hier längst getan. Selbst in Schweden sind sie damit vor Gericht gescheitert.
immerhin beruhigend, daß es einige Rechtsgrundsätze noch gibt, die sie nicht antasten können.

Sehe ich was falsch?

Holger @, Friday, 18.01.2013, 13:27 (vor 4114 Tagen) @ Narrowitsch

Das wäre der Alptraum!
Ich habe den Experten mal angeschrieben.

Aufatmen ist angesagt

Holger @, Friday, 18.01.2013, 15:40 (vor 4113 Tagen) @ Narrowitsch

Die Antwort ist da:

Nein, auf den Sozialhilfebetrug kommt es nicht an.
Entscheidend ist, daß keine sog. 'Innengesellschaft' (entsprech. GbR) vorliegt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Innengesellschaft

http://www.rechtslexikon.net/d/innengesellschaft/innengesellschaft.htm

Amtl. Leitsatz:

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/02 - FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/95 - NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie zu je ½ sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.

Tenor:
Mit Rücksicht hierauf hält der Senat nicht daran fest, Ansprüche nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder die ungerechtfertigte Bereicherung wegen Zweckverfehlung kämen zwischen den Partnern einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht in Betracht. Vielmehr ist bei Leistungen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. II 5 a), im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausgleichsverlangen unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten begründet ist. Das gilt im Übrigen nicht nur für nichteheliche Lebensgemeinschaften, sondern würde auch für andere Formen des gemeinschaftlichen Lebens und Wirtschaftens gelten, wie sie etwa unter verwitweten Geschwistern, sonstigen Verwandten oder Freunden vorstellbar sind; auf einen sexuellen Bezug kommt es insoweit nicht an.

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr39_06.htm

Mit anderen Worten:
Ansprüche entstehen nur dann, wenn rechtliche Verhältnisse vorliegen wie bei einer GbR.
Die Tussi kann 'hypothetische Anteile' an einer GbR durch Kindesversorgung, Zuwendungen von 3.Seite u.ä. nicht erwerben.
Ich denke, daß das Bestand haben wird.
Denkbar ist aber, daß i.R. der Gleichmacherei die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt werden soll, was Linksgrün ja schon lange fordert.
Dies geht aber nicht durch, da nach GG die Ehe als Rechtsinstitut bevorteilt sein darf.

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